Arbeitslosen Forum Deutschland  

Zurück   Arbeitslosen Forum Deutschland > Arbeitslosengeld I (ALG I) > ALG I - Antragstellung / Allgemeine Fragen

ALG I - Antragstellung / Allgemeine Fragen Antrag auf Arbeitslosengeld I ( ALG I)
Ausfüllhinweise - Tips - Erfahrungen

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 18.12.2008, 16:52
Benutzerbild von danjan
danjan danjan ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 18.12.2008
Alter: 25
Beiträge: 15
Renommee-Modifikator: 9
danjan Einmalposter
Standard schulungen/maßnahmen, bestimmtes alter?

hallo

bin leider seit 15.12 arbeitslos, also montag. ja die automobilkriese....
nunja.
am 5.1 muss ich zur vemittlerinn.
warum ich überhaupt frage, meine tante war auch in der firma, sie ist über 30jahre alt, ihr wurde direkt eine mehrer monate dauernde bildung auf auge gedrückt! nimmt sie nicht teil, gibts kein geld mehr.
so eine maßnahme hatte sie in früherer arbeitslosigkeit, das war vor ca 2jahren schonmal. sie saß 80% nur gelangweilt umher.

habe ich nun mit 21 auch zu befürchten so eine maßnahme machen zu müssen?
oder gibt es für solche sachen bestimmte altergrenzen, in denen die leute vorwiegend geschickt werden? also ab 25 oder keine ahnung?

gruß danjan
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 18.12.2008, 17:04
Benutzerbild von Ich bin es nicht
Ich bin es nicht Ich bin es nicht ist offline
Profi
 
Registriert seit: 04.12.2007
Alter: 50
Beiträge: 3.236
Renommee-Modifikator: 395
Ich bin es nicht Höchste KompetenzIch bin es nicht Höchste KompetenzIch bin es nicht Höchste KompetenzIch bin es nicht Höchste KompetenzIch bin es nicht Höchste KompetenzIch bin es nicht Höchste KompetenzIch bin es nicht Höchste KompetenzIch bin es nicht Höchste KompetenzIch bin es nicht Höchste KompetenzIch bin es nicht Höchste KompetenzIch bin es nicht Höchste Kompetenz
Standard AW: schulungen/maßnahmen, bestimmtes alter?

nabend danjan ..

Zitat:
habe ich nun mit 21 auch zu befürchten so eine maßnahme machen zu müssen?
oder gibt es für solche sachen bestimmte altergrenzen, in denen die leute vorwiegend geschickt werden? also ab 25 oder keine ahnung?
das hat leider nichts mit dem Alter zu tun ..

ob es sofort eine Massnahme wird oder " nur " ein Bewerbungstraining ( in der Regel ca. 3 Wochen ) , das müsstest du nun abwarten ..
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 18.12.2008, 17:16
Benutzerbild von danjan
danjan danjan ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 18.12.2008
Alter: 25
Beiträge: 15
Renommee-Modifikator: 9
danjan Einmalposter
Standard AW: schulungen/maßnahmen, bestimmtes alter?

danke für deine auskunft

wenn solch ein bewerbungstraining abgelehnt wird, gibts danna uch schon die große sperrzeit von 3monaten aufgebrummt?
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 18.12.2008, 17:20
Benutzerbild von Ich bin es nicht
Ich bin es nicht Ich bin es nicht ist offline
Profi
 
Registriert seit: 04.12.2007
Alter: 50
Beiträge: 3.236
Renommee-Modifikator: 395
Ich bin es nicht Höchste KompetenzIch bin es nicht Höchste KompetenzIch bin es nicht Höchste KompetenzIch bin es nicht Höchste KompetenzIch bin es nicht Höchste KompetenzIch bin es nicht Höchste KompetenzIch bin es nicht Höchste KompetenzIch bin es nicht Höchste KompetenzIch bin es nicht Höchste KompetenzIch bin es nicht Höchste KompetenzIch bin es nicht Höchste Kompetenz
Standard AW: schulungen/maßnahmen, bestimmtes alter?

hallo danjan ..

Zitat:
wenn solch ein bewerbungstraining abgelehnt wird, gibts danna uch schon die große sperrzeit von 3monaten aufgebrummt?
leider , ja ...
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 18.12.2008, 20:43
Benutzerbild von Eva86
Eva86 Eva86 ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 16.12.2008
Beiträge: 9
Renommee-Modifikator: 10
Eva86 Einmalposter
Standard AW: schulungen/maßnahmen, bestimmtes alter?

