Befristeter Zuschlag nach Krankengeldbezug?
Hallo zusammen,
ich habe diese Frage auch in einem anderen Forum gestellt, aber dort konnte mir niemand weiterhelfen. Ich hoffe, dass jemand von Euch eine Antwort weiß!
Bis September 2008 habe ich ALG 1 bezogen und bin wenige Tage vor dem Ende des Bezugszeitraums erkrankt. Ich war dann bis Ende März 2009 krankgeschrieben, habe für die ersten Tage meiner Krankheit noch den Rest-ALG1-Anspruch ausgeschöpft und in der restlichen Zeit bis 31. März 2009 Krankengeld bezogen. Seit dem 1. April 2009 beziehe ich ALG 2.
Aktuell habe ich einen Widerspruch laufen, da mir überhaupt kein befristeter Zuschlag bewilligt wurde, was ja meiner Ansicht nach fraglos der Fall sein müsste.
Offen ist für mich aber die Frage, ob die Jahresfrist, ab welcher der befristete Zuschlag in Höhe von 2/3 der Differenzsumme zum ALG1 gezahlt wird, ...
A) ... mit Beendigung des ALG1-Bezugs im September 2008 beginnt (und damit, obwohl ich erst seit dem 01.04.2009 ALG 2 beziehe, schon jetzt im September 2009 zu Ende ist)?
oder
B) ... erst mit dem Ende des Krankengeldbezugs am 31.03.2009 bzw. dem Beginn des ALG2-Bezugs am 01.04.2009? Das Krankengeld war ja an den vorausgegangenen ALG1-Bezug gekoppelt war und wurde zudem in derselben Höhe gezahlt.
Wie gesagt, es wäre toll, wenn hier jemand eine Antwort hat!
Bester Gruß
Mersault78
|