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#1
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Hey,
ich habe letztes Jahr meine Ausbildung zur Rechtsanwaltsgehilfin abgeschlossen und überlege nun, dieses Jahr eine zweite Ausbildung im handwerklichen Bereich zu machen. Ich bin noch arbeitslos und bekomme Arbeitslosengeld, fange aber nächste Woche eine Vollzeitstelle in meinem erlernten Beruf an. Achja, und ich bin 24 und werde im Dezember 25, falls das eine Rolle spielt und ich wohne noch bei meinem Vater.Nun meine Frage: Wenn ich nach nächster Woche ausziehen würde, könnte ich dann zusätzlich Wohngeld beantragen? Würde ich Wohngeld bekommen, wenn ich erst während der Zweitausbildung ausziehen würde? Wenn ich jetzt ausziehen würde und kein Wohngeld bekommen würde, was wäre dann, wenn ich während der Zweitausbildung also schon alleine wohnen würde? Hoffe ihr könnt mir helfen ![]() LG |
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#2
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Hallo Sonnencreme,
ob Du mit Deiner eigenen Wohnung und der Vollzeitstelle noch Wohngeld erhalten kannst, kann ich Dir nicht sagen. Da kommt es auf die Miete, den Wohnort und natürlich auf Dein Einkommen drauf an. Beantragen kannst Du es aber auf alle Fälle. Während Deiner Zweitausbildung kannst Du Wohngeld erhalten. Allerdings solltest Du beachten, dass das Wohngeld nur ein Mietzuschuss ist und Du Deinen Lebensunterhalt inkl. Miete selbst sicherstellen können musst. LG, Janet9 |
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| Stichworte |
| wohngeld, zweitausbildung |
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