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ALG II - U25 (Leute unter 25) U 25 - Der Forenbereich für den ALG II Empänger Unter 25 Jahren

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  #1  
Alt 04.09.2007, 16:45
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Standard AW: Jobcenter versteht mich nicht?!

Hallo,
wenn Du Alg 2 als "Aufstocker" beantragst, geht die ARGE die Arbeitsbescheinigung nichts an. Dein Bewilligungsbescheid aus dem Alg 1 reicht dann völlig aus. Da kann die ARGE alles wissenswerte und notwendige herauslesen.
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  #2  
Alt 04.09.2007, 17:08
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Standard AW: Jobcenter versteht mich nicht?!

Dieser Beitrag stammt von corny_two. Wegen eines Bearbeitungsfehlers meinerseits musste ich ihn wiederherstellen, so dass er jetzt in falscher Reihenfolge von Frage und Antwort steht.
Ich bitte um Entschuldigung.
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Hallöchen,

also heute hatte ich nun meinen Termin beim Jobcenter. Die Bearbeiterin war schlecht. Sie hat den Antrag nicht zusammen mit mir angeguckt und ausgefüllt. Sie hat mir nur gesagt, dass ich für alles, was ich mit ja ankreuze nachweise benätige - hat sich das, was ich mit hatte nicht mal angeschaut... und sie hat mich keine fragen stellen lassen - was ich schon mal total sch..... find.

Nun ist für mich noch die frage offen:

Muss ich für die hartz iv-antrag wirklich noch mal eine arbeitsbescheinigung vom arbeitgeber ausfüllen lassen???? Ich habe schon für den Antrag auf ALG I eine Arbeitsbescheinigung bekommen, die vom Arbeitgeber ausgefüllt werden soll. Reicht das nicht aus?... Ich glaube wirklich, dass die beim jobcenter mich irgendwie missverstehen. Also ich dachte mir das so, dass dort zur berechnung nur der ALG I-Bescheid notwendig ist, damit die zusätzlichen Leistungen berechent werden können.

Könnt ihr mir sagen was nun richtig ist? noch mal einen arbeitsbescheinigung auch für hartz iv oder reicht eine arbeitsbescheinigung????
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Geändert von StephanK (04.09.2007 um 17:17 Uhr) Grund: Beitrag wiederhergestellt
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  #3  
Alt 05.09.2007, 11:28
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Standard AW: Jobcenter versteht mich nicht?!

aber wie soll ich denen das beibringen? scheinbar verstehen die das nicht. ich hab denen schon mehrmals mitgeteilt, dass ich das zusätzlich zu alg I haben möchte um die miete davon zu bezahlen - was soll ich tun
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  #4  
Alt 05.09.2007, 11:36
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Standard AW: Jobcenter versteht mich nicht?!

Deinen Alg I-Bescheid musst Du natürlich vorlegen. Du kannst auch noch darauf hinweisen, dass Du diesen Bescheid nicht bekommen hättest, wenn keine Arbeitsbescheinigung an die Arbeitsagentur gegangen wäre und dass diese dort liegt. Mehr kann und muss aber wirklich nicht.

Im übrigen: Wenn's bei Dir nur um die Miete geht, könnte es sein, dass es für Dich einfacher und stressärmer ist, wenn Du Wohngeld beantragst und kein Alg II. Lies bitte mal den entsprechenden Artikel bei Hilfe/FAQ .
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  #5  
Alt 10.09.2007, 16:54
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Standard AW: Jobcenter versteht mich nicht?!

Zitat:
Zitat von StephanK Beitrag anzeigen

Im übrigen: Wenn's bei Dir nur um die Miete geht, könnte es sein, dass es für Dich einfacher und stressärmer ist, wenn Du Wohngeld beantragst und kein Alg II. Lies bitte mal den entsprechenden Artikel bei Hilfe/FAQ .
Tja das klappt nicht. Hier will die Wohngeldstelle eine Ablehnung von Hartz IV - weiß nicht ob das so üblich ist, aber daher schließt es das wohngeld auch schon wieder aus.
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  #6  
Alt 11.09.2007, 01:51
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Standard AW: Jobcenter versteht mich nicht?!

Das ist Unsinn.

ALG 2 ist die nachrangige Leistung.

De wollen nur sichergehen, dass keiner ALG 2 + KdU + normales Wohngeld bekommt. Dazu gibt es aber sowohl um ALG 2 Antrag wie auch im Wohngeldantrag spezielle Felder für, wo der jeweilige Bezug einzutragen ist um Doppelzahlungen zu vermeiden.
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