Arbeitslosen Forum Deutschland  

Zurück   Arbeitslosen Forum Deutschland > Hilfe > Abkürzungen

Hilfe durchsuchen Hilfe durchsuchen
Suchbegriff(e):
Sucheinstellung:
Suchen in:

Juristische Abkürzungen - A -

AFG = Arbeitsförderungsgesetz, der Vorläufer des heutigen SGB III

AGG = Allgemeines Gleichstellungsgesetz ("Anti-Diskriminierungsgesetz")

Alg II-V = Arbeitslosengeld II-/Sozialgeld-Verordnung

AltTZG = Altersteilzeitgesetz

ArbGG = Arbeitsgerichtsgesetz (Verfahrensordnung der Arbeitsgerichte)

ArbPlSchG = Arbeitsplatzschutzgesetz (Erhalt des Arbeitsplatzes bei Wehr- oder Zivildienst)

ArbZG = Arbeitszeitgesetz

AREV = Arbeitsentgeltverordnung (regelt die Lohnberechnung in der Sozialversicherung)

AÜG = Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung

AZWV = Verordnung (...) zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach dem SGB III


AA = Arbeitsagentur / Arbeitsamt / Agentur für Arbeit

AA = Arbeitsagentur / Arbeitsamt / Agentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit (BA, ehemals Bundesanstalt für Arbeit) ist das Verwaltungsorgan,
das in Deutschland für die Arbeitsvermittlung und -förderung sowie die Leistungsgewährung des Arbeitslosengeldes I zuständig ist.
Sie ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung und Anstaltscharakter.
Der Sitz der BA ist Nürnberg.

Die BA untersteht der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und ist mit etwa 95.000 Mitarbeitern
(davon etwa 5.000 Nachwuchskräfte)die größte Behörde in Deutschland und einer der größten Arbeitgeber des Bundes.
Bundesagentur für Arbeit


Agentur für Arbeit
Die Bundesagentur für Arbeit gliedert sich in drei Ebenen:die Zentrale in Nürnberg auf der oberen Verwaltungsebene

die Regionaldirektionen auf der regionalen (mittleren) Verwaltungsebene
die Agenturen für Arbeit mit ihren Geschäftsstellen auf der örtlichen Ebene

Die örtlichen Agenturen für Arbeit sind die Stellen, die im Verhältnis zum einzelnen Bürger vor allem die Aufgaben der Arbeitsförderung wahrnehmen.
Dazu gehören auch die Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben nach SGB IX i.V.m. SGB III.

Berufliche Integration schwerbehinderter Menschen:
Hier ergeben sich für die Agenturen für Arbeit zusätzliche Aufgaben. Nach § 104 SGB IX sind dies u.a.:

die Berufsberatung, Ausbildungsvermittlung und Arbeitsvermittlung schwerbehinderter Menschen einschließlich der
Vermittlung von in Werkstätten für behinderte Menschen Beschäftigten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
die Beratung der Arbeitgeber bei der Besetzung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen mit schwerbehinderten Menschen
die Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
im Rahmen von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Strukturanpassungsmaßnahmen die besondere Förderung schwerbehinderter Menschen
die Gleichstellung, deren Widerruf und Rücknahme

die Durchführung des Anzeigeverfahrens (vgl. Ausgleichsabgabe)
die Überwachung der Erfüllung der Beschäftigungspflicht
die Zulassung der Anrechnung und der Mehrfachanrechnung (§ 75 Abs. 2, § 76 Abs. 1 und 2 SGB IX)
die Erfassung der Werkstätten für behinderte Menschen, ihre Anerkennung und die Aufhebung der Anerkennung

Besondere Vermittlungsstellen:
Zur Durchführung dieser Aufgaben sind bei den Agenturen für Arbeit besondere Vermittlungsstellen für schwerbehinderte Menschen eingerichtet.
Zuständig ist jeweils die Vermittlungsstelle der Agentur für Arbeit, in deren Bezirk der schwerbehinderte Mensch seinen Wohnort hat.
Die Arbeitsverwaltung kann Arbeitsuchende, wenn dies unter Berücksichtigung ihres Gesundheitszustandes für die Arbeitsvermittlung
notwendig erscheint, mit deren Einverständnis ärztlich und psychologisch untersuchen bzw. begutachten lassen

ALG = Arbeitslosengeld

Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld ist,
dass in der der Arbeitslosigkeit vorangegangenen Rahmenfrist von zwei Jahren mindestens 360 Tage beitragspflichtig gearbeitet wurde,
also Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt wurden.

