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| ALG I - Antragstellung / Allgemeine Fragen Antrag auf Arbeitslosengeld I ( ALG I) Ausfüllhinweise - Tips - Erfahrungen |
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#1
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Hallo,
mein Name ist Cordelia. Ich bin neu hier bitte gleich um Hilfe bei großen Problemen. Eins gleich vorab: Ich bins mir 100 %ig im Klaren darüber, dass ich mir diese Probleme selbst eingebrockt habe, weil ich ein Jahr lang "Vogel-Strauß.Politik" vom Feinsten betrieben habe. Es geht um folgendes: In den letzten vier Jahren habe ich in drei verschiedenen Callcentern gearbeitet, von denen zwei inzwischen nicht mehr existieren. Beim letzten Callcenter war ich vom 24. Mai2007 bis zum 24. Mai 2008 beschäftigt. Allerdings war ich ab dem 27. Februar 2008 bis 17. Juli 2008 aus psychischen Gründen krankgeschrieben. Der Arbeitsvertrag wurde nicht mehr verlängert und ich habe seitdem nichts getan, auch kein ALG beantragt. Habe buchstäblich von der hand in den Mund gelebt. Meine Familie gibt mir ab und zu etwas Geld und ichhabe einen Nebenjob, der monatlich 80 bis 100 Euro einbringt. -so weit so schlecht. Heute war ich endlich bei einer Schuldnerberatung und gehe nun morgen früh sofort zum Arbeitsamt. Der Schuldnerberater meinte ich müsste sogar Anspruch auf ALG I haben. Das werde ich morgen klären. Nun meine Frage: Ich bekomme ja nur noch vom letzten Callcenter die Arbeitsbescheinigung (bei dem ich ja einJahr beschäftigt war). Da die beiden anderen Callcenter wie gesagt nicht mehr existieren und ichnicht weiß wie ich da noch an jemanden rankommen soll, werde ich von denen natürlich keine Arbeitsbescheinigung mehr bringen. Brauche ich die unbedingt oder reicht die Bescheinigung meines letzten Arbeitgebers und die von der Krankenkasse wegen der Bescheinigung über das Krankengeld? Sorry ist ziemlich lang geworden. Danke schon mal für Eure Antworten. Gruß Vilya |
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#2
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Hi.
Um Arbeitslosengeld beziehen zu können, müssen folgende Voraussetzungen gemeinsam erfüllt sein:
Die Regelanwartschaftszeit haben Sie erfüllt, wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung und dem Beginn der Arbeitslosigkeit (Rahmenfrist) mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis (zum Beispiel Beschäftigung, Krankengeldbezug) gestanden haben. Anwartschaftszeit Antragstellung morgen am 11.08.2009 Zweijährige Rahmenfrist geht vom 11.08.07 - 10.08.09. In dieser Zeit müssen 12 Monate mit versicherungspflichtiger Arbeit belegt sein. Leider fällt nur die Arbeit vom 11.08.07 - 24.05.08 innerhalb der Zweijährigen Rahmenfrist. Das sind dann nur 9 Monate und 17 Tage. Ein Anspruch auf ALG ist meiner Rechnung nach nicht gegeben. |
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#3
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Zitat:
Wie gesagt ich weiß ich bin selbst Schuld aber von irgendwas muss ich ja leben. und wie gesagt, ich habe ja über den 24.05.08 hinaus bis zum 17.07.08 Krankengeld bezogen. Gruß Vilya |
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#4
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Zitat:
Kann mir hierzu jemand etwas sagen? Gruß Vilya |
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#5
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Zitat:
sorry, die Zeit bis zum 17.07.08 mit Krankengeld hatte ich überlesen. Das ergibt dann innerhalb der Rahmenfrist nach meiner Rechnung 341 Tage= 11 Monate + 11 Tage. Leider immer noch keine 12 Monate. Für die fehlenden AB kannst du eine Bestätigung der zuständigen KK besorgen, da dort alle beitragspflichtigen Arbeitsverhältnisse gemeldet sind. Bei vorliegender Bedürftigkeit kannst du ALG II beantragen. gezahlt wird erst ab Tag der Antragstellung. Umfangreiche Infos findest du auf der HP der Arbeitsagentur |
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| Stichworte |
| arbeitsbescheinigung, bescheinigung, krankengeld |
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