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  #1  
Alt 22.10.2008, 21:10
Benutzerbild von Perlwein
Perlwein Perlwein ist offline
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Perlwein Nullposter
Standard Einladung zu einer Zeitarbeitsmesse

Bitte kommen Sie am 28.10.08 um 10: 00 Uhr in die xxxStrasse .
Hiermit möchten wir Sie zu einer Zeitarbeitsmesse einladen.
Bitte bei Ankunft diese Einladung am Stand der Agentur für Arbeit vorlegen.
Bringen Sie bitt noch zusätzlich folgende Unterlagen zu diesem Termin mit:
- Bewerbungsunterlagen

Mit freundlichen Grüßen ...und so weiter

Diese Einladung war heute in meinem Briefkasten .
Und meine Frage ist 1. muß ich dahin fahren?
Es ist ungefähr 20 km von meinem Wohnort entfernt.
Kann ich dies einfach ablehnen und wenn ja was soll ich als Grund angeben. Was gibt man da als Grund an?

Die Einladung ist ohne Rechtsfolgenbelehrung.
Auf der Rückseite des Schreibens steht:
Der Aufforderung auf Blatt 1 vom 21.10.08 zur persönlichen Meldung am 28.10.08 werde ich aus folgendem Grund nicht nachkommen....das übliche halt. Und dann das entsprechende ankreuzen oder ausfüllen.
Mir stehen noch rund 1 Monat ALG 1 zu.
Was kann ich machen?

Danke im vorraus!
LG Perlwein
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  #2  
Alt 22.10.2008, 21:33
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efge efge ist offline
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efge Höchste Kompetenzefge Höchste Kompetenzefge Höchste Kompetenzefge Höchste Kompetenzefge Höchste Kompetenzefge Höchste Kompetenzefge Höchste Kompetenzefge Höchste Kompetenzefge Höchste Kompetenzefge Höchste Kompetenzefge Höchste Kompetenz
Standard AW: Einladung zu einer Zeitarbeitsmesse ......

Moin Perlwein,

von so einer "Messe" habe ich über einen Bekannten aus Wuppertal einige Informationen erhalten.

Ihm wurde die Einladung als Anwesenheit bzw. als Nachweis abgestempelt.

Mache Dir einen "Spass" aus der "Messe" und beantrage nachweislich Fahrtkosten zu dieser Veranstaltung.
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  #3  
Alt 22.10.2008, 22:50
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restart restart ist offline
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restart Höchste Kompetenzrestart Höchste Kompetenzrestart Höchste Kompetenzrestart Höchste Kompetenzrestart Höchste Kompetenzrestart Höchste Kompetenzrestart Höchste Kompetenzrestart Höchste Kompetenzrestart Höchste Kompetenzrestart Höchste Kompetenzrestart Höchste Kompetenz
Standard AW: Einladung zu einer Zeitarbeitsmesse ......

Hallo Perlwein,

ergänzend empfehle ich dir dazu mal den Thread: Zwangsveranstaltung zur Zeitarbeit.

Bleiben dann noch Fragen offen, kannst du sie gerne stellen.
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  #4  
Alt 23.10.2008, 12:06
Benutzerbild von sternensturm
sternensturm sternensturm ist offline
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sternensturm Schülersternensturm Schüler
Standard AW: Einladung zu einer Zeitarbeitsmesse

Ich schließe mich den anderen an:
Geh hin, auch wenns dich nervt, lass deine Anwesenheit irgendwie bescheinigen, guck dich da mal um was da so läuft, und dann fährst du wieder nach Hause.

Auch wenn keine Rechtsfolgenbelehrung auf dem Schreiben ist, ist es meiner Erfahrung nach immer einfacher, Zwangstermine wahrzunehmen, als Konflikte zu provozieren, die womöglich mit Sperrzeiten oder anderweitigem Ärger enden...

Außerdem signalisierst du durchs Hingehen, dass du dich für die Sache interessierst.
Auch wenns in Wirklichkeit nicht so ist - die arge erwartet dieses Interesse von dir.

Ansonsten:
Augen auf bei Zeitarbeit - die Arbeit dort ist für viele Zeitarbeiter sehr zermürbend, also überleg dir eine eventuelle Zusammenarbeit vorher ganz genau.
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Stichworte
bewerbungsunterlagen, einladung, zeitarbeit, zeitarbeitsmesse


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