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| Wann und wo muss ich mich arbeitslos melden? |
Die persönliche Arbeitslosmeldung muss spätestens am Tag nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses erfolgen! Wichtig: Von der Arbeitslosmeldung ist die Arbeitsuchendmeldung zu unterscheiden! Achtung! Bei Abschluss eines Zeitvertrages ist der Tag, an dem man den Vertrag unterschreibt auch der Tag, an dem man Kenntnis vom Ende des Arbeitsverhältnisses hat, weil der Vertrag ja ohne Kündigung automatisch ausläuft. Die Pflicht zur frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung gilt übrigens auch dann, wenn von vornherein klar ist (z.B. wegen kurzer Dauer des Arbeitsverhältnisses), dass man keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben hat, sondern Alg II wird beantragen müssen. Welche Arbeitsagentur ist zuständig?
Die frühzeitige Arbeitsuchendmeldung kann bei jeder beliebigen Arbeitsagentur erfolgen, also z.B. auch am Ort des Arbeitsplatzes. Die persönliche Arbeitslosmeldung aber muss zwingend bei der für den eigenen Wohnort zuständigen Arbeitsagentur erfolgen. Wer sie nicht kennt, kann sie sich hier anzeigen lassen. |
| Arbeitslosmeldung: Was brauche ich dafür? Was passiert danach? |
Für die Meldung - sei es nun arbeitsuchend oder arbeitslos - benötigt man vor allem eines: seinen Personalausweis! Darüber hinaus sollte man sein Kündigungsschreiben (so vorhanden) sowie seine Sozialversicherungsnummer parat haben und, falls relevant, seine Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis. Im Endeffekt durchläuft man bei der Agentur für Arbeit drei Stationen bzw. hat mit drei Bereichen zu tun: 1. Empfang / Eingangszone - Arbeitsuchendmeldung / Arbeitslosmeldung: 2. Arbeitsvermittlung: a) ... was Sie an Qualifikationen mitbringen und was sie bislang beruflich gemacht haben (Schulbildung, Ausbildung, Weiterbildungen, Berufserfahrungen, persönliche Stärken etc.) Aus dieser Bestandsaufnahme ergeben sich die nächsten Schritte, d.h. im Idealfall ist alles in relativer Ordnung und Sie vereinbaren mit Ihrem Arbeitsvermittler, dass Sie sich - wie bisher - weiterhin intensiv bewerben und der Arbeitsvermittler evtl. in regelmäßigen Abständen über den aktuellen Stand informiert wird sowie dass Sie Vermittlungsvorschläge von der Agentur erhalten, wenn denn passende Stellen vorhanden sind. Sollten sich bei dieser Bestandsaufnahme Schwierigkeiten für die Arbeitsuche oder Arbeitsaufnahme herauskristallisieren, dann kann man gemeinsam überlegen, wie diese am Besten ausgeräumt werden können, d.h., was die Agentur anbieten kann, um die Chancen zu erhöhen und was der Arbeitssuchende / Arbeitslose angehen kann oder auch muss. Die dritte Station ist diejenige, die für fast alle am Anfang die höchste Dringlichkeit hat, die ... Allgemeine Vorgehensweise: |
| Was sind die Grundvoraussetzungen für Arbeitslosengeld? |
Es bestehen drei Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld, die gleichzeitig erfüllt sein müssen! 1. Man muss arbeitslos sein!