-- Tabelle Arbeitslosengeld --
Arbeitslosengeld a 1. Feb. 2006

Arbeitslosengeld können somit nur diejenigen beziehen, die in einem beitragspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gearbeitet haben,
arbeitslose Beamte zum Beispiel nicht

Bitte beachten Sie, dass eine verspätete Meldung zu einer Sperrzeit von einer Woche
oder einer Minderung des Anspruchs wegen verspäteter Meldung führen kann.

Die "Arbeitslosmeldung" dient der Sicherung Ihrer finanziellen Ansprüche.
Sie ist eine unverzichtbare Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld und muss spätestens am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit
(frühestens drei Monate vorher) persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit erfolgen.
Wer arbeitslos wird, bekommt auch weiterhin zunächst Arbeitslosengeld.
Seit Februar 2006 ist die Bezugsdauer deutlich verkürzt.
Die Arbeitslosenversicherung zahlt dann nur noch maximal ein Jahr lang, bei über 55-Jährigen höchstens 18 Monate.

Das heißt:
Wer heute seinen Job verliert, rutscht schneller in das neue Arbeitslosengeld II als früher.

Wie unterscheiden sich Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II?
Das Arbeitslosengeld I ist eine Versicherungsleistung, das Arbeitslosengeld II eine steuerfinanzierte Grundsicherung.
Diese wird nur dann gezahlt, wenn jemand seinen Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bestreiten kann.
Das Arbeitslosengeld II liegt in aller Regel deutlich unter dem Arbeitslosengeld I.
Außerdem wird es nicht wie die Arbeitslosenhilfe nach dem letzten Nettoeinkommen berechnet, sondern es gibt feste Sätze.

Wer bekommt Arbeitslosengeld II?
Langzeitarbeitslose, die länger als ein Jahr arbeitslos sind,
und Sozialhilfeempfänger bekommen ab Januar Arbeitslosengeld II.

Voraussetzung: Sie sind erwerbsfähig.
Als erwerbsfähig gelten alle Menschen zwischen 15 und 65 Jahren, die in der Lage sind, mindestens drei Stunden am Tag zu arbeiten.
Nicht erwerbsfähige Leistungsempfänger erhalten Sozialgeld.
Das Sozialgeld entspricht im Wesentlichen der heutigen Sozialhilfe.



Alhi = Arbeitslosenhilfe
Arbeitslosenhilfe war in Deutschland eine staatliche Sozialleistung, welche aus Steuermitteln finanziert und von der
Bundesagentur für Arbeit im Auftrag des Bundes ausgezahlt wurde.

Die Arbeitslosenhilfe war bis einschließlich 2004 die Leistung, die gezahlt wurde,
wenn der zeitlich begrenzte Anspruch auf Arbeitslosengeld erschöpft war.

Anspruch auf Arbeitslosenhilfe hatte wer
bedürftig war,
arbeitslos war,
der Arbeitsagentur zur Verfügung stand,
sich beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet hatte,
innerhalb der Vorfrist (ein Jahr vor Antragstellung) mindestens einen Tag Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe bezogen hatte,
keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hatte.

Die Arbeitslosenhilfe ist ab dem 1. Januar 2005 durch das Arbeitslosengeld II ersetzt worden.


Alo = Arbeitslos (e/er)
Als erwerbslos bezeichnet man eine Person, die eine bezahlte Tätigkeit, die auf einem Arbeitsverhältnis beruht, anstrebt, aber keine Erwerbsarbeit findet.
Der Begriff arbeitslos wird meist gleichbedeutend mit erwerbslos verwendet.

Bürokratische Definition:
Arbeitslos ist, wer vorübergehend nicht in einem Beschäftigungs-verhältnissteht,
der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht und bereit ist eine zumutbare Beschäftigung anzunehmen.
Funktionale Definition:
Arbeitslos ist, wer seinen Arbeitsplatz verloren hat und sich um eine Einordnung in den Arbeitsprozess bemüht.
Selbstdefinition:
Arbeitslos ist, wer sich als arbeitslos ansieht.


