Arbeitslosen Forum Deutschland  

Zurück   Arbeitslosen Forum Deutschland > Themen > Wohngeld

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 02.12.2008, 00:20
Benutzerbild von marcopolo
marcopolo marcopolo ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 26.11.2008
Beiträge: 12
Renommee-Modifikator: 10
marcopolo Einmalposter
Standard Wohngeld - Was ist Mindesteinkommen?

Hallo,
aufgrund einer Erbschaft (Grundstücksvermögen) sowie einer Lohnsteuerrückerstattung vom Jahr 2006 erlischt nun wohl mein Anspruch auf ALG2. Daher möchte ich wenigstens Wohngeld beantragen. Bekannt ist mir, daß ich dafür über ein "Mindesteinkommen" verfügen muß um nachzuweisen, daß das Wohngeld ausschließlich für die Unterkunftskosten verwendet wird.
Ich verfüge aber über kein laufendes Einkommen sondern lebe nun vorerst von den Rücklagen auf meinem Konto (3000,-€) und ab spätestens Januar auch von der Lohnsteuerrückerstattung (ebenfalls ~3000,-€).
Beides wird mir bei der Berechnung des Wohngeldes nicht als Einkommen angerechnet. Aber gilt dieses Vermögen+Steuerrückerstattung als Nachweis des Mindesteinkommens?
Also nachgewiesen ist mit diesen Rücklagen ja, daß ich über Mittel zum Lebensunterhalt verfüge und das Wohngeld somit wie vorgeschrieben nur für die Unterkunftskosten verwende. Aber kann mir ein Sachbearbeiter einen Strick daraus machen, frei nach dem Motto: "diese finanziellen Mittel fallen im Beamtendeutsch nicht unter die Definition "Mindesteinkommen", und da Sie somit über ebendieses nicht verfügen haben Sie keinen Anspruch auf Wohngeld"?

Vielen Dank vorweg für alle sachdienlichen Antworten!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 03.12.2008, 17:43
Benutzerbild von Janet9
Janet9 Janet9 ist offline
 
Registriert seit: 27.06.2008
Beiträge: 887
Renommee-Modifikator: 178
Janet9 Höchste KompetenzJanet9 Höchste KompetenzJanet9 Höchste KompetenzJanet9 Höchste KompetenzJanet9 Höchste KompetenzJanet9 Höchste KompetenzJanet9 Höchste KompetenzJanet9 Höchste KompetenzJanet9 Höchste KompetenzJanet9 Höchste KompetenzJanet9 Höchste Kompetenz
Standard AW: Wohngeld - Was ist Mindesteinkommen?

Hallo Marcopolo,

Dein Vermögen bzw. Deine Rücklagen also diese ca. 6000,00 € musst Du bei der Antragstellung angeben. Das Wohngeld wird dann solange gezahlt wie Du mit dem Geld Deinen Lebensunterhalt sicherstellst. In der Regel wird für diese Berechnung das Mindesteinkommen (Regelsatz 351,00 € + Miete) zu grunde gelegt. Die Kapitalerträge die Du ggf. von dem Vermögen bekommst sind Einkommen und werden angerechnet.

Da sollte es eigentlich keine Probleme geben.

LG, Janet
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 06.12.2008, 20:05
Benutzerbild von marcopolo
marcopolo marcopolo ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 26.11.2008
Beiträge: 12
Renommee-Modifikator: 10
marcopolo Einmalposter
Standard AW: Wohngeld - Was ist Mindesteinkommen?

Vielen Dank,
dann bin ich ja beruhigt
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
mindesteinkommen, wohngeld


Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Mindesteinkommen bei Wohngeld Moppel25 Wohngeld 3 12.08.2008 16:53
ALG I - Wohngeld Xels83 ALG I 5 01.03.2008 20:25
Wohngeld Tagan Wohngeld 2 01.11.2007 00:35
Mindesteinkommen vom Staat: 580 Euro für fast alle (infocomm ALN - Robot Aktuelle Meldungen aus dem Arbeitslosen NETZ 0 11.09.2007 23:00
Mindesteinkommen vom Staat: 580 Euro für fast alle ALN - Robot Aktuelle Meldungen aus dem Arbeitslosen NETZ 0 30.08.2007 13:40


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 16:38 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2013, vBulletin Solutions, Inc.
Arbeitslosen NETZ Deutschland