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ALG II - U25 (Leute unter 25) U 25 - Der Forenbereich für den ALG II Empänger Unter 25 Jahren

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  #21  
Alt 20.08.2009, 21:47
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Standard AW: Sanktionen vom ALG2 bei U-25

es gibt eben leute die sich ausbeuten lassen und leute die es nicht machen

ich verzichte ja auch, aber eben nicht auf alles.

meine freundin arbeitet auch in einer ZAF sie bekommt nach einer Lohnerhöhung von 15cent nun 6,15€, dafür steht se aber auch im 3 schichtsystem am Flieband in der lebensmittelindustrie

verdient aber mehr als vorher in einer küche eines Restaurants, da hatte se jeden monat 750,-€ macht nach allen abzügen um die 500,-€, war da aber 40+10 stunden, also 50 jede woche arbeiten, machte teilschichetnen (hälft früh die andere abends) und hatt maximal 1 Tag die woche frei, klar ihr geht in der ZAF nun besser

wo soll das noch enden, und wenn man sich wert so wie, bekommt man gleich sanktioen

also BTT

wie soll ich mich verhaleten in den einzelnen Problemen

wegen erstern (die pfuscherfirma), hab ich mich schon an einen Anwaltgewand, der ist aber erst ab montag erreichbar
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  #22  
Alt 21.08.2009, 00:35
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Standard AW: Sanktionen vom ALG2 bei U-25

Hi Deathdriver,

man kann das ganze aber auch noch von einen anderen Standpunkt sehen. Wenn du den Job jetzt annehmen solltest, dann hindert dich keiner tortzdem sich weiter zu bewerben und aus einen Arbeitsverhältnis einen neuen Job zu bekommen ist sicherlich einfacher, als wenn man x Jahr Arbeitslos war/ist.

Das deine Begeisterung gerade keine "Luftsprünge" machen bei dem Lohn/Gehalt, kann ich voll verstehen. Aber gelegentlich werden auch Leute die gut Arbeiten, dann von den Firmen übernommen & dann wäre die ZAF nur ein "Sprungbrett" zur eigentlichen Stelle die evtl. dann auch besser Bezahlt wird.

Zudem kann jede ZAF auch Übertarif zahlen oder Zusatzleistungen anbieten. Die Tabellen sagen nur aus, das zB ein Facharbeiter in der Position min xx €/std verdient.

Aber zurück zum eigentlichen Thema. An deiner Stelle würde ich mich jetzt tortzdem ganz normal schriftlich auf das Angebot bewerben. Die Chance das du jetzt den Job bekommst, ist eh mehr als gering, aber du wärst dann deiner Pflicht nachgekommen & nur darum geht es ja jetzt ! Das das der "gleiche Job" war/ist, spielt doch keine Rolle. Das eine war ohne irgendeine Rechtsbelehrung und jetzt hast du sicherlich eine mit dran bei dem Vorschlag vom Amt.

Sollte die ZAF wieder erwartend doch noch Interesse an dir haben, dann mußt du dich halt entscheiden was du machen willst. Trotzdem alles noch offen.

PS: dein Auto (falls vorhanden) ist kaput & Überstunden kannst du auch keine machen, da du deine Eltern pflegen mußt ==> schau mal mal wieviel Interesse die ZAF dann noch an dir hat (sowas ergibt sich immer im Gespäch, wo man das mal vorsichtig anmerken kann)
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  #23  
Alt 21.08.2009, 00:36
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Standard AW: Sanktionen vom ALG2 bei U-25

die rauben mir den letzen nerv

hab ne Änderungsmitteilung bekomm, weil meine Freundin Mehrbedarf bekommt, weil schwanger.

natürlich stehen da auch meine Sanktionen mit bei

aber anstatt nur der Regelleistung, sind die Sanktionen laut Änderungbescheinigung auch bei der Miete bei, also rammel ich dann auch noch auf´s amt um das zu klären

soll ich gleich sagen, dass der Fall beim Anwalt liegt, oder schön den mund halten und die staunen lassen, das ich mich wehre???
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  #24  
Alt 21.08.2009, 00:52
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Standard AW: Sanktionen vom ALG2 bei U-25

Hi,

ein Anwalt kostet aber auch net wenig ?! Zudem nützt der dir erstmal net wirklich viel, da du erst einen Widerspruch einlegen solltest (natürlich ausführlich Begründen). Das kostet dich nur eine Briefmarke & mehr als "Ablehnen" können die nicht. Sollte es eine Ablehnung werden, erst dann kannst du vor Gericht gehn & das dort klären lassen.

Also, wenn du dich erneut bei der ZAF beworben hast, dann schreibst du einen Widerspruch und erklärst das du dich ordnungsgemäss auf das Stellenangebot XY beworben hast. Leider hast du bis jetzt dann noch keine Rückmeldung vom der ZAF dafür bekommen und die Stelle die du da Abgelehnt hast, war erstens vor dem schriftlichen Angebot vom A-Amt und zweitens (würde ich jetzt einfach Behaupten) eine (ähnliche aber trotzdem eine) andere Stelle !

