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  #1  
Alt 14.02.2012, 08:59
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Standard Datenabgleich §52 SGB2

Hallo again,

Es gibt Leute, die sind gebeutelter als andere - oder, ich sitz da gerade über so einem Papier und frage mich, wo führt das hin.
Erst muss meine (ehemalige) Kollegin sich ihr Geld vor dem Sozialgericht erstreiten, dann verschreibt sich das JC beim übertragen der BLZ beim Folgeantrag und braucht einen ganzen Monat das wieder zu regeln und nun gibt es eine Meldung infolge eines Datenabgleiches nach §52.2

Ich sitze gerade über der Antwort und frage mich wo führt das hin, wenn mein kurzes "weiß ich nich, kenn ich nich" nicht ausreicht.
Ist eien Selbstanzeige der richtige Weg, oder schickt das Amt selbst seine Schergen aus um sich in der Wirklichkeit umzusehen??

Warum trifft so eien Sc*** immer Leute, die eh schon gebeutelt sind?
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  #2  
Alt 14.02.2012, 19:57
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Eine Selbstanzeige, wenn man vorher schreibt "Weiß ich nicht, kenn ich nicht"?! Interessant. Ich weiß nicht, was ich getan habe, aber ich zeige mich schonmal wegen Betrugs an. Ist doch eine allseits bestätigte, logische Handlungsweise.

Deine Betitelung der Mitarbeiter als "Schergen" kannst du dir hier bitte schenken.

Das Bundesamt für Finanzen oder ein andere zur Datenangabe verpflichtete Behörde hat etwas gemeldet. Das ist also nicht aus den Fingern gesogen. Natürlich wird kein "Weiß ich nicht." akzeptiert. Notfalls gibt es eben wegen Zweifel an der Hilfebedürftigkeit kein ALG 2 mehr.

Das ist ein ganz normaler, gesetzmäßig begründeter Vorgang. Das Jobcenter hat die Aufgabe, die für Bedürftige vorgesehenen Steuermittel auch nur denen zu gewähren (und auch nur in dem Umfang), die tatsächlich bedürftig sind!

Wer sich in einer solchen Art und Weise wie du äußert, für den sollte m. E. n. die Sozialleistung gänzlich abgeschafft werden.

Helga
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  #3  
Alt 14.02.2012, 21:43
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Bei aller Liebe Helga, aber Du bestätigst meine Ansicht, dass das ALG 2 eine Fortsetzung des Zucht- und Arbeitshauses des 19 Jahrhunderts mit anderen Mitteln ist (sein soll)... (und sich inhaltlich mehr an die Stammtische orientiert und weniger an den Klienten)
Das es keinen Anlass für die Anfrage des Amtes gibt habe ich auch nicht gesagt, nur das er wie der Irrtum bei der BLZ auf einem Fehler beruht, dessen Ursprung mich nicht zu interessieren hat. Ich sitz nicht im System der ARge und vertausche Daten...
Deine Empfindlichkeiten in Ehren, aber wie außer in Form einer Selbstanzeige, soll man seinen Leumund wieder herstellen, wenn das Amt interessengesteuert handelt bzw, sich dickfellig zeigt...?
Das Aufklärungsinteresse mag ja im Prinzip das selbe sein, aber das Ziel ist doch jeweils ein anderes. Und das der öde Anwurf auf einem Fehler basiert ist hier keie Frage.

Was also soll Dein Ausfall?
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  #4  
Alt 14.02.2012, 21:48
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Die Frage ist doch wohl, mit welchem Recht du andere Menschen als "Schergen" bezeichnest?????????

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  #5  
Alt 14.02.2012, 22:18
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Nun, nach meinem Eindruck, ist zumindest das Urteil, das die Lösung der, meiner letzten Frage zugrundeliegenden Situation, bedeutete, nur wegen der offensichtlich falschen Darstellung und dem voreingenommenem obrigkeitlichem Gehabe dieser "Mitarbeiter" des JC überhaupt nötig geworden.
Von dem ganzen anderen Leid ganz zu schweigen.
Zusammengenommen mit dem politischen Konzept, das wie gesagt aus dem vor vorigen Jahrhundert zu stammen scheint und mit locker klingenden Auglismen ala „Job Center“ verschönert zu werden nötig hat, schien mir der Begriff passend, wenn er auch und da hast Du moralisch Recht, dem einzelnen Mitarbeiter vielleicht nicht gerecht wird.

Du mußt schon verzeihen, aber aus der Sicht der Lämmer wirkt der Hund vielleicht bedrohlicher als aus der Sicht des Schäfers. Und ich habe zwar keinen direkten Ärger dieser Art mit dem Amt, aber ich grusele mich jedes mal, wenn ein Kontakt damit fällig wird... und wenn nur eine "Sozialausweis" abzuholen ist, ist mit vorher tagelang übel, so ist das in Wirklichkeit und das wird auch nicht mehr besser. (und damit bin ich nicht alleine!)
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Stichworte
datenabgleich, selbstanzeige, §52 sgb


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