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| Veränderungen durch Hartz IV |
| Mit dem vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV), das am 01.01.2005 in Kraft tritt,
wurde die Arbeitslosen- und Sozialhilfe zu einer neuen Leistung - Grundsicherung für Arbeitssuchende - dem so genannten Arbeitslosengeld II zusammengeführt. Die gesetzlichen Regelungen hierzu finden sich im Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II).
Das ALG II ist nicht wie die bisherige Arbeitslosenhilfe an die Höhe des früheren Einkommens gekoppelt, sondern besteht aus so genannten ,,pauschalierten Regelleistungen", die sich etwa auf dem Niveau der derzeitigen Sozialhilfe bewegen.
Im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung des ALG II-Verfahrens werden grundsätzlich alle verwertbaren Vermögensgegenstände des hilfebedürftigen Arbeitslosen und die seines mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Partners berücksichtigt.
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