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#1
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Tja ein leidiges , aber immer wieder Auftauchendes Thema!
Also ersteinmal zu mir: Ich bin 18 Jahre alt , und bin nun im 2ten Ausbildungslehrjahr , und wohne noch zu Hause bei meinen Eltern die Hartz4 beziehen! So nun ist mir mal was in denn Sinn gekommen! Ich werde Zuhause von Vorne bis Hinten abgezockt , dass heißt , ich muss mir essen selber Kaufen und Fahrten zur Schule selber bezahlen etc. So zudem muss ich Zuhause Kostgeld abgeben , also an die Hundert Euro von meinem Ausbildungsgehalt , dann bekommen meine Eltern noch dass Wohngeld von 91 euro was eig. auf meinen Namen ausgeschrieben ist und dann noch mein ganzes Kindergeld! Ich muss schon solange zusehen dass ich bis zum Monatsende mit dem Geld hinkomme! und das ist Schwer! Man kann sich nichts mehr leisten! So ich bin nun seit Februar 18 und ich wollte fragen wie es mit dem Kindergeld aussieht , wem steht es zu? Den Eltern oder mir? Zu meiner Ausbildung ich Verdiene : 350 euro Netto! - Geldabgabe bei Eltern! Und habe sonst keine Einkommen da meine Eltern alles nehmen! Sonst würde ich ja mehr bekommen! Kann man sich eig. jetzt eine eigene Wohnung nehmen , da ich ja 18 bin und Arbeite und was kann man dann alles für Zuschüsse beantragen? lg Marcel |
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#2
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Zitat:
Auch das widerspricht sich! |
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#3
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Wieso wiederspricht sich dass?
Kannst du mir dass mal sagen? Also Netto verdiene ich 350.38 Euro davon muss ich meinen Eltern Kostgeld abegeben dass heißt , ich habe noch für mich 250.38Euro . Davon muss ich aber alles , wirklich alles selber bezahlen! Naja und meine Eltern bekommen dass kindergeld und dann auch noch dass Wohngeld! Was meine Mutter damals für mich beantragen musste! Da dass job Center gesagt hat , Sie müssen dies beantragen! |
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#4
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Und was glaubst du, was dir von deinem Einkommen übrig bleibt, wenn du ausziehst?
Du kannst übrigens jederzeit ausziehen, musst dann halt nur BAB beantragen. ALG 2 gibt es für dich nicht. Von daher bist du in diesem Unterforum falsch. Helga
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#5
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Du kannst selbstverständlich ausziehen, wenn du meinst, dass du genug eigenes Einkommen hast.
Du hast dann die 350 Euro + 184 Euro Kindergeld. Wohngeld bekommst du dann nicht mehr. Du kannst dann BAB beantragen, aber das ist auch nicht die Welt. Du musst dann von deinem Geld auch Miete zahlen, Strom, Gast, Telefon, Internet. Dazu dann deine Fahrkarte, deinen Schulbedarf, deine Lebensmittel, deine Kleidung usw. Jetzt bei deinen Eltern musst du das auch alles zahlen: deinen Anteil an der Miete und auch dein Essen. Denn deine Eltern bekommen für dich nichts mehr und auch die Miete wird um deinen Anteil gekürzt. Deine Eltern bekommen auch nicht die kompletten Nebenkosten bezahlt. Dein Anteil fehlt. Der wird nicht vom Jobcenter übernommen. Du kannst dir jetzt ausrechnen, dass du gar nicht abgezockt wirst, sondern deinen Eltern gar nichts anderes übrig bleibt, als deinen Anteil an allem von dir zu fordern. Mein Sohn musste auch von seiner Azubivergütung die Hälfte der Kdu zahlen, die Hälfte vom Strom, vom Telefon und Internet. Auch die Hälfte der Nebenkostennachzahlungen. Ich habe zwar kein Kostgeld genommen, habe aber auch nichts zu essen für meinen Sohn gekauft und ihm auch die Wäsche nicht gewaschen oder Duschbad usw. gekauft. Das hat er auch alles von seiner Azubivergütung zahlen müssen. Er hat sich dann eine eigene Wohnung genommen. Allerdings bekam er ein Nettogehalt von ca 600 Euro + Kindergeld. Und das war schon knapp. Die Wohnung war winzig und kostete schon 330 Euro im Monat. Du mit deinen 350 Euro wirst nicht weit damit kommen. |
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#6
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Hast du gedacht, dass dein Azubigehalt Taschengeld ist? Natürlich musst du das deinen Eltern abgeben, was denen vom Amt abgezogen wird. Außerdem musst du dich jetzt selbst verpflegen, Hygieneartikel kaufen usw. Aber in einer eigenen Wohnung ist das alles noch sehr viel teurer. Meine Tochter sucht sich gerade ein WG-Zimmer. Vielleicht wäre ja das für dich eine Möglichkeit. Aber wie gesagt, dass musst du selbst finanzieren. Vom Staat bekommst du nix dazu. Es kann sogar sein, dass deine Eltern dann aufgefordert werden umzuziehen, falls die Wohnung dann zu groß ist.
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