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| Allgemeine Fragen die woanders nicht hineinpassen. |
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#1
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Hallo
Am 04.09. fange ich an zu arbeiten, habe am 24.08. den Arbeitsvertrag bekommen und war am selben Tag beim Arbeitsamt bei meiner Sachbearbeiterin um ihr das zu melden. Sie sagte mir dass ich im September noch normal meine Leistungen bekomme und wenn ich im Oktober meine Gehaltsabrechnung bekomme soll ich die abgeben. Das Geld würde erst eingstellt werden, wenn das alles geklärt wär und gegebenenfalls was zurück gefordert wird. Also machte ich mir erst mal keine Sorgen sondern freute mich dass ich endlich nen Job hab. Heute bekam ich ein Schreiben mit dem Datum vom 25.09. (also einen Tag später als ich dort war) dass mich geschockt hat. Inhalt: Sehr geehrte Frau XXX, Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts können Sie nur erhalten, wenn Sie hilfebedürftig sind. Bei der Prüfung der Hilfebedürftigkeit sind als Einkommen alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft zu überprüfen und nach den Bestimmungen des § 11 SGB II zu berücksichtigen. Sie erhalten ab 01.09.2006 Erwerbseinkommen. Da dieses Einkommen Einfluss auf die Höhe der Leistungsgewährung hat und diese sogar wegfallen kann, habe ich bis zur endgültigen Klärung Ihre Leistung vorläufig eingestellt. Bitte legen Sie unverzüglich Unterlagen/Nachweise entsprechend dern Angaben im Zusatzblatt 2.1 über das erzielte Einkommen (z.B. Bewilligungs-bzw. Zahlungsbescheid) vor. Erst dann kann geprüft werden, ob die Voraussetzungen zum Bezug der Leistungen noch vorliegen bz.w. vorgelegen haben. Anlage Antwortschreiben Zusatzzblatt 2.1 (Einkommenserklärung/Selbsteinschätzung) Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag .... Habe dann sofort meine Sachbearbeiterin angerufen, die dann auch gleich bereit war, die Sache mit der Leistungsabteilung zu klären. Einige Minuten später hat sie mich zurück gerufen und gesagt, die Leistung wär eigentlich unterwegs, das hätte sich damit überschnitten. Aber als ich ihr gesagt hab, dass in dem Schreiben drin stand, dass die Leistung eingestellt wäre, war sie da auch nicht mehr so sicher. Sie gab mir dann eine Nummer für einen Sachbearbeiter aus der Leistungsabteilung. Die Frau die dieses Schreiben verfasst hat, wär in Urlaub und der Herr wär die Vertretung, allerdings erst morgen wieder zu erreichen. Jetzt gehts mir natürlich total mies. Bin ganz aufgeregt, weil ich das nicht sofort klären kann. Ich hab noch 5 Euro in der Tasche und ich hab fest damit gerechnet am Donnerstag mein Geld zu erhalten. Ich weiß nicht wie sich diese Dame von der Leistungsabteilung das vorgestellt hat. Da meldet man dass man nen Job hat und anstatt einem den Einstieg zu erleichtern werden einem noch Steine in den Weg gelegt. Dieses Schreiben klingt für mich auch sehr unfreundlich. Zum einen sind da auch Fehler drin. Ich fange nicht am 01.09. sondern erst am 04.09 an. Zum anderen erhalte ich zu dem Datum auch keinerlei Erwerbseinkommen, sondern gehe erst mal einer Erwerbsarbeit nach, die wie es üblich ist erst nach Ablauf des Monats vergütet wird. Wie kann die sich erdreisten zu behaupten, ich würde schon Geld erhalten, sobald ich anfagen zu arbeite? Dann die Forderung unverzüglich Nachweise zu erbringen. Wie soll das gehn? Ich hab ja nicht mal angefangen, wie soll ich da eine Gehaltsabrechnung bekommen? Ich bin so fertig, dass ich heulen könnte. Dabei hab ich mich so gefreut endlich einen Job zu bekommen und dann das. Als ich letzte Woche dort war hab ich auch gleich noch einen Antrag ausgefüllt, für die einmalige Übernahme von Fahrkosten im September. Das hat man natürlich ignoriert. Aber sofort einen Tag später mir so einen böesn Brief geschickt. Da wird man noch bestraft wenn man nen Job bekommen hat. Was kann ich jetzt tun, wenn man mir morgen sagt, dass das Geld doch nicht unterwegs ist. Wie gesagt ich hab nur noch 5 Euro in der Tasche. Es war am Ende dieses Monats sehr knapp gewesen und ich bin dringend auf die Leistung angewiesen. Kann