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ALG II - Abgelehnte Anträge + Widerspruch Fragen und Antworten zu den Begründungen und wie Widerspruch eingelegt wird.

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  #1  
Alt 21.01.2007, 15:10
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Standard wie kann ich mich gegen die ARGE wehren?

Hallo zusammen,

wie aus der Überschrift dieses Threads zu enthemen ist, möchte ich gerne Hinweise haben, denn alleinig ein Anwalt schafft keine Besserung.

Nun zu meinem Problem und ich stehe schon seit langem auf Kriegsfuß mit dieser selbstherrlichen Arbeitsagentur für Arbeit.


Angefangen haben die Differenzen, als diese Sesselpuper mir einen ziemlich kurzfristigen Termin setzten und ich diesen aufgrund der Brieflaufzeit verpassen mußte.

Was war geschehen?
Der Brief wurde am Freitag datiert und da ich gelernter Postler bin, kann ich mir ausrechnen, wann dieser aufgegeben worden ist; nämlich am Montag.
Und Montag oder Dienstag sollte ich schon um 9.00 Uhr vorstellig werden.
Der Brief erreichte mich erst am Mittwoch gegen die Mittagszeit. Den Inhalt konnte ich nicht sofort reklamieren, weil nachmittags gschlossen ist, außer am Donnerstag für Berufstätige.
Also ging ich am Donnerstag hin und erzählte ihnen mein Anliegen, daß ich diesen Termin nicht einhalten konnte.
Sie versuchten sich rauszureden, indem sie mir zur Atwort gaben, daß sie die Schreiben angeblich zur Post hinfaxen würden, diese die dann ausdrucken und einkuvertieren würde nebst Frankierung.
Das ist gelogen und dafür hat die Post wirklich keine Zeit, für solche Extrawünsche.

Sodann wurde mir aufgrund des nichtwahrgenommenen Termins die Leistung für drei Monate gesperrt. Ich zog einen Anwalt hinzu und gewann diesen Prozeß.
Das Arbeitsamt wurde zur Nachzahlung verdonnert.

... außerdem, warum konnte man mir den Termin nicht telefonisch mitteilen, da sie meine Nummer kennen?


der zweite Anstoß ist der, daß sie mir die Miete um 140 Euro kürzten, obwohl es mir nicht möglich war, eine wesentlich günstigere Wohnung zu beziehen.
Das Soll mit drei Annoncen im Monat überschritt ich und schnitt alle Annoncen im Wochenblatt aus, die dem Preis von 156 Euro oder so in Einklang kamen. Die meisten waren jedoch ohne Angabe bzw. ohne Nennung der Nebenkosten.
War die Warmmiete über den festgelegen Preis, so rief ich dort auch nicht an und Handytelefonate miet ich grundsätzlich, da diese arschteuer sind vom Festnetz.
Trotz der vielen Bemühungen, die ich unternahm, wurde, wie bereits erwähnt, die Miete um 140 Euro gekürzt.
Ich nahm wieder einen Anwalt, dieser reichte Beschwerde beim Sozialgericht in Schleswig ein und nun darf ich auf über 1.400 Euro einbehaltene Miete drei Jahre warten.

Kommunizieren tut das Arbeitsamt auch nicht mit dir, denn es waren lauter Fragen offen gewesen und die Anwälte wollen immer etwas gern schriftlich in die Hand haben. Also habe ich dies auch gemacht und die von der ARGE mit tausend Briefen bombadiert, aber keiner kam zurück.
Zudem erfuhr ich nur so nebenbei und nachdem ich eine Zwekcgemeinschaft gebildet hatte, daß noch so pauschal 50 Euro obendrauf an Heizungskosten gezahlt werden. Im Brief stand davon allerdings nichts.

der dritte Anstoß war der, daß ich meine neu verheiratete Frau am 29. August 2006 sofort anmeldete und die Einwohnermeldebestätigung der ARGE gab. Doch trotz des erhofften Geldes wurden wir für zwei Monate als Einzelperson mit der festgesetzten Miete abgerechnet.
Nach Abzug aller Nebenkosten blieb für jede Person 50 Euro im Monat.


der vierte Anstoß ist nun der, daß eine Frau XXXX vom Leistungszentrum Segeberg jetzt meint, ich würde meiner ach so tollen Mitteilungspflicht nciht nachkommen.
In einem Brief mit schrecklichem Deutsch drohte sie mir bis zum 5.12.2007 mit einer Einstellung der Leistungszahlung, wenn ich dies und jenes ihnen nicht nachreiche.

