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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Einzelumschulung Kürzung des Bildungsgeldes


kuschelmaus
05.09.2006, 10:01
Hallo

Ich bin 35 Jahre, verheiratet und habe seit dem 01.08.06 einen Ausbildungplatz zur Steuerfachangestellten mit einem Bildungsgutschein bekommen. Dieser Ausbildungsplatz soll im Rahmen einer Einzelumschulung stattfinden und ist auf 2 Jahre begrenzt ( was laut Kammer eigentlich nicht zu schaffen ist ). Ich bekomme nun mein Arbeitslosengeld weiter und meine Ausbildungsvergütung brutto über EUR 550 ergibt netto ca. EUR 440 Mein Arbeitsamtberater hat mir gesagt, das ich durch diese Maßnahme keinen Abzug beim Arbeitslosengeld bekomme. Nun habe ich die Berechnung des Arbeitsamt bekommen und da wird mir die Ausbildungsvergütung als EUR 400,00 angerechnet und somit EUR 40,00 von meinem Arbeitslosengeld abgezogen. Macht es Sinn einen Widerspruch gegen diesen Bescheid zu erheben ??? Dürfen die mir das Arbeitslosengeld kürzen ??

Für eine schnelle Antwort würde ich mich freuen.

Seebarsch
05.09.2006, 19:12
Ja, ist leider richtig !
siehe auch § 141 Absatz 4 SGB III
(4) Leistungen, die ein Bezieher von Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung
1. von seinem Arbeitgeber oder dem Träger der Weiterbildung wegen der Teilnahme oder
2. auf Grund eines früheren oder bestehenden Arbeitsverhältnisses ohne Ausübung einer Beschäftigung für die Zeit der Teilnahme
erhält, werden nach Abzug der Steuern, des auf den Arbeitnehmer entfallenden Anteils der Sozialversicherungsbeiträge und eines Freibetrages von 400 Euro monatlich auf das Arbeitslosengeld angerechnet.
:oops: