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Alt 21.04.2006, 01:08
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Brady Brady ist offline
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Brady Neuling
Standard Pfändungsfreigrenze

Hallo liebe Foris,

ich muss Euch mal wieder was Fragen.

Für die die sich noch dran erinnern können. Das Arbeitsamt unterstellte mir ja Betriebskosten einbehalten zu haben und war der Meinung ohne grosse Umschweife mir das Inkassobüro auf den Hals zu schicken mit einer einwöchigen Zahlungsfrist von mal eben über 500 Euro.

Das ganze war vor knapp 3 Monaten, der Widerspruch läuft noch (nein, in den 3 Monaten hat sich vom Amt her noch nix getan). Das Inkassobüro konnte ich bis Anfang Mai ruhigstellen. Aber die Zeit läuft und ob das Amt rechtzeitig in die Gänge kommt, na ich glaub net dran.

Nun zu meiner Eigentlichen Frage. Wenn ich jetzt erstmal doch zahlen müsste, weil ein weiterer Aufschub nicht drin ist und das Amt net aus dem Keks kommt, dann hätte ich jetzt persönlich erstmal so max. 5 Euro Ratenzahlung im Monat vereinbart.

Bis mir grade die Sache mit der Pfändungsfreigrenze unter die Augen kam. Die Grenze liegt derzeit bei knapp 1000 Euro. Folgendes habe ich dazu noch gefunden:

"Schulden muss man nicht zurückzahlen beim Bezug von ALG II, weil man unter den Pfändungsfreigrenzen liegt. Man kann also, auf gut Deutsch gesagt, eh nicht gepfändet werden.

Also gibt es auch keine Ausrede, wonach man von Einkommen oder Vermögen Schulden zurückzahlen müsste oder wollte oder würde.

Alles Einkommen und Vermögen, das über den Freigrenzen liegt, wird beim ALG II zunächst vorrangig auf das ALG II angerechnet. Und nicht vorrangig auf die Tilgung von Schulden. Denn das hat Zeit. Bis man wieder pfändbar ist."


Was haltet Ihr davon?

Würde das bedeuten, dass ich das Geld was ich angeblich dem Amt schulde rechtlich gesehen garnicht zahlen müsste? Oder verstehe ich da jetzt was falsch?

Würde mich über Antworten wie immer sehr freuen.

LG
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