Sieh es doch mal von der positiven Seite...wenn du eine solche Maßnahme mitmachst bekommst du für die Maßnahmedauer Alg-W (Arbeitslosengeld bei Weiterbildung). Das ist gut, weil dann mindert sich dein Alg Anspruch nur jeden zweiten Tag um einen Tag --> dein Anspruch verlängert sich. das wiederum kann im Zweifel bedeuten dass du erst einige Monate später in den Alg II Bezug rutschst (Vorteilsübersetzung )

Bsp. Wenn du 6 Monate (180) Tage "normal" arbeitslos bist, mindert sich dein Anspruch auch um 180 Tage. Wenn du 6 Monate in einer Maßnahme bist mindert sich dein Anspruch nur um die Hälfte, also 90 Tage

Find ich ne tolle Sache!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 18.12.2008, 21:28
Benutzerbild von danjan
danjan danjan ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 18.12.2008
Alter: 25
Beiträge: 15
Renommee-Modifikator: 9
danjan Einmalposter
Standard AW: schulungen/maßnahmen, bestimmtes alter?

alles schön und gut, aber mit 30 leut von früh bis nachmittag in klassenzimmer sitzen und sich mehr zu langweilen, also naja......finde ich nichts tolles
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 19.12.2008, 14:10
Benutzerbild von schmuddl
schmuddl schmuddl ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 12.01.2008
Alter: 40
Beiträge: 79
Renommee-Modifikator: 14
schmuddl Einmalposter
Standard AW: schulungen/maßnahmen, bestimmtes alter?

ich sitze jetzt zum 2 mal in solch einer Maßnahme ( Bewerbungstraining) beziehe ALG II. Es ist Wurst ob es angemessen ist oder nicht. Dein SB entscheidet und du hast zu gehorchen. Komme aus dem kaufmännischem Bereich und bekomme von den dortigen Mitarbeitern der maßnahme gesagt ich sei überqualifiziert für diese Maßnahme und sie hätten ehrlichgesagt auch keine Aufgaben für mich.

Augen zu und durch. Mir tun Haupsächlich die Steuerzahler leid....da bekommt man als überqualifizierter Teilnehmer ne Maßnahme die zwischen 2000 und 3000 Euro kostet und der Teilnehmer geht mit den gleichen Erfahrungswerten aus der Maßnahme wie er reingegangen ist.

Grundsätzlich ist gegen solch eine Maßnahme nichts einzuwenden , wenn diese dazu dient ( wie ja auch vom Gesetzgeber gefordert - siehe Rechtsfolgebelehrung der Maßnahme) Fähigkeiten und Kenntnissse zu vermitteln und wenn sich die ARGE auch an bestimmte § halten würde ( siehe § 15 SGB II ) Eingliederungsvereinbahrungen bei jeder weiteren Verlängerung ( alle halbe Jahre) zu berücksichtigen welche Kenntnisse schon vorhanden sind.....macht die ARGE aber leider nicht und genau deswegen werden Steuergelder zum Fenster rausgeschmissen.

Um einer Sanktion aus dem Weg zu gehen , gebe ich den guten Rat die maßnahme antreten ( Augen zu und durch) wenn nicht tritt eine Kürzung ein und die EV wird per Post zugestellt und man muss sich trotz Sanktion an die Vereinbarung halten.

Sorry, aber dann lieber rausgeschmissene Steuergelder ausnutzen. klingt hart ist aber so !

LG schmuddl
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 19.12.2008, 14:13
Benutzerbild von schmuddl
schmuddl schmuddl ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 12.01.2008
Alter: 40
Beiträge: 79
Renommee-Modifikator: 14
schmuddl Einmalposter
Standard AW: schulungen/maßnahmen, bestimmtes alter?

sorry ....zu schnell getippt ....Fehler bitte auf die Taste ignor drücken *smile*

In den Maßnahmen sitzen teiweise Leute in einem Alter von 50 und älter ....nur mal so anmerke
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
bewerbungstraining, maßnahmen, schulungen


Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
EQJ-Maßnahmen Einstein Allgemeine Fragen 0 17.09.2008 22:24
Maßnahmen für Geringverdiener ALN - Robot Aktuelle Meldungen aus dem Arbeitslosen NETZ 0 09.04.2008 03:52
Maßnahmen vom Arbeitsamt did01 ALG I - Weiterbildung ("Umschulung") - Praktikum 1 13.03.2008 10:43
EQJ Maßnahmen Kuehlschrank Allgemeine Fragen 3 14.05.2006 00:40
neue Regelungen bei Schulungen während ALG I.... ??? bibi77 ALG I - Fragen und Antworten 4 03.09.2005 13:18


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 14:26 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2013, vBulletin Solutions, Inc.
Arbeitslosen NETZ Deutschland