AOK = Allgemeine Ortskrankenkasse
Seit mehr als 100 Jahren steht die AOK als größte Krankenversicherung in Deutschland für Sicherheit und umfassende medizinische Versorgung im Krankheitsfall. Die AOK betreut mehr als 25 Millionen Menschen - fast ein Drittel der Bevölkerung in Deutschland.
Mit rund 37 Prozent Marktanteil ist die
AOK Marktführer in dergesetzlichen Krankenversicherung.

Arbf. Arbeitsfeld = Arbeitsförderung

Was bedeutet Arbeitsförderung?

DasGrundlegendes Ziel von Maßnahmen zur Arbeitsförderung ist es, einen Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage am Arbeitsmarkt zu erreichen.
Dabei soll ein hoher Beschäftigungsgrad erzielt und die Beschäftigungsstruktur verbessert werden, um das Wirtschaftswachstum zu fördern.

Zu diesem Zweck werden folgende Marktausgleichsmaßnahmen gefördert:

berufliche Arbeitsförderung  

Förderung der regionalen Mobilität  

Maßnahmen zur Arbeitsplatzerhaltung und -beschaffung

Subventionierung der Beschäftigung von Personen, die zu den Problemgruppen des Arbeitsmarktes gehören

Nachrrangig werden zudem noch Maßnahmen mit folgenden Zielen verfolgt:

Verminderung des angebotenen Arbeitsvolumens

Verkürzung und Flexibilisierung der Arbeitszeit

Arbeitskräfteschutzpolitik



ARGE = Arbeitsgemeinschaft
ARGE ist neben AG eine Abkürzung für Arbeitsgemeinschaft.
Eine Arbeitsgemeinschaft (AG oder ARGE) ist ein Zusammenschluss mehrerer natürlicher oder
juristischer Personen um gemeinsame Ziele zu erreichen.

Im Wirtschaftsleben handelt es sich hierbei meist um die Kooperation mehrerer Unternehmen zu dem Zwecke
der Durchführung eines gemeinschaftlichen (Bau-)Projekts in der Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Gelegenheitsgesellschaft).

Der Nutzen einer Arbeitsgemeinschaft liegt in der Regel im koordinierten,
also aufeinander abgestimmten und untereinander informativen Zusammenarbeiten und Zusammenwirken.
Dazu werden die materiellen (Finanzmittel, Geräte usw.) und immateriellen (Wissen, Beziehungen usw.)
Ressourcen der Mitglieder gemeinsam genutzt.

Gegründet und genutzt wird eine Arbeitsgemeinschaft (auch meistens als reine Arbeitsmethode)
von nachfolgend genannten verschiedenen Formen unserer Gesellschaft.

Der Zusammenschließen von Einzelpersonen; Gruppen; Firmen; Parteien;
wirtschaftlichen, politischen und auch staatlichen Organisationen;
Institutionen; Vereinen; Verbänden; Referaten; Gemeinschaften; (Schul-)Klassen;
Schülern; Studenten; u.s.w. kennzeichnet die Arbeitsgemeinschaft.

Arbeitsgemeinschaft nach SGB II
Auch bei der Verwaltung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, 2. Buch
(Grundsicherung für Arbeitssuchende, Arbeitslosengeld II), können Arbeitsagenturen und kommunale Träger
Arbeitsgemeinschaften nach privatem oder öffentlichem Recht bilden, die als ARGE bezeichnet werden.
Rechtgrundlage dazu bildet § 44b SGB II.

Arbeitsgemeinschaft öffentlicher Körperschaften
In Deutschland können die Länder und die Kommunen zur Zusammenarbeit auf verschiedensten Gebieten
(z.B. Planungskoordination und interkommunale Zusammenarbeit) Arbeitsgemeinschaften bilden.

An Universitäten werden manche Lehrveranstaltungen als Arbeitsgemeinschaft abgehalten.
- Abkürzung: AG.


