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#1
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Hallo !
Bin neu hier, und habe gerade das Forum nach einem ähnlichen Fall abgegrast, aber nichts direkt passendes gefunden. Wäre nett, wenn ihr mir helfen könntet. Ich bin über 25, und allein in meiner "BG" lebend. In den Monaten Nov/Dez-2007 und Jan-2008 erhielt ich eine 30-prozentige Sanktion wegen Nichterscheinens bei einer Maßnahme, deren Sinn ich bis heute nicht verstehe. Im November 2007 bekam ich einen 1-Euro-Job, bei dem ich im April für 3 Wochen unentschuldigt fehlte. Die Sanktion von 60 % in den Monaten Mai/Jun/Jul 2008 sehe ich als gerechtfertigt an. Am 1. und 2. Okt 2008 fehlte ich wieder 2 Tage unentschuldigt im 1-Euro-Job und bekam dafür für die Monate Jan/Feb/Mär 2009 die hundertprozentige Sanktion - Was ich für reichlich übertrieben halte, zumal ich die Arbeit unaufgefordert wieder aufnahm. Im Bescheid meiner ARGE steht: „Im Einzelnen sind von der Absenkung betroffen: - die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes (§ 20 SGB II)“ Dazu habe ich 2 Fragen: 1. Die Absenkung betrifft also nicht die Kosten für Unterkunft und Heizung ? Darauf wurde in dem Schreiben nicht hingewiesen. 2. Meiner Meinung nach dürfte wegen der Jahresfrist die 100-prozentige Sanktion nur für den Jan/2009 zutreffen, und für Feb/Mär 2009 dann also die 60-prozentige. Die Zählweise hier ist für mich mehr verwirrend: http://www.arbeitsagentur.de/zentral...all-ALGeld.pdf MfG |
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#2
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1. Ja, es ist nur die Regelleistung von 351 € von der Sanktion betroffen. Die Unterkunftskosten bleiben erhalten.
2. Hier wird es jetzt komplizierter und es ist auch nicht mein Lieblingsthema, weil ich es zum Glück bei der Arbeit nicht überprüfen muss. ![]() Also, die Zählwirkung der 1. Pflichtverletzung läuft vom 01.11.2007 bis 31.10.2008. (Die 1. wiederholte PV lass ich jetzt mal außen vor.) Da nun die 2. wiederholte PV innerhalb der Zählwirkung von der 1. Sanktion liegt, ist die 100 %ige Sanktion korrekt. Es ist hier nicht wichtig, dass die Sanktion erst später eintritt. Es wird lediglich darauf abgestellt, wann das sanktionsbegründete Ereignis war. Bei dir war das Anfang Oktober und somit noch in der Zählwirkung der 1. Sanktion. Im § 31 SGB II steht aber auch, dass die Sanktion auch auf 60 % wieder abgesenkt werden kann, wenn du nachträglich deiner Pflicht nachkommst. Als Beispiele werden in den fachlichen Hinweisen genannt:
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#3
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Hallo Jette !
Danke für die Antwort. Den Widerspruch habe ich bereits eingelegt. Blöd nur das die Bearbeitungszeit so lange dauert. Verschärfend kommt bei mir noch dazu, dass ich ca. 50,- Euro der Miete selbst tragen muss ( wg. zu hoher Nebenkosten ). Das werden harte Zeiten. MfG |
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#4
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Hallo nochmal !
Aufgrund meines Engpasses habe ich jetzt einen Job für 5,75 pro Stunde angenommen. Dieser Lohn ist eindeutig sittenwidrig ( Mein Tarif-Lohn nach IG-Metall wäre 12,33 Euro für mein Gebiet ).Wenn ich jetzt bei der Arge eine Aufstockung beantrage, hätte ich Chancen dafür ? Hätte ich Chancen den Lohn beim Arbeitgeber einzuklagen ? MfG |
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#5
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Hallo John F.
Zitat:
Zitat:
Zitat:
müsstest bei deinem Gehalt etwas über knapp / ca. 700€ netto bei regulärer Arbeitszeit rausbekommen .. Zitat:
du hast aber gerade erst angefangen und somit dürfte da seitens des Arbeitgebers noch kein Lohnzahlungsrückstand aufgelaufen sein .. ..... solltest du jedoch den , wie du schreibst , tariflichen Lohn in Höhe von 12,33€ meinen , so denke ich da mal definitiv " nein " .. Gehälter / Löhne werden vereinbart und im Arbeitsvertrag festgehalten .. in der Regel unterschreibt man diesen Arbeitsvertrag freiwillig .. größere Probleme sehe ich wohl leider im Moment auf dich zukommen , wenn du das Arbeitsverhältnis wieder kündigst ( Sperre von Leistungen ) .. es müssen dafür schon gravierende Gründe vorliegen .. das Gehalt kannst du schlecht als Grund angeben , da es dir bei Vertragsabschluß bekannt war und du den Vertrag unterschrieben hast .. |
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#6
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Hallöle Du bist's !
Zitat:
Zitat:
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#7
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Hallöle auch du da ..
da wird es doch gleich interessanter ... Zitat:
war das ein Stellenvorschlag deiner Arge ? |
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#8
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Zitat:
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#9
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Prima ..
Zitat:
finde nirgends woher bzw. wie du an die Stelle gekommen bist !!! Zitat:
aber ich denke ich lese mir deinen Beiträge morgen nochmals gründlicher durch .. habe bestimmt überlesen wie du an die Stelle gekommen bist .. |
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#10
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Zitat:
MfG |
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