ja schlecht meinen Arbeitgeber schon um Vorschuss bitten, bevor ich angefangen hab. Außerdem steht mir doch eh noch für 3 Tage Leistung zu da ich erst am 04.09. anfange. Wie ist das eigentlich. Wenn ich jetzt für den Monat September noch Leistungen bekommen sollte, können die dann später was zurück verlangen? Denn das Geld das ich für September im Oktober bekomme, brauche ich doch um im Oktober davon zu leben. Soviel verdien ich ja gar nicht, dass mir da noch genug übrig bleiben würde. Hab auch mal was von einem Zuflussprinzig gelesen. Dass die Leistung bis zu dem Monat gezahlt wird, bis das erste Gehalt da ist. Wenn ich also im Oktober erst Gehalt bekomme, müsste ich doch im September noch was bekommen, wovon ich nichts zurück zahlen muss. Wie genau sieht da die Rechtslage aus und was kann ich tun um zu meinem Recht zu kommen? Aber am wichtigsten ist mir jetzt erst einmal, dass meine Leistung nicht sofort eingestellt wird. Wie kann ich mich erfolgreich und am schnellsten dagegen wehren? |
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#2
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Hallo keine,
Zitat:
- denke mal DU meintest das Datum 25.08, stimmts? - da DU tatsächlich noch hilfebedürftig bist, und das bis zu Deiner ersten Gehaltsauszahlung Ende September schnell mit diesem falschen Bescheid zur Arge und alles richtig stellen, denn nur von Luft allein kann man nicht leben. - notfalls den Teamleiter/Dienststellenleiter verlangen. - und ja Sie können und dürfen diese Leistungen vom September anteilig zurückverlangen. Wünsche viel Erfolg auf dem Amt. MfG border |
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#3
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In Ergänzung zu dem was Border völlig korrekt schrieb...
Die Bedürftigkeit endet mit dem ersten Gehalts/Lohnfluss - wenn dieser erst Anf. Okt erfolgt, ist nicht einmal eine Rückforderung seitens des Amtes gegeben.... Also hin und sich die schriftliche Zusicherung holen, dass ALG II weiter fließt - schriftlich - nachweisbar (!) darauf hinweisen, dass Einkommensbelege noch nicht vorliegen können und sich das auch von der ArGE abstempeln lassen . Wenn sich die SB/Dienststellenleitung querstellt bleibt nur der sehr schnelle Gang zum Sozialgericht und die Einstweilige Anordnung (wenn tatsächlich kein ALG II mehr fließt)! Falls ALG II so nicht mehr angewiesen werden kann, auf Barauszahlung bestehen (auch schriftlich nachweisbar) und wenn Einstellungsbescheid kommt sowieso Widerspruch einlegen und ggf. dem Sozialgericht "nachreichen"! |
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#4
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Genau so habe ich das auch schon durch....
Ende vom Lied war das mir das Auto weggenommen wurde,und ich dadurch wieder Arbeitslos wurde. |
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#5
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Ich hab gar nicht mehr damit gerechnet, hier nochmal eine Antwort zu bekommen. Deswegen hatte ich gar nicht geschrieben wie es weiter ging. Ich hab am nächsten Tag gleich da angerufen. Der freundliche Herr am Telefon hat mir gesagt, dass das Geld doch unterwegs wäre und erzählte mir auch vom Zuflussprinzip, so dass ich auch nichts zurück zahlen müsste. Ich soll nur meine erste Abrechnung abgeben zusammen mit dem Erklärungsbogen der mir zugeschickt wurde.
Mein Geld war gestern pünktllch auf dem Konto. Hab bis dahin immer noch gezweifelt und war sehr angespannt deswegen. Ich war sehr erleichtert als das Geld dann da war. Da die Dame die normal dafür zuständig ist, erst mal sehr übereifrig war rechne ich später noch mit weiterem Ärger (eventuelle Rückzahlung) aber dann kann ich mich ja noch gegen wehren, hab ja dann mehr Zeit dafür. Nur wenn mein Geld jetzt da gewesen wär, hätte ich ein grösseres Problem gehabt. Von meinem Antrag für einmalige Fahrkosten hab ich immer noch nix gehört. Dabei lassen die sich natürlich Zeit. Ich glaube auch nicht dass ich da noch was im September (der Monat in dem ichs brauche) von denen höre. Zitat:
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