Verdienst bis € 400,00
Der Begriff Minijob geht in Deutschland auf die Neuregelungen zu den geringfügigen Beschäftigungen vom 1. April 2003 zurück, dessen Rechtsgrundlage die "Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" vom 1. Januar 2003 sind. Es ist Bestandteil des Hartz-Konzeptes zur Reformierung des Arbeitsmarkts.