Denn seit dem 17. Oktober bin ich in einer geringfügigen Beschäftigung bei der XXXXXXX AG als Briefzusteller eingestellt und fungierte im ersten Monat als Urlaubsvertretung.
Die erste Gehaltsabrechnung trudelte ca. Mitte November vom Oktober ein, diese ich dann auf elektronischem Wege am 29.11. dem LZ. übermittelte.
Die zweite Gehaltsabrechnung für den November bekam ich wieder so am 10. des Nachfolgemonats (Dezember), welche ich ebenfalls wieder auf diesem Wege übermittelte.
Es gab keine Reklamationen von denen und die eMail-Adresse habe ich von einer Mitarbeiterin des Servicecenters Neumünster und sie meinte, es wäre mit dieser Form der Übermittlung okay.

Das Zusatzblatt 2.2 habe ich sofort weitergeleitet, als ich dieses ausgefüllt aus Kiel wiederbekam. Wann das war, weiß ich nicht mehr.
Den Arbeitsvertrag habe ich sofort am 17. Oktober 2006 meiner Fallmanagerin vorgelegt, die eine Kopie davon machte. Dann gab ich ihr nochmals eine Kopie des Arbeitsvertrages, weil ich es verschwitze, daß sie diese schon habe.
Einer Vertretung gab ich ebenfalls eine Kopie und das war an einem Donnerstag. Ich wollte mit diesem über eine Fahrradanschaffung für das Zustellergewerbe reden, doch für geringfügige Beschäftigungte gibt es keine Unterstützung.

Am 1. Januar 2007 schaute ich auf mein Konto und war verdutzt, daß ich noch kein Geld bekommen hatte. Am 2.1. rief ich wegen diesem Leistungsverzug an und die Mitarbeiterin riet mir, die Gehaltsabrechnungen nochmals postalisch dem LZ zukommen zu lassen.
Das habe ich gemacht und habe nochmals die Kontoauszüge in Kopie als weitere Anlage beigefügt.

Doch bis dato weigert sich das Amt, uns die Leistungen auszuzahlen und ich bin nicht in der Lage, Reparaturen an meinem Fahrrad vorzunehmen, da ich mein Vorderrad (ne Acht drinnen) nicht austauschen kann und ich es durch einen Reperaturversuch kaputter gemacht habe.


Wie ihr seht, bin ich auf Kriegsfuß mit denen und hat jemand Ideen, wie ich mich erfolgreich gegen die zur Wehr setzten kann, denn wir schreiben heute den 21. und der Anwalt kann auch noch nichts erreichen.


Es ist halt Scheiße, wenn man auf die angewiesen ist und ich finde es ziemlich ungerecht, daß unser berühmter Arbeitslose Frank eine 30%ige Kürzung hinnehmen muß und uns wird gleich das Geld versagt.

Eine entsprechende Beschwerde per Einschreiben gegen diese Sachbearbeiterin wurde schon an die Geschäftsführung abgeschickt und diese müßten dieses am Montag zur Kenntnis nehmen.


Wenn man sich an die Zeitung wendet, muß man erst recht mit einer Sperre rechnen, weil man als Arbeitsloser ein Maulkorb auferlegt bekommen hat und die Scheißer brüsten sich noch damit, für den Monat Januar 600 oder 6000 mit einer Sperre belegt zu haben.

Geändert von Upsala (21.01.2007 um 19:04 Uhr)
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  #2  
Alt 21.01.2007, 19:05
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Standard AW: wie kann ich mich gegen die ARGE wehren?

Servus Milano!

Ich habe mal ein paar „x“ eingefügt in deinen Beitrag. Namen sollten in dieser Form nicht genannt werden. Wenn du schon einen Anwalt eingeschaltet hast, der sicherlich Einsicht in all die Dokumente hat, was soll man dann von hier aus noch dazu sagen. Das dauert halt alles und der Schriftverkehr ist manchmal, wenn nicht gar meistens, nervenaufreibend.
Zitat:
…ich bin nicht in der Lage, Reparaturen an meinem Fahrrad vorzunehmen, da ich mein Vorderrad (ne Acht drinnen) nicht austauschen kann und ich es durch einen Reperaturversuch kaputter gemacht habe.
Das ist was für geduldige Künstler und Geduld hast du wohl gerade nicht!
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  #3  
Alt 22.01.2007, 21:35
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Standard AW: wie kann ich mich gegen die ARGE wehren?

Hallo stupido,

obwohl ich so ein Werkzeug habe, eine Acht wieder auszubügeln, bringe ich es einfach nicht fertig. Andere Teile montieren kann ich, wie Bremse strammer ziehen, Vorderrad einbauen usw.

