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  #1  
Alt 19.11.2007, 15:13
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toffee toffee ist offline
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Standard Kindergeld

Im August hatte ich ein Formular zwecks Kindergeld von der Kindergeldkasse erhalten , welches von der Schule meiner Tochter ausgefüllt werden musste. Jedoch waren die Sommerferien zu diesem Punkt noch nicht vorbei. Nachdem meine Tochter am 27. August also am Schulbeginn das Formular der Schule gegeben hatte und ich es dann am Anfang September zurück bekommen habe , hat mir die Kindergeldkasse das Geld für diesen Monat nicht überwiesen, da das Formular nicht im August da war. Ich hatte das Arbeitsamt gebeten mir das fehlende Geld zu überweisen , jedoch haben sie mir gesagt, dass sie mir das Geld nicht zahlen werden. Haben sie das Recht es zu machen?
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  #2  
Alt 19.11.2007, 17:25
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Standard AW: Kindergeld

toffee,
das Recht haben Sie, wenn Du nichts weiter unternimmst - und das solltest Du.
Diese Geschichte ist ein geradezu klassischer Fall für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Dieser etwas sperrige Ausdruck bezeichnet eine Möglichkeit des Verwaltungsrechts, sozusagen die Uhr zurückzudrehen, wenn man ohne eigenes Verschulden gehindert war, eine gesetzliche Frist einzuhalten. Das dürfte bei Dir so gewesen sein, weil die Verwaltung der Schule während der Schulferien nun mal dicht ist.

Stell also den Antrag nochmals und schreib auf ein Extrablatt, dass Du die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragst, weil Du wegen der Schulferien die verlangte Bescheinigung nicht früher hast erhalten können und sie jetzt nachreichst. Du kannst noch - als "kleine Spitze" - dazu schreiben, dass die Tatsache der Schulferien amtsbekannt sein dürfte, im übrigen auch leicht nachlesbar ist.
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  #3  
Alt 19.11.2007, 19:17
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Betroffener Betroffener ist offline
 
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Standard AW: Kindergeld

Nur als kleine Anmerkung:

Zitat:
Das dürfte bei Dir so gewesen sein, weil die Verwaltung der Schule während der Schulferien nun mal dicht ist.
Das mag zwar von aussen so erscheinen, ist aber sachlich falsch. Die Verwaltung in den Schulen ist üblicherweise auch in den Ferien vorhanden und hat ganz andere Urlaubszeiten wie Kinder und Lehrer.
Zumindest haben die EEJ in den Schulferien weiter Dienst gemacht und Verwaltungsangestellte waren auch da - jedenfalls in Berlin.
Per Post eingesandt, wäre das mit Sicherheit bearbeitet worden.

Das soll aber kein Hinterungsgrund sein, es trotzdem mit der Widereinsetzung in den früheren Stand zu versuchen. Denn das obige wissen tatsächlich nur Eingeweihte.
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  #4  
Alt 20.11.2007, 05:24
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fragi fragi ist offline
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Standard AW: Kindergeld

Die Widereinsetzung wird nicht klappen...es gibt zwar in der AO entsprechenden Absatz:
Zitat:
Der Antrag ist innerhalb eines Monats nach Wegfall des Hindernisses zu stellen.
Quelle: §110 Abs. 2 AO

Aber es sind schon fast 2 Monate vergangen.

Außerdem ist dieses Spiel nach vollendung des 18 Lebensjahr (liege ich richtig?) ganz normal... bis dorthin wird ganz normal gezahlt. Aber ab dem 18 Lebensjahr obliegen dem Kindergeld Anspruchsvorraussetzungen..
Selbst wenn die Frist nicht gereicht hätte, mir sind die Standardschreiben der Familienkasse bekannt... Du hättest Problemlos das Anschreiben ausfüllen können (Kind besucht weiter die Schule) und hättest das Kreuz bei Nachweise werden nachgereicht gesetzt. Das wäre ohne Problem durch gegangen.

Jetzt stellt sich die Frage ob du einen aufhebungsbescheid bekommen hast oder ob sie einfach so nicht zahlen?

Ohne Aufhebungsbescheid würde ich falls noch nicht geschehen die Unterlagen nachreichen, darauf hinweisen, dass die Mitwirkungspflicht nachträglich erfüllt wurde und auf den Bestand des Verwaltungsaktes pochen. Nötigenfalls auch mal den Vorgesetzten verlangen und ihm erörten, dass der Verwaltungsakt solange bestand hat bis er aufgehoben wird. Da du der Mitwirkungspflicht nachträglich nachgekommen bist, sollte nachgezahlt und weitergezahlt werden.

Hast du bereits einen Aufhebungsbescheid bekommen musst du einen neuantrag stellen und dazu schreiben, dass du die Zahlung auch Rückwirkend beantragst.

Soweit meine Sicht auf die Dinge.
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