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| ALG II - Abgelehnte Anträge + Widerspruch Fragen und Antworten zu den Begründungen und wie Widerspruch eingelegt wird. |
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#1
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Ich hatte kürzlich eine Eignungsprüfung beim Psychologischen Dienst des Arbeitsamtes.
Hierbei ging es um eine Eignung als Kraftomnibusfahrer. Diese Bewertung fiel negativ aus. Zur Vorgeschichte: Ich habe bei meiner örtlichen ARGE eine schriftliche Garantie auf Arbeit in einem wie üblich erstmals für 12 Monate befristetes Arbeitsverhältnis in Vollzeit mit Aussicht auf Weiterbeschäftigung vorgelegt. Einstellungsbedingung dafür ist der Besitz die Faherlaubnisklasse D/DE. Aufgrund dieser Vorlage ist durch die ARGE gegen Erbringen entsprechender Kostenvoranschläge eine mündliche Zusage erfolgt. Anschliessend folgte ein Termin zur beruflichen Eignung beim Psychologischen Dienst. Wie mir bereits telefonisch durch meine Sachbearbeiterin mitgeteilt wurde fiel die Beurteilung negativ aus mit der Konsequenz das nun eine Bewilligung auf Förderung zum Erlangen der Fahrerlaubnis abgelehnt wird. Zur Begründung: Ich hatte vor ca.10 Jahren meinen Führerschein aufgrund Punkte abgeben müssen welches beim Arbeitsamt bekannt war da ich zum damaligen Zeitpunkt arbeitslos war und dies im Rahmen meiner Vermittlng angegeben habe. Heute zum gegenwärtigen Zeitpnkt jedoch bin ich im Besitz eines PKW Führerscheins ohne Einträge in Flensburg. Es wird mir unterstellt das meine damaligen Fahrauffälligkeiten sich im Rahmen meiner Berufsausübung wiederholen werden. Ich möchte gegen diese Beurteilung Widerspruch einlegen da mir dies völlig unverständlich ist. Dürfen negative Beurteilungen ausgesprochen werden die im Grunde auf Vermutungen beruhen?? Hat jemand damit Erfahrung und/oder weiss jemand wie man dies anstellt?? mfg..... |
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