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ALG I - Antragstellung / Allgemeine Fragen Antrag auf Arbeitslosengeld I ( ALG I)
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  #1  
Alt 05.06.2011, 21:55
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Standard Ortsabwesenheit

Bin seit wenigen Tagen (2 Wochen) arbeitssuchend und würde gerne
eine Ortsabwesenheit (2 Wochen) beantragen.

Nun habe ich die Info erhalten das eine Ortsabwesenheit in
der Regel in den ersten 3 Monaten nicht genehmigt wird !?

Ist das so richtig !?

Ist es sinnvoll diesbezüglich mit dem Fallmanager zu sprechen oder
sollte man lieber pauschal wegbleiben und zwischendurch mal
den Postkasten leeren ?

Ansich ist ja der Lappi mit im Urlaub und
als Tel.Nr. ist nur mein Handy angegeben und der Ort einer möglichen
Arbeitgeber Vorstellung wäre für mich in 4 Stunden erreichbar....


Bitte um Hilfestellung !! Danke !!!
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  #2  
Alt 05.06.2011, 22:32
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Standard AW: Ortsabwesenheit

Zitat:
Zitat von Charlie_ Beitrag anzeigen
Bin seit wenigen Tagen (2 Wochen) arbeitssuchend und würde gerne
eine Ortsabwesenheit (2 Wochen) beantragen.

Nun habe ich die Info erhalten das eine Ortsabwesenheit in
der Regel in den ersten 3 Monaten nicht genehmigt wird !?
Hi,

in der Regel ist in der Anfangszeit eine Ortabwesenheit etwas schwierig zu bekommen, aber nicht unmöglich. Hintergrund dürfte wohl eindeutig sein, das man gerade in der Anfangszeit die aller besten Chancen hat, schnell wieder in Arbeit zu kommen. Um so länger man AL ist, um so schwer wird das.
Zitat:
Ist es sinnvoll diesbezüglich mit dem Fallmanager zu sprechen oder sollte man lieber pauschal wegbleiben und zwischendurch mal
den Postkasten leeren ?
Ich würde dir den offizellen Weg empfehlen. Was du letztlich dann machst, das ist natürlich dein Ding. Aber wenn`s auffliegt mit dem ungenehmigen Wegbleiben, dann sei dir auch über die Konsequenzen klar.

Verpflichtet bist du min 1 mal täglich Wochentags seinen Briefkasten zu leeren und täglich ggf das A-Amt erreichen zu können.
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  #3  
Alt 06.06.2011, 20:55
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stummelbeinchen stummelbeinchen ist offline
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Standard AW: Ortsabwesenheit

Hi,

Zitat:
Zitat von Charlie_ Beitrag anzeigen
Bin seit wenigen Tagen (2 Wochen) arbeitssuchend und würde gerne
eine Ortsabwesenheit (2 Wochen) beantragen.
Bist Du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet? Wenn Du arbeitsuchend bist, gibts da eigentlich keine Probleme, da Du eben nur in den Urlaubszeiten Deiner Tätigkeit wegfahren darfst. Bist Du arbeitslos gemeldet, kann Dir die Ortsabwesenheit verweigert werden. Die ist nämlich nur eine "kann"-Vorschrift und keineswegs ein Anspruch, der Dir zusteht.

Zitat:
Zitat von Charlie_ Beitrag anzeigen
Nun habe ich die Info erhalten das eine Ortsabwesenheit in
der Regel in den ersten 3 Monaten nicht genehmigt wird !?
Ist das so richtig !?
Nein, das ist falsch. Das war mal so, ist aber seit 2007 oder 2008 geändert, siehe hier § 3


Ist es sinnvoll diesbezüglich mit dem Fallmanager zu sprechen oder
sollte man lieber pauschal wegbleiben und zwischendurch mal
den Postkasten leeren ?
[/QUOTE]
Ersteres. Bitte um eine schriftliche Bestätigung. Es ist unwichtig, ob Du trotzdem per Email oder Telefon erreichbar ist. Es zählt einzig und allein die Tatsache, dass Du 1x täglich Deinen Briefkasten selber leerst. Eine 4 stündige Anfahrtzeit würde ich auch nicht mehr als "Aufenthalt im zeit- und ortsnahen Bereich" definieren.

MfG
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