2. Man muss arbeitslos gemeldet sein, das heisst, es muss eine persönliche Arbeitslosmeldung bei der örtlich zuständigen Arbeitsagentur erfolgt sein! 3. Man muss die Anwartschaftszeit erfüllt haben! Ganz wichtig! Achtung! |
| Welche Pflichten sind mit dem Arbeitslosengeld I verbunden? |
| Viele! Hier soll nur kurz auf die vier wichtigsten hingewiesen werden! 1) Man muss bereit sein, jede zumutbare Arbeit anzunehmen! 2) Man muss für die Arbeitsagentur erreichbar sein und Aufforderungen zur persönlichen Meldung nachkommen können! 3) Man muss sich auf Vermittlungsvorschläge der Arbeitsagentur hin bei dem Arbeitgeber bewerben und 4) Man muss sich selbst um eine neue Arbeit bemühen und das auch nachweisen können! Bitte unbedingt die Zeit dafür nehmen, die Broschüre der Arbeitsagentur sorgfältig zu lesen. Die Broschüre wird einem bei der Arbeitslosmeldung ausgehändigt! Diese Broschüre und weitere Hinweise gibt es auch auf der Internet-Seite der Arbeitsagentur: Merkblatt für Arbeitslose |
| Wie viel Arbeitslosengeld steht mir zu? |
Ganz grob gesagt, wird das Arbeitslosengeld danach berechnet, Hier werden nur die "Normalfälle" dargestellt. Zur Höhe der Leistungen gibt es eine Vielzahl von Sonderfällen. Zu diesen Fällen sollten im Forum die entsprechenden Fragen gestellt werden. Ein bisschen genauer gesagt hängt die Höhe des Arbeitslosengeldes von folgenden Faktoren ab: Bemessungsentgelt: Leistungsentgelt / Steuerklasse: Leistungshöhe: Ein konkretes Beispiel für die Berechnung des Arbeitslosengeldes: Die Arbeitsagentur stellt ein Selbstberechnungsprogramm zur Verfügung. Wie bei allen solchen Programmen kann dadurch nicht jeder Sonderfall erfasst werden, so dass die Ergebnisse mit Vorsicht zu genießen sind. Verbindlich ist immer nur der Bescheid der Arbeitsagentur. |
| ALG I - Wie lange wird mir Alg I gezahlt? | ||||||||||||||||||||||||
Für die Dauer des Alg I-Anspruches sind folgende Faktoren maßgeblich: ![]()
Die verlängerte Bezugsdauer für mindestens 50jährige gilt für alle, die ab ca. 1. März 08 neu arbeitslos werden (das Datum steht derzeit [Feb. 08] noch nicht genau fest). Sie gilt auch für Menschen aus dieser Altersgruppe, die zuvor schon Arbeitslosengeld bezogen und deren Anspruch auf Arbeitslosengeld am 31.12.07 noch nicht ausgeschöpft war. Der dafür maßgebliche Geburtstag muss vor dem 31.12.07 gelegen haben. Ergänzende Informationen dazu von der Arbeitsagentur |
| Anwartschaftszeit |
Diesen Begriff gibt es auch bei anderen Versicherungen, z.B. bei der Rentenversicherung. Er kommt natürlich von warten, bedeutet aber keine reine Wartezeit, sondern einen Zeitraum, innerhalb dessen man in die Versicherung eingezahlt hat. Die Anwartschaftszeit in der Arbeitslosenversicherung hat erfüllt, wer innerhalb der Rahmenfrist mindestens 12 Monate eines Versicherungspflichtverhältnisses nachweisen kann. Rahmenfrist: Beispiel zur Festsetzung der Rahmenfrist: Beispiel 1 „Normalfall“ zur Prüfung der Anwartschaft: Beispiel 2 „ Verkürzte Rahmenfrist“: |
| Wird meine familiäre Situation beim Alg I berücksichtigt? |
| Ja! Wenigstens ein bisschen. Das Standard-Arbeitslosengeld beträgt 60 % des Leistungsentgeltes, unabhängig von dem Vorhandensein von (Ehe-) Partnern. Den so genannten erhöhten Leistungssatz (67 % des Leistungsentgeltes) gibt es für Arbeitslose mit mindestens einem Kind unter folgenden Voraussetzungen: 1) Es müssen eigene Kinder, die des Ehegatten oder Lebenspartners oder Pflegekinder sein und die Kinder müssen unter 18 Jahre sein oder 2) unter 21, arbeitslos und bei der Agentur für Arbeit als Arbeitsuchende gemeldet sein, oder 3) unter 27 sein und entweder a) sich noch in der Berufsausbildung befinden oder b) eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatz nicht beginnen oder fortsetzen können, oder c) sich in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten oder zwischen der Ausbildung und Wehr-, Zivil- oder Freiwilligendienst befinden, die nicht länger als vier Monate dauert oder d) einen freiwilligen Dienst leisten,oder 4) sie müssen wegen einer Behinderung die vor ihren 27. Geburtstag eingetreten ist, außerstande sein, sich selbst zu unterhalten. Maßgeblich ist, ob das Kind bei der Einkommensteuer berücksichtigt wird. Die Kinderzahl spielt keine Rolle. Die Einzelheiten richten sich nach den Vorschriften über die steuerliche Berücksichtigung von Kindern in § 32 des Einkommenssteuergesetzes. Ergänzende Informationen der Arbeitsagentur dazu gibt es hier. |
| Spielt mein Vermögen beim Arbeitslosengeld eine Rolle? |
Nein! Arbeitslosengeld ist eine eigenen Beiträgen beruhende Versicherungsleistung, die unabhängig von vorhandenem Vermögen gezahlt wird. Bei der aus Steuergeldern finanzierten Sozialleistung Alg II ist das aber ganz anders. Deswegen ist es im Hinblick auf die begrenzte Dauer des Alg I sinnvoll, sich schon während des Alg I-Bezuges Gedanken darüber zu machen, ob man sein Vermögen angreifen müsste, wenn man ins Alg II „abrutscht“ und wie man es gegebenenfalls „Hartz-IV-fest“ machen kann! |