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ALG I - Fallstricke Kürzungen, Sperrzeiten, ungerechtfertigte Kündigungen u.ä.

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  #1  
Alt 02.05.2006, 10:52
Benutzerbild von specht
specht specht ist offline
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Standard Sanktionen????

Hallo Ihr Lieben,

ich bin ab dem 01.07. ohne Job. Bei Arbeitsamt habe ich mich bereits gemeldet. Nun ist einer der dortigen Arbeitsvermittler auf die Idee gekommen, mir einen Termin während meiner Arbeitszeit zu geben. Sollte ich dort nicht hingehen, kann es dann irgendwelche Sanktionen geben? Und kann es Sanktionen für Fristversäumnisse, welche noch vor der Arbeitslosigkeit - sprich zu spät eingereichte Unterlagen - geben?

specht
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  #2  
Alt 02.05.2006, 11:10
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Standard

specht,
das kann sehr wohl Sanktionen geben!
Entweder Du vereinbarst mit dem Arbeitsvermittler einen Termin donnerstags spät (Öffnung bis 18 Uhr) oder - was das bessere wäre - Du redest mit dem Noch-Arbeitgeber. Wenn ich es richtig im Kopf habe, muss er Dir, wenn er gekündigt hat, angemessene Zeit zur Arbeitsuche gewähren. Das betrifft in erster Linie Vorstellungsgespräche, aber natürlich auch Kontakte zur Arbeitsagentur.
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  #3  
Alt 02.05.2006, 12:01
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Danke!!
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  #4  
Alt 02.05.2006, 20:37
Benutzerbild von Seebarsch
Seebarsch Seebarsch ist offline
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Standard Sanktionen

Hallo Specht,
bis zum 01.07.2006 bist du Arbeitssuchender und erst ab dem 01.07.2006 Arbeitsloser. Alle Sanktionen des § 144 SGB III, ausser Absatz 1 Nr. 2, beziehen sich auf den Arbeitslosen.
Als Arbeitssuchender kann dich nur die Sanktion des § 144 Absatz 1 Nr. 2 treffen, wenn du eine angebotene Stelle ablehnst oder.....!
Trotzdem würde ich so vorgehen wie StephanK es beschrieben hat.
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