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  #1  
Alt 01.12.2008, 10:55
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Standard 100 % Sanktion - Zählweise

Hallo !

Bin neu hier, und habe gerade das Forum nach einem ähnlichen Fall abgegrast, aber nichts direkt passendes gefunden. Wäre nett, wenn ihr mir helfen könntet.

Ich bin über 25, und allein in meiner "BG" lebend.

In den Monaten Nov/Dez-2007 und Jan-2008 erhielt ich eine 30-prozentige Sanktion wegen Nichterscheinens bei einer Maßnahme, deren Sinn ich bis heute nicht verstehe.
Im November 2007 bekam ich einen 1-Euro-Job, bei dem ich im April für 3 Wochen unentschuldigt fehlte. Die Sanktion von 60 % in den Monaten Mai/Jun/Jul 2008 sehe ich als gerechtfertigt an.
Am 1. und 2. Okt 2008 fehlte ich wieder 2 Tage unentschuldigt im 1-Euro-Job und bekam dafür für die Monate Jan/Feb/Mär 2009 die hundertprozentige Sanktion - Was ich für reichlich übertrieben halte, zumal ich die Arbeit unaufgefordert wieder aufnahm.

Im Bescheid meiner ARGE steht: „Im Einzelnen sind von der Absenkung betroffen: - die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes (§ 20 SGB II)“

Dazu habe ich 2 Fragen:

1. Die Absenkung betrifft also nicht die Kosten für Unterkunft und Heizung ? Darauf wurde in dem Schreiben nicht hingewiesen.

2. Meiner Meinung nach dürfte wegen der Jahresfrist die 100-prozentige Sanktion nur für den Jan/2009 zutreffen, und für Feb/Mär 2009 dann also die 60-prozentige.

Die Zählweise hier ist für mich mehr verwirrend:
http://www.arbeitsagentur.de/zentral...all-ALGeld.pdf

MfG
  #2  
Alt 03.12.2008, 12:46
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Standard AW: 100 % Sanktion - Zählweise

1. Ja, es ist nur die Regelleistung von 351 € von der Sanktion betroffen. Die Unterkunftskosten bleiben erhalten.

2. Hier wird es jetzt komplizierter und es ist auch nicht mein Lieblingsthema, weil ich es zum Glück bei der Arbeit nicht überprüfen muss.
Also, die Zählwirkung der 1. Pflichtverletzung läuft vom 01.11.2007 bis 31.10.2008. (Die 1. wiederholte PV lass ich jetzt mal außen vor.)
Da nun die 2. wiederholte PV innerhalb der Zählwirkung von der 1. Sanktion liegt, ist die 100 %ige Sanktion korrekt.

Es ist hier nicht wichtig, dass die Sanktion erst später eintritt. Es wird lediglich darauf abgestellt, wann das sanktionsbegründete Ereignis war. Bei dir war das Anfang Oktober und somit noch in der Zählwirkung der 1. Sanktion.

Im § 31 SGB II steht aber auch, dass die Sanktion auch auf 60 % wieder abgesenkt werden kann, wenn du nachträglich deiner Pflicht nachkommst.
Als Beispiele werden in den fachlichen Hinweisen genannt:
  1. ie Eingliederungsvereinbarung noch unterschrieben wird,
  2. einzelnen Pflichten aus der Eingliederungsvereinbarung innerhalb kurzer Zeit nachgekommen wird,
  3. nachträglich noch eine Bewerbung / Vorstellung bei dem in einem Vermittlungsvorschlag bezeichneten Arbeitgeber möglich ist, die vorgeschlagene Arbeitsstelle noch nicht besetzt ist,
  4. die Aufnahme einer Arbeitsgelegenheit noch möglich ist,
  5. ein zuvor abgelehnter Maßnahmeeintritt nachgeholt wird.
Lege gegen den jetzt ergangenen Sanktionsbescheid Widerspruch ein und verlange, dass die Sanktion auf 60 % geändert wird, weil du deiner Pflicht ja wieder nachgekommen bist. Wäre nett, wenn du dann den Ausgang hier mitteilst.
  #3  
Alt 04.12.2008, 08:17
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Standard AW: 100 % Sanktion - Zählweise

Hallo Jette !

Danke für die Antwort. Den Widerspruch habe ich bereits eingelegt. Blöd nur das die Bearbeitungszeit so lange dauert. Verschärfend kommt bei mir noch dazu, dass ich ca. 50,- Euro der Miete selbst tragen muss ( wg. zu hoher Nebenkosten ).
Das werden harte Zeiten.

MfG
  #4  
Alt 04.12.2008, 15:38
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Standard AW: 100 % Sanktion - Zählweise

Hallo nochmal !

Aufgrund meines Engpasses habe ich jetzt einen Job für 5,75 pro Stunde angenommen. Dieser Lohn ist eindeutig sittenwidrig ( Mein Tarif-Lohn nach IG-Metall wäre 12,33 Euro für mein Gebiet ).

