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ALG I - Antragstellung / Allgemeine Fragen Antrag auf Arbeitslosengeld I ( ALG I)
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  #1  
Alt 24.03.2012, 15:39
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murelma murelma ist offline
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Standard Nach Antragstellung Arbeitsunfähig:kein Leistungsanspruch?

Hallo,

Ich brauche Rat.

Habe mich Freitag vormittags am 02.03. bei der Agentur arbeitslos gemeldet und einen Antrag auf ALG 1 gestellt.

Am nachmittag desselben Tages bekam ich Schmerzen und musste zum Arzt der mir eine AU ausstellte.
Am Montag habe ich bei der Arge angerufen und die AU durchgegeben. Laut einer Aussage am Telefon wurde mir gesagt dass ich Anspruch auf Leistung habe. Ich habe dann auch keinen Antrag auf Krankengeld gestellt .

Nun habe ich vorgestern den Antrag abgegeben und dort wurde mir wieder Leistung zugesprochen.

Heute bekam ich bescheid dass ich aufgrund des Krankheitsfalles keinen Anspruch auf Leistungsfortzahlung habe.
Was ist denn richtig und was kann ich machen ?

Gruss

Anne
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  #2  
Alt 24.03.2012, 15:56
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Standard AW: Nach Antragstellung Arbeitsunfähig:kein Leistungsanspruc

Auch wenn die AU-Bescheinigung erst am Nachmittag ausgestellt wurde, so gilt sie doch für den ganzen Tag. M.E. warst Du daher am Tag der Antragstellung krank geschrieben, wodurch das ALG I abzulehnen ist.

Du solltest Dich umgehend an Deine Krankenkasse wenden und Krankengeld beantragen. Als Nachweis hast Du ja den ablehnenden ALG I-Bescheid.
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  #3  
Alt 24.03.2012, 18:31
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Standard AW: Nach Antragstellung Arbeitsunfähig:kein Leistungsanspruc

Hallo,

Danke für die Antwort.

Die hatten mir aber schon suggeriert dass sie nicht bereit sind zu zahlen.

Und nebenbei habe ich noch eine Sperrzeit vom 01.03. bis 07.03. wegen verspäteter Arbeitsuchenmeldung.

Eine Sperre obwohl ich keine Leistung bekomme und wegen Krankheit nicht vermittelbar bin ??
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  #4  
Alt 24.03.2012, 18:33
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Standard AW: Nach Antragstellung Arbeitsunfähig:kein Leistungsanspruc

Ach ja und ab dem 01.03.? obwohl ich mich ab dem 02.03. arbeitslos gemeldet habe?
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  #5  
Alt 24.03.2012, 18:50
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Standard AW: Nach Antragstellung Arbeitsunfähig:kein Leistungsanspruc

Ich wüsste jetzt auch nicht, wieso es kein ALG 1 geben sollte, wenn du ab 1.3. alo bist. Da müsste man schon den Bescheid sehen. Kannst du ihn einscannen?

Helga
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  #6  
Alt 24.03.2012, 19:00
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Standard AW: Nach Antragstellung Arbeitsunfähig:kein Leistungsanspruc

Hallo murmela,

es gibt kein ALG1 , weil du eine Sperrzeit hast. Während der Sperrzeit gibt es auch kein Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit.

Zitat:
Sucht also der Arbeitslose, nachdem er sich arbeitslos gemeldet hat und die weiteren
Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, am selben Tag einen Arzt auf, der von diesem
Tag an Arbeitsunfähigkeit feststellt, besteht Anspruch auf Leistungsfortzahlung, weil davon
auszugehen ist, dass die Arbeitsunfähigkeit erst nach der Arbeitslosmeldung und
Antragsstellung und damit „während“ des Leistungsbezugs nach dem SGB III eingetreten
ist.
Siehe hier

Auch wenn du dich erst am 02.03.12 arbeitslos gemeldet hast, die Sperre läuft kalendermäßig ab, das heißt ab dem 1. Tag der Beschäftigungslosigkeit.

Gruß
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  #7  
Alt 24.03.2012, 19:12
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Standard AW: Nach Antragstellung Arbeitsunfähig:kein Leistungsanspruc

Du meinst, es geht daraum, dass der/die TE dachte, dass er/sie aufgrund der Krankheit trotz der Sperre Krankengeld bekommt?

So hab ich das gar nicht erlesen... Hm.... Habe die Formulierung "Leistungsfortzahlung" eh nicht verstanden, wenn man bedenkt, dass ein Kranker ganz normal seine 6 Wochen ALG weiter bekommt. Die werden ja nicht anders bezeichnet oder es gibt dafür keinen extra-Bescheid usw.

Der/die TE kann sich ja gern nochmal erklären, was er/sie überhaupt wirklich meint. Von wem der Bescheid ist, was da genau drin steht.

Helga
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  #8  
Alt 31.03.2012, 10:21
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Standard AW: Nach Antragstellung Arbeitsunfähig:kein Leistungsanspruc

Hallo,

Darf ich noch eine Frage stellen ?

Gehe am Montag zur Agentur für Arbeit und melde mich gesund.
Dann stelle ich erneut einen Antrag auf Leistung.(ggf. mit 12 wöchiger Sperre)

Ich bin nur noch nächste Woche Krankenversichert.

Ich habe die Möglichkeit mich über meinen Mann zu versichern.
Aber dann habe ich doch keinen Anspruch auf Leistung bzw. die Agentur ist nicht mehr für mich zuständig und kann mich gleich abmelden?

Oder kann ich das am Montag vor Ort erfragen ?



Ich habe Angst wieder falsch zu handeln.
Gruss
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  #9  
Alt 31.03.2012, 11:23
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Standard AW: Nach Antragstellung Arbeitsunfähig:kein Leistungsanspruc

Hallo murelma,

auch während einer Sperrfrist werden von der Agentur für Arbeit Beiträge zur Krankenversicherung gezahlt, du hast lediglich während der Sperrzeit keinen Anspruch auf Leistungen, weder ALG1 noch Krankengeld.

Das mit der Sperrzeit von 12 Wochen würde ich mal abwarten, wie die Agentur für Arbeit es entscheidet. Wenn es tatsächlich "Probearbeit" war, dann ist ja kein Arbeitsvertrag entstanden. Oder hast du einen schriftlich unterschrieben?

Gruß
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  #10  
Alt 31.03.2012, 11:50
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Hallo,

Das hatte ich auch gedacht gehofft.
Aber die Krankenkasse hatte mich angerufen und gefragt wie der Stand der Dinge ist bzw. ich sollte mich Familienversichern. Nun habe ich vorgestern auch einen Fragebogen von der KK bekommen wie meine Arbeitsverhältnisse aussehen oder ob ich Arbeitslos bin etc.


Ich hatte einen Arbeitsvertrag unterschrieben, war auch fast einen Tag dort beschäftigt. Habe über gesundheitliche Beschwerden geklagt,und angedeutet dass ich die Arbeit nicht fortführen könne. Der Chef hatte dann gesagt er könne mich dann nicht gebrauchen.

Ich hatte es ja versucht.
Habe mich beworben und die Stelle bekommen.
Dass ich es nicht mehr packe ist ein Graus...

Gruss
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