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| Juristische Abkürzungen - A - |
AFG = Arbeitsförderungsgesetz, der Vorläufer des heutigen SGB III AGG = Allgemeines Gleichstellungsgesetz ("Anti-Diskriminierungsgesetz") Alg II-V = Arbeitslosengeld II-/Sozialgeld-Verordnung AltTZG = Altersteilzeitgesetz ArbGG = Arbeitsgerichtsgesetz (Verfahrensordnung der Arbeitsgerichte) ArbPlSchG = Arbeitsplatzschutzgesetz (Erhalt des Arbeitsplatzes bei Wehr- oder Zivildienst) ArbZG = Arbeitszeitgesetz AREV = Arbeitsentgeltverordnung (regelt die Lohnberechnung in der Sozialversicherung) AÜG = Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung |
| AA = Arbeitsagentur / Arbeitsamt / Agentur für Arbeit |
AA = Arbeitsagentur / Arbeitsamt / Agentur für Arbeit Die Bundesagentur für Arbeit (BA, ehemals Bundesanstalt für Arbeit) ist das Verwaltungsorgan, das in Deutschland für die Arbeitsvermittlung und -förderung sowie die Leistungsgewährung des Arbeitslosengeldes I zuständig ist. Sie ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung und Anstaltscharakter. Der Sitz der BA ist Nürnberg.
Die BA untersteht der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und ist mit etwa 95.000 Mitarbeitern Agentur für Arbeit
Die örtlichen Agenturen für Arbeit sind die Stellen, die im Verhältnis
zum einzelnen Bürger vor allem die Aufgaben der Arbeitsförderung
wahrnehmen.
Zur Durchführung dieser Aufgaben sind bei den Agenturen für Arbeit besondere Vermittlungsstellen für schwerbehinderte Menschen eingerichtet. Zuständig ist jeweils die Vermittlungsstelle der Agentur für Arbeit, in deren Bezirk der schwerbehinderte Mensch seinen Wohnort hat. Die Arbeitsverwaltung kann Arbeitsuchende, wenn dies unter Berücksichtigung ihres Gesundheitszustandes für die Arbeitsvermittlung notwendig erscheint, mit deren Einverständnis ärztlich und psychologisch untersuchen bzw. begutachten lassen |
| ALG = Arbeitslosengeld |
Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld ist, dass in der der Arbeitslosigkeit vorangegangenen Rahmenfrist von zwei Jahren mindestens 360 Tage beitragspflichtig gearbeitet wurde, also Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt wurden.
-- Tabelle Arbeitslosengeld --
Arbeitslosengeld können somit nur diejenigen beziehen, die in einem beitragspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gearbeitet haben,
Bitte beachten Sie, dass eine verspätete Meldung zu einer Sperrzeit von einer Woche
Die "Arbeitslosmeldung" dient der Sicherung Ihrer finanziellen Ansprüche.
Wie unterscheiden sich Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II?
Wer bekommt Arbeitslosengeld II? |
| Alhi = Arbeitslosenhilfe |
| Arbeitslosenhilfe war in Deutschland eine staatliche Sozialleistung, welche aus Steuermitteln finanziert und von der
Bundesagentur für Arbeit im Auftrag des Bundes ausgezahlt wurde.
Die Arbeitslosenhilfe war bis einschließlich 2004 die Leistung, die gezahlt wurde, |
| Alo = Arbeitslos (e/er) |
| Als erwerbslos bezeichnet man eine Person, die eine bezahlte Tätigkeit, die auf einem Arbeitsverhältnis beruht, anstrebt, aber keine Erwerbsarbeit findet.
Der Begriff arbeitslos wird meist gleichbedeutend mit erwerbslos verwendet.
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| AOK = Allgemeine Ortskrankenkasse |
| Seit mehr als 100 Jahren steht die AOK als größte Krankenversicherung in Deutschland für Sicherheit und umfassende medizinische Versorgung im Krankheitsfall.
