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#1
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Hallo
Ich stoße an meine Grenzen! Vielleicht kann einer von Euch helefn!Also ich versuche kurz zu schildern! Meine Frau zwei Kinder und ich bezogen bis April ALG2; Bis April hatte ich 30 Stunden die Woche gearbeitet (1100 netto), meine Frau ist bis heute arbeitslos! Im April hatte ich ein Schreiben bekommen, dass ich die Mögligkeit suchen soll meine Stundenanzahl zu erhöhen, dies tat ich auch um 5 Stunden und hab jetzt 1300 netto! Hatte dann natürlich die Kürzungen und das was alles folgte! So jetzt kommts. Im Mai kam ich natürlich auf die Idee vom Arbeitsamt wegzukommen und dafür Kidz und Wohngeld zu beantragen! Der Kerl im Jobcenter sagte mir ich soll die Anträge für diese stellen und es passiert dann alles automatisch! Den ich will doch nicht in der Bearbeitungsdauer ohne Geld dasein. Wie sich herausstellt ist das wohl nicht so! ![]() Da ich im August erst bemerkte, dass der Kidz ohne Wohngeld und umgekehrt nicht berechnet werden kann dauerte es solange. Nun hab ich natürlich einen Bescheid vom wohnungsamt bekommen, dass ich ALG2 beziehe und mir kein Wohngeld zusteht! Aber ich will doch da raus!!!!! Gibt es irgendwie ab heute rückwirkend irgendwie die Möglichkeit da irgendwie das umzumodeln? In Theorie hätte ich monatlich vom Wohnungsamt und Kidz 200 euro mehr! Es muss doch irgendeinen Weg geben oder nicht? Hatte jemand auch das Problem? |
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#2
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Hallo,
ich kenne das Problem von einem Bekannten, da war es genauso. Er hat sich aus dem ALG II Bezug abgemeldet und hat dann mit dem Einstellungsbescheid beide Sachen beantragt. Aber hier aufgepasst, die Wohngeldstelle war da super schnell, Montag beantragt, Mittwoch Bescheid dagewesen. Das einzigste wo es klemmt ist die Familienkasse, sind leider hier bei uns Schlafmützen denen das Zwischenmenschliche egal ist. Du kannst aber solange der KiZ nicht kommt diese vom ALG II Träger erhalten, die Stellen sollen das dann untereinander verrechnen und Du machst da einfach eine Abtretungserklärung, würde auch beim Wohngeld gehen wenn es länger dauern würde. MfG Marslicht |
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#3
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Hallo,
hast Du den bei der Wohngeldantragstellung angegeben, dass Du KiZ beantragt hast? Wenn ja gehe mal zu Deinem Wohngeldsachbearbeiter und frage nach warum abgelehnt wurde. Vlt. hat die Wohngeldstelle Rücksprache mit der Familienkasse gehalten und Wohngeld und Kiz wären nicht hoch genug um aus dem ALG II zu fallen. Hast Du es angegeben muss die Wohngeldstelle so lange warten bis Kiz berechnet wurde, es sei den Ihr fallt allein mit Wohngeld aus dem ALG II. Hast Du es nicht angegeben ist die Ablehnung richtig, wenn ihr mit Wohngeld alleine nicht aus dem Bezug fallt. Was hat den Dein Sachbearbeiter gesagt bzw. getan als Du ihm von Deinem Vorhaben erzählt hast. Hat er ALG II weiterhin gezahlt? Hat er Erstattungsanspruch gegenüber der Familienkasse und Wohngeldstelle geltend gemacht? @Marslicht, dass mit den gegenseitigen Verrechnungen (Erstattungen) geht nur wenn die Arge auch ihren Erstattungsanspruch geltend macht. So wie ich das lese, hat Miniek ohne Aufforderung der Arge Wohngeld und Kiz beantragt. Ich nehme an, dass daher der Erstattungsanspruch nicht geltend gemacht wurde. Gruß, Janet9
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#4
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Hallo Frau Kollegin,
dankeschön und genau das ist dass was ich immer versuche zu schreiben und dann oft nicht den richtigen Text finde. Zitat:
Fällt man mit dem Bezug von Wohngeld aus dem ALG II so wird der KiZ genehmigt weil der Üerhang o groß ist das man sich nicht an der Grenze zum ALG II befindet. MfG Marslicht |
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| Stichworte |
| alg2, arbeitamt, bescheid, kinderzuschlag, wohngeld |
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