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| ALG I - Fallstricke Kürzungen, Sperrzeiten, ungerechtfertigte Kündigungen u.ä. |
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#1
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Hallo Ihr Lieben,
ich bin ab dem 01.07. ohne Job. Bei Arbeitsamt habe ich mich bereits gemeldet. Nun ist einer der dortigen Arbeitsvermittler auf die Idee gekommen, mir einen Termin während meiner Arbeitszeit zu geben. Sollte ich dort nicht hingehen, kann es dann irgendwelche Sanktionen geben? Und kann es Sanktionen für Fristversäumnisse, welche noch vor der Arbeitslosigkeit - sprich zu spät eingereichte Unterlagen - geben? specht |
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