kuschelmaus
05.09.2006, 10:01
Hallo
Ich bin 35 Jahre, verheiratet und habe seit dem 01.08.06 einen Ausbildungplatz zur Steuerfachangestellten mit einem Bildungsgutschein bekommen. Dieser Ausbildungsplatz soll im Rahmen einer Einzelumschulung stattfinden und ist auf 2 Jahre begrenzt ( was laut Kammer eigentlich nicht zu schaffen ist ). Ich bekomme nun mein Arbeitslosengeld weiter und meine Ausbildungsvergütung brutto über EUR 550 ergibt netto ca. EUR 440 Mein Arbeitsamtberater hat mir gesagt, das ich durch diese Maßnahme keinen Abzug beim Arbeitslosengeld bekomme. Nun habe ich die Berechnung des Arbeitsamt bekommen und da wird mir die Ausbildungsvergütung als EUR 400,00 angerechnet und somit EUR 40,00 von meinem Arbeitslosengeld abgezogen. Macht es Sinn einen Widerspruch gegen diesen Bescheid zu erheben ??? Dürfen die mir das Arbeitslosengeld kürzen ??
Für eine schnelle Antwort würde ich mich freuen.
Ich bin 35 Jahre, verheiratet und habe seit dem 01.08.06 einen Ausbildungplatz zur Steuerfachangestellten mit einem Bildungsgutschein bekommen. Dieser Ausbildungsplatz soll im Rahmen einer Einzelumschulung stattfinden und ist auf 2 Jahre begrenzt ( was laut Kammer eigentlich nicht zu schaffen ist ). Ich bekomme nun mein Arbeitslosengeld weiter und meine Ausbildungsvergütung brutto über EUR 550 ergibt netto ca. EUR 440 Mein Arbeitsamtberater hat mir gesagt, das ich durch diese Maßnahme keinen Abzug beim Arbeitslosengeld bekomme. Nun habe ich die Berechnung des Arbeitsamt bekommen und da wird mir die Ausbildungsvergütung als EUR 400,00 angerechnet und somit EUR 40,00 von meinem Arbeitslosengeld abgezogen. Macht es Sinn einen Widerspruch gegen diesen Bescheid zu erheben ??? Dürfen die mir das Arbeitslosengeld kürzen ??
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