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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 400-EUR-Job beim Entleiher


ratsuchende
16.09.2008, 07:03
Hallo!
Ich habe schon etwas recherchiert, aber nicht das passende gefunden.
Kann ich als Leiharbeiter beim Entleiher zusätzlich auf 400-EUR-Basis arbeiten?

Es wären ja dann verschiedene Firmen, bei denen ich arbeite, auch wenn es der selbe Betrieb ist. Aber ich hätte auf einen Schlag, ohne mehr zu arbeiten 300 EUR mehr im Monat in der Tasche.

Daß es beim selben Arbeitgeber nicht geht, weiß ich.

Hallo!
Weiß das niemand? Ich habe schon recherchiert, aber keine Beiträge gefunden. Ich möchte der Leihfirma lediglich einen Teil des Gewinnes entziehen und MEIN erarbeitetes Geld SELBER behalten. Beim Minijob werden ja trotzdem 30 % SV-Abgaben fällig und es wäre steuerlich günstiger.

Ich bin es nicht
17.09.2008, 10:14
hallo ratsuchende ..

rechtlich ist das durchaus legitim..

du arbeitest ja 1. im Auftrag der " entleihenden " Firma , welche dich auch abrechnet ..

dann arbeitest du 2. für die Firma zu welcher du " hin-entliehen " bist / wirst ..

somit sind 2 unterschiedliche Arbeitgeber vorhanden ..

die 2.te Firma rechnet ja mit der 1.ten Firma lediglich die Personalgestellung ( quasi deine Arbeitsleistung ) ab , aber nicht dich als Person / Beschäftigte ..

andersrum ..... wenn die 2.te Firma sich darauf einlässt , das du dort auf 300€ Basis arbeiten kannst ,so kann man auch davon ausgehen das dieses in Ordnung ist ..

Ich bin es nicht
17.09.2008, 10:20
huiii ..

Probleme könnte es geben , wenn in deinem Arbeitsvertrag non der 1.ten Firma eine Kundenschutzklausel eingefügt ist !!!

am besten schaust du dir deinen Arbeitsvertrag diesbezüglich genaustens an !!!

sollte der Kundenschutz mündlich vereinbart sein , so gilt er auch dann !!!

ratsuchende
17.09.2008, 10:28
Hallo!
Danke, der Meinung war ich auch, daß es geht, da es ja 2 verschiedene Arbeitgeber sind.
Wegen Nebenjob und Kundenschutz usw. das war mir klar. Werde neuen Vertrag abschließen und das von vornerein klären.

Mir war nur nicht klar, bzw. habe nichts gefunden, ob das jemand macht und ob es nicht mir unbekannte Regelungen gibt, die das unterbinden.

Der Verleiher wird in den sauren Apfel beißen, denn wenn er das Geschäft nicht machen will, macht es eben ein anderer. Der Entleiher ist schließlich KUNDE...und der wäre auf meiner Seite.

Rotkäppchen
17.09.2008, 11:13
Sehe ich auch so: Wenn der Vertrag mit dem Verleiher es nicht verbietet, kannst du das machen. Es würde mich aber schwer wundern, wenn das im Vertrag nicht drinsteht.