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| ALG II - U25 (Leute unter 25) U 25 - Der Forenbereich für den ALG II Empänger Unter 25 Jahren |
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#1
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ich fange morgen meine lehre an und bekomme satte 164 euro ^^
so davon gehen 54 euro für die fahrkarte ab ich habe mir heute auch ne neue arbeitshose gekauft für 50 euro jetzt wollte ich gern wissen ob ich die arbeitshose erstattet bekomme wenn ich die quittung vorlege und ob es möglich ist das das amt mir die fahrkarte bezahlt ?! das ist doch sonst n totaler witz da gehe ich für 110 euro arbeiten ^^ |
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#2
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Was bekommst Du den derzeit an Leistungen außer der Ausbildungsvergütung? Wohnst Du noch bei Deinen Eltern? Evtl. kannst Diu BAB beantragen. Die Fahrtkosten kannst Du auf jeden Fall bei der Beantragung von der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) mit geltend machen. Je nach dem wie alt Du bist müssten Deine Eltern auch noch Kindergeld für Dich bekommen. Wenn Du alleine wohnst müssten sie dieses an Dich weiterleiten. Wenn es Deiner erste Ausbildung ist steht Dir evtl. auch Unterhalt von Deinen Eltern zu.
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:::: Moderator :::: FAQ & Hilfe - ALN- PORTAL - Online Bewerbung - Bitte informieren Sie sich unbedingt selbst über die hier behandelten Themen. Die von mir gemachten Äusserungen oder Kommentare sowie eigene Beiträge spiegeln nur meine persönliche Meinung wieder und stellen auch dann keine Rechtsberatung dar, wenn ich meine persönliche Auffassung zu Rechtsvorschriften oder ihrer Anwendung äußere. Hier verlinkte, auszugsweise oder vollständig wiedergegebene Pressemeldungen geben nicht unbedingt die Meinung des Forumsbetreibers oder der Moderation wieder. --------------------------------------------------------------------------------------------- Hinweis in eigener Sache: Der Betrieb einer Webseite kostet neben viel Arbeit in unserer Freizeit auch Geld für die Servermiete und den Traffic.Wenn Sie also meinen, das Ihnen hier weitergeholfen wurde, würde sich der Forenbetreiber auch über eine kleine Spende wirklich freuen. Für diesem Fall bitten wir die Kontonummer für Spenden per PN bei den Moderatoren zu erfragen. |
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#3
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Hallo 140freak,
zu Janet´s Beitrag hätte ich als Ergänzung evtl noch, Zitat:
Genauso wie Sicherheitsschuhe usw. ist dies nach dem Arbeitsschutzgesetz vom AG zu stellen. Frage: Habt "Ihr" in deiner Firma denn keine Einheitskleidung? Gruß Dirk
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#4
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die hose hab ich mir kurzfristig gekauft weil auf dem zettel stand "arbeitsachen mitbringen" und heute stellt sich heraus das wir welche bekommen also kann ich das wohl knicken das dass amt mir die kohle für die hose zurück erstatten oder ?! sonst egal die hose is das geld auf jeden fall wert ... besser als eine die nach nen halben jahr reißt
ich wohne mit meinen eltern zusammen und wir sind ne bedarfgemeinschaft und das hier bekommen wir : sicherung des lebensunterhalts: vater 136 € mutter 136 € ich 35 € unterkunft und heizung: vater 128 € mutter 128 € ich 128 € gesamt 691 € ich bekomme noch 160 € kindergeld meine mutter arbeitslos mein vater hat arbeit bekommt ca 650 -700 € und alles was über 700 ist wird sofort von uns abgezogen so da ihr seht wie die lage ist wollt ich auch noch fragen ob meine 164 auch verrechnet werden also sprich abgezogen werden mich würde auch noch interssieren wie es aussehen würde mit ausziehen ? ich bin 21 was würde ich an BAB ungefähr bekommen und zahlt das amt ne wohnung ? eigentlich wäre es für mich schwachsinn auszuziehen da ich keine lebenswichtigen geräte habe wie herd, spüle usw |
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#5
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Nein, eine Wohnung wird Dir kein Amt bezahlen. Du müsstest Deinen kompletten Lebensunterhalt einschl. Miete aus Deiner Ausbildungsvergütung, Kindergeld und BAB sicherstellen.
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| arbeitskleidung, ausbildung, fahrtkosten |
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