Wenn ich jetzt bei der Arge eine Aufstockung beantrage, hätte ich Chancen dafür ?
Hätte ich Chancen den Lohn beim Arbeitgeber einzuklagen ?

MfG
  #5  
Alt 04.12.2008, 22:16
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Hallo John F.

Zitat:
Aufgrund meines Engpasses habe ich jetzt einen Job für 5,75 pro Stunde angenommen.
sorry , aber das hat nun den Effekt das die Arge sagt - siehste , dreht man denen den Geldhahn zu , dann kommen se auch an`s Arbeiten - ...

Zitat:
Dieser Lohn ist eindeutig sittenwidrig ( Mein Tarif-Lohn nach IG-Metall wäre 12,33 Euro für mein Gebiet ).
ist aber im Moment bei der schlechten Arbeitsmarktkonjunkur kaum eine Stelle zu diesen Konditionen zu finden ..

Zitat:
Wenn ich jetzt bei der Arge eine Aufstockung beantrage, hätte ich Chancen dafür ?
wenn dein Nettogehalt eine bestimmte Höhe erreicht ( Regelsatz und Miete ) , so ist da leider nichts mehr aufzustocken ..

müsstest bei deinem Gehalt etwas über knapp / ca. 700€ netto bei regulärer Arbeitszeit rausbekommen ..

Zitat:
Hätte ich Chancen den Lohn beim Arbeitgeber einzuklagen ?
den Lohn kann man immer einklagen , wenn man ihn nicht bekommen hat ..

du hast aber gerade erst angefangen und somit dürfte da seitens des Arbeitgebers noch kein Lohnzahlungsrückstand aufgelaufen sein ..

..... solltest du jedoch den , wie du schreibst , tariflichen Lohn in Höhe von 12,33€ meinen , so denke ich da mal definitiv " nein " ..

Gehälter / Löhne werden vereinbart und im Arbeitsvertrag festgehalten ..

in der Regel unterschreibt man diesen Arbeitsvertrag freiwillig ..

größere Probleme sehe ich wohl leider im Moment auf dich zukommen , wenn du das Arbeitsverhältnis wieder kündigst ( Sperre von Leistungen ) ..

es müssen dafür schon gravierende Gründe vorliegen .. das Gehalt kannst du schlecht als Grund angeben , da es dir bei Vertragsabschluß bekannt war und du den Vertrag unterschrieben hast ..
  #6  
Alt 04.12.2008, 22:36
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Standard AW: 100 % Sanktion - Zählweise

Hallöle Du bist's !


Zitat:
in der Regel unterschreibt man diesen Arbeitsvertrag freiwillig ..
In der Regel ja, nur nicht wenn man erpresst wird.

Zitat:
Aufgrund meines Engpasses habe ich jetzt einen Job für 5,75 pro Stunde angenommen. sorry , aber das hat nun den Effekt das die Arge sagt - siehste , dreht man denen den Geldhahn zu , dann kommen se auch an`s Arbeiten - ...
Watt soll ich machen ? - Kannst auch ein par Tips geben, statt ( hättste, sollste etc. )
  #7  
Alt 04.12.2008, 22:46
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Hallöle auch du da ..


da wird es doch gleich interessanter ...

Zitat:
In der Regel ja, nur nicht wenn man erpresst wird.
wie ist der Arbeitsvertrag zustande gekommen ?

war das ein Stellenvorschlag deiner Arge ?
  #8  
Alt 04.12.2008, 23:22
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Zitat:
war das ein Stellenvorschlag deiner Arge ?
Lustig @Ich bin's:! siehe unten !
  #9  
Alt 04.12.2008, 23:31
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Prima ..

Zitat:
Lustig @Ich bin's:! siehe unten !
hab deine Beiträge gerade durchgelesen ..

finde nirgends woher bzw. wie du an die Stelle gekommen bist !!!

Zitat:
Aufgrund meines Engpasses habe ich jetzt einen Job für 5,75 pro Stunde angenommen. Dieser Lohn ist eindeutig sittenwidrig ( Mein Tarif-Lohn nach IG-Metall wäre 12,33 Euro für mein Gebiet ).
hast du dir den Job selber gesucht ? wurde er dir von der Arge zugesendet ( Vermittlungsvorschlag ) ?

aber ich denke ich lese mir deinen Beiträge morgen nochmals gründlicher durch .. habe bestimmt überlesen wie du an die Stelle gekommen bist ..
  #10  
Alt 05.12.2008, 00:15
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Zitat:
hast du dir den Job selber gesucht ? wurde er dir von der Arge zugesendet ( Vermittlungsvorschlag ) ?
Mein Arbeits-Vertrag beginnt am 8.12.2008 - Einen sittenwidrigen AV muss man nicht lange suchen. Google einfach "Zeit-Arbeit".

MfG
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