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| ALG I - Antragstellung / Allgemeine Fragen Antrag auf Arbeitslosengeld I ( ALG I) Ausfüllhinweise - Tips - Erfahrungen |
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#1
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hallo
bin leider seit 15.12 arbeitslos, also montag. ja die automobilkriese.... nunja. am 5.1 muss ich zur vemittlerinn. warum ich überhaupt frage, meine tante war auch in der firma, sie ist über 30jahre alt, ihr wurde direkt eine mehrer monate dauernde bildung auf auge gedrückt! nimmt sie nicht teil, gibts kein geld mehr. so eine maßnahme hatte sie in früherer arbeitslosigkeit, das war vor ca 2jahren schonmal. sie saß 80% nur gelangweilt umher. habe ich nun mit 21 auch zu befürchten so eine maßnahme machen zu müssen? oder gibt es für solche sachen bestimmte altergrenzen, in denen die leute vorwiegend geschickt werden? also ab 25 oder keine ahnung? gruß danjan |
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#2
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nabend danjan ..
Zitat:
ob es sofort eine Massnahme wird oder " nur " ein Bewerbungstraining ( in der Regel ca. 3 Wochen ) , das müsstest du nun abwarten .. |
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#3
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danke für deine auskunft
wenn solch ein bewerbungstraining abgelehnt wird, gibts danna uch schon die große sperrzeit von 3monaten aufgebrummt? |
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#4
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hallo danjan ..
Zitat:
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#5
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Sieh es doch mal von der positiven Seite...wenn du eine solche Maßnahme mitmachst bekommst du für die Maßnahmedauer Alg-W (Arbeitslosengeld bei Weiterbildung). Das ist gut, weil dann mindert sich dein Alg Anspruch nur jeden zweiten Tag um einen Tag --> dein Anspruch verlängert sich. das wiederum kann im Zweifel bedeuten dass du erst einige Monate später in den Alg II Bezug rutschst
Bsp. Wenn du 6 Monate (180) Tage "normal" arbeitslos bist, mindert sich dein Anspruch auch um 180 Tage. Wenn du 6 Monate in einer Maßnahme bist mindert sich dein Anspruch nur um die Hälfte, also 90 Tage Find ich ne tolle Sache! |
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#6
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alles schön und gut, aber mit 30 leut von früh bis nachmittag in klassenzimmer sitzen und sich mehr zu langweilen, also naja......finde ich nichts tolles
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#7
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ich sitze jetzt zum 2 mal in solch einer Maßnahme ( Bewerbungstraining) beziehe ALG II. Es ist Wurst ob es angemessen ist oder nicht. Dein SB entscheidet und du hast zu gehorchen. Komme aus dem kaufmännischem Bereich und bekomme von den dortigen Mitarbeitern der maßnahme gesagt ich sei überqualifiziert für diese Maßnahme und sie hätten ehrlichgesagt auch keine Aufgaben für mich.
Augen zu und durch. Mir tun Haupsächlich die Steuerzahler leid....da bekommt man als überqualifizierter Teilnehmer ne Maßnahme die zwischen 2000 und 3000 Euro kostet und der Teilnehmer geht mit den gleichen Erfahrungswerten aus der Maßnahme wie er reingegangen ist. Grundsätzlich ist gegen solch eine Maßnahme nichts einzuwenden , wenn diese dazu dient ( wie ja auch vom Gesetzgeber gefordert - siehe Rechtsfolgebelehrung der Maßnahme) Fähigkeiten und Kenntnissse zu vermitteln und wenn sich die ARGE auch an bestimmte § halten würde ( siehe § 15 SGB II ) Eingliederungsvereinbahrungen bei jeder weiteren Verlängerung ( alle halbe Jahre) zu berücksichtigen welche Kenntnisse schon vorhanden sind.....macht die ARGE aber leider nicht und genau deswegen werden Steuergelder zum Fenster rausgeschmissen. Um einer Sanktion aus dem Weg zu gehen , gebe ich den guten Rat die maßnahme antreten ( Augen zu und durch) wenn nicht tritt eine Kürzung ein und die EV wird per Post zugestellt und man muss sich trotz Sanktion an die Vereinbarung halten. Sorry, aber dann lieber rausgeschmissene Steuergelder ausnutzen. klingt hart ist aber so ! LG schmuddl |
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#8
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sorry ....zu schnell getippt ....Fehler bitte auf die Taste ignor drücken *smile*
In den Maßnahmen sitzen teiweise Leute in einem Alter von 50 und älter ....nur mal so anmerke |
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| Stichworte |
| bewerbungstraining, maßnahmen, schulungen |
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