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| ALG II - U25 (Leute unter 25) U 25 - Der Forenbereich für den ALG II Empänger Unter 25 Jahren |
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#1
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Hallo,
wenn Du Alg 2 als "Aufstocker" beantragst, geht die ARGE die Arbeitsbescheinigung nichts an. Dein Bewilligungsbescheid aus dem Alg 1 reicht dann völlig aus. Da kann die ARGE alles wissenswerte und notwendige herauslesen.
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#2
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Dieser Beitrag stammt von corny_two. Wegen eines Bearbeitungsfehlers meinerseits musste ich ihn wiederherstellen, so dass er jetzt in falscher Reihenfolge von Frage und Antwort steht.
Ich bitte um Entschuldigung. __________________________________________________ __________________________________________________ _______ Hallöchen, also heute hatte ich nun meinen Termin beim Jobcenter. Die Bearbeiterin war schlecht. Sie hat den Antrag nicht zusammen mit mir angeguckt und ausgefüllt. Sie hat mir nur gesagt, dass ich für alles, was ich mit ja ankreuze nachweise benätige - hat sich das, was ich mit hatte nicht mal angeschaut... und sie hat mich keine fragen stellen lassen - was ich schon mal total sch..... find. Nun ist für mich noch die frage offen: Muss ich für die hartz iv-antrag wirklich noch mal eine arbeitsbescheinigung vom arbeitgeber ausfüllen lassen???? Könnt ihr mir sagen was nun richtig ist? noch mal einen arbeitsbescheinigung auch für hartz iv oder reicht eine arbeitsbescheinigung????
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:::: Moderator :::: - FAQ & Hilfe - ALN-Portal - ONLINE BEWERBUNG - Arbeitsagenturhinweise SGB II - Bitte informieren Sie sich unbedingt selbst über die hier behandelten Themen. Die von mir gemachten Äusserungen oder Kommentare sowie eigene Beiträge spiegeln nur meine persönliche Meinung wieder und stellen auch dann keine Rechtsberatung dar, wenn ich meine persönliche Auffassung zu Rechtsvorschriften oder ihrer Anwendung äußere. Hier verlinkte, auszugsweise oder vollständig wiedergegebene Pressemeldungen geben nicht unbedingt die Meinung des Forumsbetreibers oder der Moderation wieder. --------------------------------------------------------------------------------------------- Hinweis in eigener Sache: Der Betrieb einer Webseite kostet neben viel Arbeit in unserer Freizeit auch Geld für die Servermiete und den Traffic.Wenn Sie also meinen, das Ihnen hier weitergeholfen wurde, würde sich der Forenbetreiber auch über eine kleine Spende wirklich freuen. Für diesem Fall bitten wir die Kontonummer für Spenden per PN bei den Moderatoren zu erfragen. Geändert von StephanK (04.09.2007 um 17:17 Uhr) Grund: Beitrag wiederhergestellt |
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#3
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aber wie soll ich denen das beibringen? scheinbar verstehen die das nicht. ich hab denen schon mehrmals mitgeteilt, dass ich das zusätzlich zu alg I haben möchte um die miete davon zu bezahlen - was soll ich tun
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#4
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Deinen Alg I-Bescheid musst Du natürlich vorlegen. Du kannst auch noch darauf hinweisen, dass Du diesen Bescheid nicht bekommen hättest, wenn keine Arbeitsbescheinigung an die Arbeitsagentur gegangen wäre und dass diese dort liegt. Mehr kann und muss aber wirklich nicht.
Im übrigen: Wenn's bei Dir nur um die Miete geht, könnte es sein, dass es für Dich einfacher und stressärmer ist, wenn Du Wohngeld beantragst und kein Alg II. Lies bitte mal den entsprechenden Artikel bei Hilfe/FAQ .
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#5
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Zitat:
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#6
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Das ist Unsinn.
ALG 2 ist die nachrangige Leistung. De wollen nur sichergehen, dass keiner ALG 2 + KdU + normales Wohngeld bekommt. Dazu gibt es aber sowohl um ALG 2 Antrag wie auch im Wohngeldantrag spezielle Felder für, wo der jeweilige Bezug einzutragen ist um Doppelzahlungen zu vermeiden.
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