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Alt 22.05.2009, 19:30
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Standard Bildungsgutschein (Dauer)

Guten Tag Freunde....

Ich ahbe Industriemechaniker gelernt aber kriege keine arbeit in der nähe die leihfirmen die noch arbeit haben die stellen mich nicht ein weil ich wenig erfahrung habe und die mich nicht vermitteln können!!
Möchte Fahrlehrer werden und die dauert 1 jahr aber in abschnitten!!

Der Lehrgang dauert 5 monate bei der Bildungsstätte und nach bestandener Prüfung 4,5 Monate Praktikum bei einer Fahrschulenach meiner wahl! wenn das alles vorbei ist muss ich eine letzte prüfung ablegen und dann erst bin ich fahrlehrer!!


Ich habe vor Monaten einen schriftlichen antrag auf Bildungsgutschein gemacht nach SGB3!! am anfang haben die das nicht akzeptiert und habe darauf hin einen widerschpruch hingelegt.
das wurde auch nicht angenommen und musste dann beim Sozialgericht Dortmund Klagen!!

Nach 3-4 Monaten bekomme ich dann einen anruf mein SB sagte zu mir das die das jetzt bezahlen möchten weil das Sozialgericht uns zur einigung aufgefordert hat! Den Bilduntgsgutschein habe ich jetzt bekommen aber nur 5 Monate für den Kurs ! kann ich nach dem Kurs für das Praktikum auch noch einen beantragen oder was das schon ich musste einen zettel unterschreiben der angäblich eine bestätigung für die übernahme des gutscheines gelten soll.
ich habe mir das nicht durchgelesen wenn ich pesch habe wurde ich dann verarscht...!!

ich bedanke mich für eure hilfe!!
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Stichworte
alg 1, bildungsgutschein, klage, sozialgericht, weiterbildung


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