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ALG I Wann, wieviel, wie lange?

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  #1  
Alt 18.08.2010, 22:16
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Standard Anspruch auf ALG I nach 360 Tagen Vollzeitarbeit ?

Hallo!

Hab ich nach 360 Tagen Vollzeit-Arbeit ein Anspruch auf ALG I?

PS: Ich habe mir auch das auf "Artbeitsagentur.de" durchgelesen aber versteh das nicht mit Anwarschaftszeit und so...

Gruß und Danke
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  #2  
Alt 18.08.2010, 23:42
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Standard AW: Anspruch auf ALG I nach 360 Tagen Vollzeitarbeit ?

Zitat:
Zitat von psporting Beitrag anzeigen
Hallo!

Hab ich nach 360 Tagen Vollzeit-Arbeit ein Anspruch auf ALG I?

PS: Ich habe mir auch das auf "Artbeitsagentur.de" durchgelesen aber versteh das nicht mit Anwarschaftszeit und so...

Gruß und Danke
Um Arbeitslosengeld beziehen zu können, müssen folgende Voraussetzungen gemeinsam erfüllt sein:
  1. Sie müssen arbeitslos sein.
  2. Sie müssen die Anwartschaftszeit erfüllt haben.
  3. Sie müssen sich persönlich arbeitslos gemeldet haben.
Die Regelanwartschaftszeit haben Sie erfüllt, wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung und dem Beginn der Arbeitslosigkeit (Rahmenfrist) mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis (zum Beispiel Beschäftigung, Krankengeldbezug) gestanden haben.

Für die Erfüllung der Anwartschaftszeit entsprechen zwölf Monate 360 Tagen bzw. sechs Monate 180 Tagen, weil der Monat zu 30 Tagen gerechnet wird.

Zum Nachlesen klick hier:Anwartschaftszeit

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  #3  
Alt 19.08.2010, 15:41
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Standard AW: Anspruch auf ALG I nach 360 Tagen Vollzeitarbeit ?

Zitat:
Zitat von Lopo01 Beitrag anzeigen
Um Arbeitslosengeld beziehen zu können, müssen folgende Voraussetzungen gemeinsam erfüllt sein:
  1. Sie müssen arbeitslos sein.
  2. Sie müssen die Anwartschaftszeit erfüllt haben.
  3. Sie müssen sich persönlich arbeitslos gemeldet haben.
Die Regelanwartschaftszeit haben Sie erfüllt, wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung und dem Beginn der Arbeitslosigkeit (Rahmenfrist) mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis (zum Beispiel Beschäftigung, Krankengeldbezug) gestanden haben.

Für die Erfüllung der Anwartschaftszeit entsprechen zwölf Monate 360 Tagen bzw. sechs Monate 180 Tagen, weil der Monat zu 30 Tagen gerechnet wird.

Zum Nachlesen klick hier:Anwartschaftszeit

Ok also quasi wenn ich 360 Tage Krankenversicherung gezahlt hab und auch Arbeitslosenversicherung, halt die Steuern bin ich wieder ALGI tauglich?
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  #4  
Alt 19.08.2010, 18:18
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Standard AW: Anspruch auf ALG I nach 360 Tagen Vollzeitarbeit ?

Hallo,
du musst innerhalb der letzten zwei Jahre vor dem Tag der Alo-Meldung insgesamt mindestens 12 Monate = 360 Kalendertage versicherungspflichtige Beschäftigung haben.
Dabei muss die Beschäftigung nicht am Stück sein, sondern kann auch gestückelt sein.
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  #5  
Alt 19.08.2010, 02:22
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Standard AW: Anspruch auf ALG I nach 360 Tagen Vollzeitarbeit ?

Hi,

weil du so genau danach fragst, hier ist wirklich jeder Tag wichtig. Sollte dir nur ein Tag fehlen, zB 359 Tage dann steht dir kein Alg1 zu !
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