AC = Assessment Center
Eignungsdiagnostischen Verfahren zur Beurteilung der Befähigung, indem mehrere geschulte Beobachter
("Assessoren") das Verhalten der Teilnehmer z. B. in typischen Situationen aus dem
betrieblichen Alltag nach festgelegten Kriterien bewerten.
Jedes AC muss speziell für die betriebliche Situation entwickelt werden,
das Auswahl-AC für die Anforderungen der zu besetzenden Stelle, das Entwicklungs-AC im Hinblick auf die Verbesserung des Potenzials
für die aktuelle sowie ggf. andere Verwendungen, z. B. in Führungspositionen.
Das AC soll Eignung und Befähigung zuverlässiger erkennen lassen als andere Instrumente,
insbesondere als der Rückgriff auf Beurteilungen in bisheriger Tätigkeit.

Mehr ... siehe den Beitrag von Litzcke, Assessment Center als PDF.


AF = Arbeitsfähigkeit

AGB = Arbeitgeberbescheinigung

Arbf. Arbeitsfeld = Arbeitsförderung

ASD = Allgemeiner Sozialdienst

Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD), der mancherorts auch anders bezeichnet wird,
kann dem Jugend- oder Sozialamt zugeordnet oder als eigenständiger Dienst in der Kommunalverwaltung organisiert sein.
Ungeachtet seiner Verwaltungsorganisation untersteht er stets dem Jugendamt, soweit er Aufgaben der Jugendhilfe wahrnimmt.
Von seiner Aufgabenstellung her ist der ASD der umfassendste soziale Dienst der Landkreise und kreisfreien Städte.
Da er die psychosoziale Grundversorgung sichern soll, sind hier die meisten von den Kommunen angestellten Sozialpädagog/innen tätig.
Der ASD ist für alle Bürger/innen, für alle ihre individuellen, interpersonalen und materiellen Schwierigkeiten zuständig.
Dementsprechend sind letztlich alle Sozialgesetze für ihn relevant.

Die Allzuständigkeit des ASD bedingt eine kaum zu überblickende Vielzahl an Aufgaben.
So bieten die Mitarbeiter/innen formlose Betreuung,persönliche Hilfe, Schwangeren-, Erziehungs-, Partner-,
Scheidungs- und Schuldnerberatung, Krisenintervention, Hilfe zur Erziehung, Gesundheits- und Krankenhilfe,
Altenhilfe, materielle Leistungen sowie Integrationshilfen für besondere Gruppen
(z. B. Behinderte, Ausländer/innen, Randgruppen) an.
Sie sind letztlich Generalisten, die über umfassende Fachkenntnisse und ein weites Spektrum von Arbeitsmethoden verfügen.
ASD-Mitarbeiter/innen vermitteln aber auch relevante Maßnahmen von Beratungsstellen,
Einrichtungen der Wohlfahrtsverbände und Behörden, wenn diese indiziert sind.
Das gilt insbesondere für intensivere sozialpädagogische und therapeutische Hilfen, die sie aufgrund des großen
Zeit- und Handlungsdrucks - unter dem sie in der Regel stehen - selbst nicht leisten können.

Der ASD ist dezentral organisiert, d.h., jeder Sozialarbeiter ist für einen bestimmten überschaubaren Bezirk
im Landkreis oder in der kreisfreien Stadt allein zuständig.
Er kennt somit die Lebensverhältnisse, Bedürfnisse und vorherrschenden Problemlagen der
Bürger/innen vor Ort und kann sinnvoll auf sie reagieren.
Oft ist er zu festen Zeiten in Stadtteilbüros oder in kleineren Gemeinden eines Landkreises anzutreffen.
Das Besondere am ASD ist aber die ausgeprägte "Geh-Struktur":
Die Sozialpädagog/innen suchen die meisten ihrer Klient/innen in deren Wohnungen auf.
So werden auch Familien erreicht,die von sich aus keinen psychosozialen Dienst aufsuchen würden
- oder dies nicht können,weil sie auf dem Land leben und kein Verkehrsmittel zugänglich ist oder weil sie längerfristig
an die Wohnung gebunden sind (z.B. eine schwer erkrankte Alleinerziehende mit Kleinkindern).



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 08:15 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2013, vBulletin Solutions, Inc.
Arbeitslosen NETZ Deutschland