![]() |
|
|
|
#1
|
||||
|
||||
|
wie bereits von mir verstanden wurde, habe ich die EDV unterschrieben, deren Unterschreibung mein Fehler war (ich dachte, dass ich unterschreiben muss, falsches Denken und Informationsmangel rechtfertigen mich aber nicht ), aber was gemacht ist ist gemacht, hoffe, dass Sie mir dabei helfen.
Also, die EDV ist wie folgt ![]() das Problem ist, dass man fast überall bei seinen Anzeigen MINDESTENS eine der folgenden Voraussetzungen verlangt,von deren ich keine erfüllen kann: -Körperliche Belastbarkeit -Vollzeitabeit -Führerschein -Berufserfahrung -abgeschlossene Ausbildung -Deutsch als Muttersprache -Vermittlungsgutschein ( den ich eigentlich erst nach 3 Monaten einer unerfolgreichen Jobsuche erhalten kann, obwohl Sie diesen Punkt aus dem Verzeichnis gerne ausstreichen können, die oben aufgezählte reichen völlig aus ) Von der ARGE habe ich auch noch keine Jobangebote bekommen, was mich eigentlich nicht wundert, da es kaum mir passende Angebote überhaupt gibt. Ja, einige kann ich doch finden, aber trotzdem weniger als 8 im Monat. Was soll ich also machen? Soll ich eine Bitte (oder wie heißt das, weiß ich nicht) um eine Verkürzung der erforderlichen Anzahl der Bewerbungen meinem Sachbearbeter schreiben, oder ? Nochmal zur Erinnerung. Ich lebe seit 3 Jahren in Deutschland, habe gerade mein Abi am Studienkolleg für Ausländer gemacht und bekomme weiter HARTZ IV, werde in 1 Monat 25 Jahre alt. Danke und entschuldigung für mein Deutsch und dass ich Sie mit meinen Unkenntnisse belaste. |
|
#2
|
||||
|
||||
|
Erstmal zum Verständnis:
EDV = elektronische Datenverarbeitung EGV = Eingliederungsvereinbarung. Es geht also um eine geschlossene EGV (öffentlich-rechtlicher Vertrag). Es ist zwar blöd die EGV zu unterschreiben, aber so verteufelt schlecht ist sie gar nicht. Sie bürgt zwar keinen Vorteil, aber auch eigentlich keinen gravierenden Nachteil. Ich empfehle dir, dich einfach auf alles zu berwerben was du kriegst. Du bist ja nicht nur auf Verkaufshilfe (ist eigentlich immer mit körperlicher Belastbarkeit verbunden) berschränkt, sondern musst alle Möglichkeiten zur verringerung der Bedürftigkeit nutzen. Bewirb dich auf alles mögliche was es gibt, hauptsache du erfüllst am Ende dein Quorum von 8 Bewerbungen. Vergiss natürlich nicht Übernahme der Bewerbungskosten zu beantragen. Da es sich wie gesagt um einen Vertrag handelt, kannst du natürlich die Anpassung verlangen. Da es aber auf Gegenseitigkeit beruht, gebe ich dem nicht viel Hoffnung. Im übrigen würde ich allein deshalb darauf verzichten, da der Vertrag keine "automatische" Anpassungsklausel hat wie es derzeit viele dieser Verträge haben und andererseits die ARGE bei einer Änderung auch eine Maßnahme o.ä. mit aufnehmen könnte. |
|
#3
|
||||
|
||||
|
Warum kannst du nicht Vollzeit Arbeiten und warum nicht körperlich belasten ? Außerdem schreibst du , das du gerade dein Abitur gemacht hast , da kann es mit deinem Deutsch ja nicht al zu schlecht stehen .
|
|
#4
|
||||
|
||||
|
Zitat:
Als erstes steht unter seinen Bemühungen: Stabilisierung des gesundheitlichen Zustands. Also wird es schon stimmen, dass er körperlich nicht in der Lage ist, schwere Aufgaben zu machen. Allerdings gehören gesundheitliche Aspekte gar nicht in eine EGV Aber ich habe die Feststellung gemacht, dass die meisten Verkäuferstellen in Teilzeit oder sogar nur als Minijob angeboten werden. Zumindest die Verkäuferstellen in Geschäften. Mein Sohn ist gelernter Einzelhandelskaufmann und hatte Schwierigkeiten nach der Ausbildung eine Vollzeitstelle zu bekommen. Da du ja nur eine Helferstelle SUCHEN musst, dürfte das keine Schwierigkeiten bereiten. In jedem kostenlosen Anzeigenblättchen stehen mindestens 5-6 Angebote für 400 Euro Jobs. Und du sollst dich ja nur 8x im Monat bewerben. Diese Stellen sind heiß begehrt bei älteren Schülern. In einem Supermarkt hier sitzen nur solche Schüler an der Kasse. Ich vermute, dass du gar keine Stelle bekommen wirst, wenn du in einem eventuellen Vorstellungsgespräch erwähnst, dass du ALGII bekommst. Dann ist für viele Arbeitgeber nämlich der Schriftkram zu viel. An den Tankstellen hier werden z.B. keine Hartz IV Empfänger mehr genommen, genau so wenig, wie für Inventurarbeiten. Mein Sohn hatte zur Überbrückung in einem Tankshop an einem Autohof gearbeitet. Dort ist immer großer Bedarf an Aushilfskräften. Heute inserierte wieder der zweite Autohof in der Nähe. Voraussetzung ist allerdings ein Auto. |
|
#5
|
||||
|
||||
|
Ich gebe "Verkaufshilfe" bei der jobbörse der arbeitsagentur.de ein und komme auf 200 Angebote (mehr werden ja nicht angezeigt). Wieso findet man dann nichts mehr?