Daß Namen nicht genannt werden sollen, habe ich nicht bedacht und sorry, daß ich Dir bei so vielem Text Mühe bereitet habe.

Es geht mir auch darum, daß uns (meiner Frau und mir) der Dezemberlohn von über 300 Euro halbwegs im Januar über die Runden brachte.
Ich habe auch so viel von der Zustellgesellschaft bekommen, weil ich am Jahresende für zwei Wochen zwei Bezirke lief und in der Woche auf über 1.000 Briefe kam.
Für den Monat Februar wird es finanziell schlechter aussehen, da ich wahrscheinlich "nur" 240 Euro Lohn bekomme und desshalb möchte ich dies auch schnell über die Bühne haben.

Ihr wißt, wenn Buchungen aufgrund mangelnder Deckung wieder zurückgebucht werden, was das für ein Streß ist...


Nachtrag:
Ich bin ALG II-Bezieher!
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  #4  
Alt 22.01.2007, 21:48
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Standard AW: wie kann ich mich gegen die ARGE wehren?

Hallo Milano,

wegen uns musst Du Dir keinen "dicken Kopp" machen, es ist schon ok und die kleinen "Nachbesserungen" die stupido vorgenommen hat waren schon richtig.

Was mich an der ganzen Angelegenheit interessiert, da auch ich einen Anwalt (wenn auch zu einer anderen ALG - Thematik) beauftragt habe:
Kann Dir Dein Anwalt nicht Tipps zum Umgang mit dem AA geben?

Ich frage deshalb, da mein RA mir unabhängig vom konkreten "Fall" auch Hinweise zum Umgang mit den Behörden gibt.
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  #5  
Alt 22.01.2007, 22:09
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Zitat:
Ich bin ALG II-Bezieher!
Das bin ich „theoretisch“ auch, aber unter dem letzten Bescheid stand bei mir „Die Leistungen nach SGB II werden bis zur abschließenden Klärung und Unterlagenvorlage vorläufig eingestellt.“ Und das ist nicht einfach, die Klärung herbeizuführen oder Unterlagen, mal eben, beizubringen. Ohne Geduld geht jedoch nichts.
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  #6  
Alt 22.01.2007, 22:13
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Standard AW: wie kann ich mich gegen die ARGE wehren?

mein Anwalt hat zur Kenntnis genommen, auch durch meine vielen Schreiben, daß ich mit der ARGE auf Kriegsfuß stehe und er meint, wie ich glaube, herausgehört zu haben, mit dieser kooperativ zu sein.
Aber wenn ich wieder mit ihm zusammenkomme, werde ich ihn mal danach fragen.

Aber meine Kooperationsbereitschaft hat langsam ein Ende, nachdem die ARGE uns (meine Frau und mich) so schickanisiert und nun bin ich in einen Streik gegangen und übe den 1-Euro-Job nicht mehr aus, allerdings meine andere Tätigkeit als Zusteller (ist auch mein erlernter Beruf) und ich habe mich dort auch eintragen lassen, daß ich Nachmittags für ca. 2 Stunden die Frankiermaschine bediene, dann hat sich es erst recht ausgejobbt mit dieser sogenannten Mehraufwandtsentschädigung.

Ich mach alles, was die ARGE von mir will, bin auch zu einem Psychoheini von denen gegangen, der mich in einem halbstündigen Gespräch als körperlich aggressiv, seelisch behindert usw. einstuft.
Ich schätze mal, daß dieses Gutachten auch dran schuld ist und angeblich soll ich Probleme in meiner Arbeitsstelle gehabt haben, warum ich meinen 11 jährigen Job bei der Post schmiß; dies stimmt nicht, denn ich hatte Probleme zu Hause und ich habe den Psychoheini aufgefordert, das Gutachten entsprechend abzuändern, aber er weigert sich.
Schließlich kenn ich mich ja bessr und weiß, daß ich, auch wenn ich erregt bin, keiner Fliege etwas zuleide tun könnte.
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  #7  
Alt 01.02.2007, 12:23
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Standard AW: wie kann ich mich gegen die ARGE wehren?

OMG, scheinbar wählen sie die biologische Art das Problem auszusitzen. Ich wusste nicht, dass man ´ne Sperre bekommt, wenn man sich an die Medien wendet? Wie wollen die das rechtfertigen? Wenn nachweisbar ist, dass sie falsch handelten, denke ich, dass es rechtens ist, sich jede Art von Hilfe zu verschaffen um Tyranei zu bekämpfen.
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