Die AOK betreut mehr als 25 Millionen Menschen - fast ein Drittel der Bevölkerung in Deutschland. Mit rund 37 Prozent Marktanteil ist die AOK Marktführer in dergesetzlichen Krankenversicherung. |
| Arbf. Arbeitsfeld = Arbeitsförderung | ||||||||||||||
Was bedeutet Arbeitsförderung? DasGrundlegendes Ziel von Maßnahmen zur Arbeitsförderung ist es, einen Ausgleich
zwischen Angebot und Nachfrage am Arbeitsmarkt zu erreichen. Zu diesem Zweck werden folgende Marktausgleichsmaßnahmen gefördert:
Nachrrangig werden zudem noch Maßnahmen mit folgenden Zielen verfolgt:
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| ARGE = Arbeitsgemeinschaft |
| ARGE ist neben AG eine Abkürzung für Arbeitsgemeinschaft. Eine Arbeitsgemeinschaft (AG oder ARGE) ist ein Zusammenschluss mehrerer natürlicher oder juristischer Personen um gemeinsame Ziele zu erreichen.
Im Wirtschaftsleben handelt es sich hierbei meist um die Kooperation mehrerer Unternehmen zu dem Zwecke
Der Nutzen einer Arbeitsgemeinschaft liegt in der Regel im koordinierten,
Gegründet und genutzt wird eine Arbeitsgemeinschaft (auch meistens als reine Arbeitsmethode)
Der Zusammenschließen von Einzelpersonen; Gruppen; Firmen; Parteien;
Arbeitsgemeinschaft nach SGB II
Arbeitsgemeinschaft öffentlicher Körperschaften
An Universitäten werden manche Lehrveranstaltungen als Arbeitsgemeinschaft abgehalten. |
| AC = Assessment Center |
| Eignungsdiagnostischen Verfahren zur Beurteilung der Befähigung, indem mehrere geschulte Beobachter
("Assessoren") das Verhalten der Teilnehmer z. B. in typischen Situationen aus dem betrieblichen Alltag nach festgelegten Kriterien bewerten. Jedes AC muss speziell für die betriebliche Situation entwickelt werden, das Auswahl-AC für die Anforderungen der zu besetzenden Stelle, das Entwicklungs-AC im Hinblick auf die Verbesserung des Potenzials für die aktuelle sowie ggf. andere Verwendungen, z. B. in Führungspositionen. Das AC soll Eignung und Befähigung zuverlässiger erkennen lassen als andere Instrumente, insbesondere als der Rückgriff auf Beurteilungen in bisheriger Tätigkeit. Mehr ... siehe den Beitrag von Litzcke, Assessment Center als PDF. |
| AF = Arbeitsfähigkeit |
| AGB = Arbeitgeberbescheinigung |
| Arbf. Arbeitsfeld = Arbeitsförderung |
| ASD = Allgemeiner Sozialdienst |
| Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD), der mancherorts auch anders bezeichnet wird,
kann dem Jugend- oder Sozialamt zugeordnet oder als eigenständiger Dienst in der Kommunalverwaltung organisiert sein. Ungeachtet seiner Verwaltungsorganisation untersteht er stets dem Jugendamt, soweit er Aufgaben der Jugendhilfe wahrnimmt. Von seiner Aufgabenstellung her ist der ASD der umfassendste soziale Dienst der Landkreise und kreisfreien Städte. Da er die psychosoziale Grundversorgung sichern soll, sind hier die meisten von den Kommunen angestellten Sozialpädagog/innen tätig. Der ASD ist für alle Bürger/innen, für alle ihre individuellen, interpersonalen und materiellen Schwierigkeiten zuständig. Dementsprechend sind letztlich alle Sozialgesetze für ihn relevant.
Die Allzuständigkeit des ASD bedingt eine kaum zu überblickende Vielzahl an Aufgaben.
Der ASD ist dezentral organisiert, d.h., jeder Sozialarbeiter ist für einen bestimmten überschaubaren Bezirk
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