Helga
__________________
:::: Moderator :::: - FAQ & Hilfe - ALN-Portal - ONLINE BEWERBUNG - Arbeitsagenturhinweise SGB II - Bitte informieren Sie sich unbedingt selbst über die hier behandelten Themen. Die von mir gemachten Äusserungen oder Kommentare sowie eigene Beiträge spiegeln nur meine persönliche Meinung wieder und stellen auch dann keine Rechtsberatung dar, wenn ich meine persönliche Auffassung zu Rechtsvorschriften oder ihrer Anwendung äußere. Hier verlinkte, auszugsweise oder vollständig wiedergegebene Pressemeldungen geben nicht unbedingt die Meinung des Forumsbetreibers oder der Moderation wieder. --------------------------------------------------------------------------------------------- Hinweis in eigener Sache: Der Betrieb einer Webseite kostet neben viel Arbeit in unserer Freizeit auch Geld für die Servermiete und den Traffic.Wenn Sie also meinen, das Ihnen hier weitergeholfen wurde, würde sich der Forenbetreiber auch über eine kleine Spende wirklich freuen. Für diesem Fall bitten wir die Kontonummer für Spenden per PN bei den Moderatoren zu erfragen. |
|
#6
|
||||
|
||||
|
Zitat:
"das Problem ist, dass man fast überall bei seinen Anzeigen MINDESTENS eine der folgenden Voraussetzungen verlangt,von deren ich keine erfüllen kann: -Körperliche Belastbarkeit -Vollzeitabeit -Führerschein -Berufserfahrung -abgeschlossene Ausbildung -Deutsch als Muttersprache -Vermittlungsgutschein ( den ich eigentlich erst nach 3 Monaten einer unerfolgreichen Jobsuche erhalten kann, obwohl Sie diesen Punkt aus dem Verzeichnis gerne ausstreichen können, die oben aufgezählte reichen völlig aus )" |
|
#7
|
||||
|
||||
|
sind diese Jobs überhaupt sozialversicherungspflichtig?
|
|
#8
|
||||
|
||||
|
mein Deutsch habe ich ins Verzeichnis doch nicht eingetragen. Warum ich nicht Vollzeit arbeiten kann, wurde bei der ATGE doch schon ausgeklärt, da sogar der SB selbst geschrieben hat, dass ich eine Teilzeitarbeit suchen soll und warum ich körperlich nicht belastet werden kann, na klar, außer Gesundheitsproblemen kann kaum was noch eine Ursache dafür sein.
|
|
#9
|
||||
|
||||
|
was ist aber wircklich, wenn ich 8 Bewerbungen doch geschickt habe, aber nur 2 Absagen bekommen? In der EDV steht nicht, dass in diesem Falle einfach Bewerbungsanschreibenkopien reichen würden, würden sie trotzdem reichen?
|
|
#10
|
||||
|
||||
|
Gut , du hast uns jetzt geschrieben was du alles nicht kannst , aber die Frage ist doch , was kannst du und was erwartest du oder was suchst du ? Warum hast du jetzt dein Abitur gemacht ? Möchtest du Studieren ?
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Wenn ich einen Job finde sind wir Pleite?! | 18051983 | Allgemeine Fragen | 5 | 11.02.2010 16:12 |
| Vollzeit zur Verfügung. Was, wenn ich Teilzeit finde? | g-mic | ALG I - Fragen und Antworten | 2 | 12.07.2009 18:27 |
| Finde keine angemessene Wohnung | hartzer | ALG II - Wohnung - Miete | 11 | 22.06.2009 19:11 |
| Muß ich AlkII nachzahlen, wenn ich normale arbeit finde? | Franky23 | ALG II - Sonstiges | 1 | 28.07.2008 12:09 |
| Finde keine Wohnung | steffi_26 | ALG II - Wohnung - Miete | 1 | 31.10.2006 14:45 |