Solltest du jetzt dich nicht erneut drauf Beworben haben, dann bleibt dir nur noch übrigen im Widerspruch zu erklären, das die Arbeit für dich unzumutbar war

Ob es dann eine Sperre gibt oder nicht, das kann ich dir leider nicht sagen. Vielleicht fällt aber noch jedmand anderes hier aus dem Forum eine bessere oder andere Idee ein.
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  #25  
Alt 21.08.2009, 14:29
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Standard AW: Sanktionen vom ALG2 bei U-25

ich will ja weniger wegen der ZAF sache zum anwalt, sondern wegen der 1., da ist die Anhörung ja schon gewesen, und die haben mich trotz der begründung (steht im 1. Beitrag) saktioniert.

bei der gelegenheit, möchte ich mich nur beraten lassen zu der ZAF sache.


hab nun noch ein Problem, mit den Sanktionen, für die 1. Geschichte

Ich zitiere erstmal den Sanktinstext:

"Sehr geehrter Herr *******,

Ihr Arbeitslosengeld II wird für die Zeit vom 01.09.2009 bis12.10.2009 auf die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung beschränkt.

Im Einzelnen sind von der Absenkung betroffen:
- Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes (§20 SGB II)

- Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt (§21 SGB II)

- die Leistungen nach §23 SGB II

Begründung:

Ihnen ist am 12.05.2009 eine zumutbare Arbeit als Fliesenleger bei der Firma Dirk Haase angeboten worden.

Trotz Belehrung über die Rechtsfolgen haben Sie sich am 13.052009 geweigert die o. g. Tätigkeit, die Ihnen unter Berücksichtigung Ihrer Leistungsfähigkeit und Ihrer persönlichen Verhältnisse zumutbar gewessen wäre, aufzunehmen.

Gründe die dieses Verhalten erklären und als wichtig im Sinne der Vorschriften des SGB II anerkannt werden können, wurden trotz Aufforderung nicht angegeben und nachgewiesen.

Fehlverhalten lt. Auswertung der Anhörung vom 06.07.2009."

hab nun heut den neuen ALGII Bescheid bekomm.

Mir stehen, laut Bescheid monatlich zu:

- Regelleistung -> 80,21€
- Kosten für Unterkunft und Heizung -> 132,45€
- befristeter Zuschlag nach §24 SGBII -> 155,-€

Minderungen laut Bescheid (für die Zeit der Sanktionen/monatlich):

- Leistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes -> 212,66€ (die schnellen Denker werden merken, ist die regelleistung plus die Miete)
- befristeter Zuschlag nach §24 SGB II-> 155,-€


bin ich einfach nur zu blöd zum lesen, oder Verstehe es nicht???

Laut bescheid über die Sanktion, streichen die mir nur die Regelleistung, laut ALGII-Bescheid, aber zusätzlich noch die Miete

war heut auch schon fragen auf´m Amt,

ich glaub die wollen mich für dumm verkaufen,

die haben gesagt, der 1. Satz im Sanktions-Bescheid ("Ihr ALG II wird für die Zeit... auf die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung BESCHRÄNKT."),

bedeutet, das auch die Miete Sanktioniert wird,

kann mir das bitte mal einer erklären, weil eigendlich, bin ich der deutsche Sprache durch aus mächtig, aber den Sachverhalt ???

für mich bedeutet, wenn ich etwas auf was beschränke, bleibt das noch da der rest nicht
laut dem amt heist es aber alles kommt weg???

Hinweis, bekomme nicht den wollen regelsatz, da meine Freundin ja in der ZAF ist und Wir eine BG sind
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  #26  
Alt 21.08.2009, 14:31
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EDIT Vorheriger Beitrag:

zu begründung, die ist sehr eigenartig

1. War ne Stelle als Trockenbaumontuer aber gut

2 laut denen haben die mir die Stelle am 12.5 angeboten am 13.5 soll ich schon abgelehnt haben, frag mich warum ich da Trainingsmaßnahme gemacht und danach erst abgelehnt???

ob die eigendlich wissen was die schreiben
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  #27  
Alt 21.08.2009, 14:36
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Standard AW: Sanktionen vom ALG2 bei U-25

Das heisst um es kurz zu machen ein 100 % Sanktion wie es bei U-25 üblich ist.


MfG
Marslicht
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  #28  
Alt 21.08.2009, 14:48
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ja aber warum steht im Sanktions -Bescheid dann, dass ich die Miete bekomm???

oder versteh ich dass einfach nicht


Bitte definiere, mir doch mal einer den Satz

"Ihr ALG II wir für die Zeit ... auf die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung beschränkt."

ich persönlich definiere dass so, regelleistung und §24 SGB II weg, bekomm aber noch kosten für Unterkunft und Heizung
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  #29  
Alt 21.08.2009, 18:28
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Hallo Deathdriver,


Zitat:
"Ihr ALG II wir für die Zeit ... auf die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung beschränkt."

das hast du richtig erkannt.
Deine Kosten für die Miete bekommst du, aber keinerlei Regelsatz.

Dazu kannst du hier gegebenfalls Lebensmittelgutscheine beantragen.


Gruß
Dirk
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  #30  
Alt 21.08.2009, 18:36
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Zitat:
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Laut bescheid über die Sanktion, streichen die mir nur die Regelleistung, laut ALGII-Bescheid, aber zusätzlich noch die Miete
@ Kollege, es handelt sich hier um 2 Dinge, einmal der Sanktionsbescheid und einmal der Bescheid über Grundsicherrung.
Also hier läuft was falsch, entweder bekommt er die Miete oder wie er es selber errechnet hat halt nicht.

MfG
Marslicht
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