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#1
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Hallo, ich bin neu hier bei euch und möchte erst einmal alle grüßen und ein bisschen von mir erzählen.
Nach einer fieberhaften eitrigen Angina im Januar 2009 leide ich an einer reaktiven Polyarthritis, von der beide Handgelenke und mein rechtes Knie betroffen sind. Seit 01.06.2009 bekomme ich Krankengeld, weil mein Chef mir zum 31.05. gekündigt hat. Ich hatte seit 2004 einen Saisonjob von April bis Oktober an der Rezeption auf einem Campingplatz, heisst in den Wintermonaten war ich arbeitslos. Nun bin ich seit zwei Wochen in einer Reha-Klinik und die Ärtzin teilte mir mit, dass ich in einer Woche arbeitsfähig entlassen würde, denn ich sei ja arbeitslos. Auf Nachfrage sagte sie, es sei vom Gesetzgeber vorgeschrieben, Arbeitslose nach einer Reha arbeitsfähig zu entlassen. Vielleicht kann mir ja jemand von euch einen Rat geben, was ich denn jetzt tun soll, wenn ich in einer Woche genauso krank nach hause gehe, die Ärzte hier aber bescheinigen, dass ich arbeitsfähig bin. Wo finde ich diese Bestimmung des Gesetzberbers? Ich empfinde das als Diskriminierung von Arbeitslosen, denn die tun ja sowieso nichts, alos kann man sie auch als "gesund" entlassen? |
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#2
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Hallo Queenchen,
als erstes wenn du als gesund entlassen werden solltest, musst du dich natürlich umgehend bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos melden und die ganzen Formatitäten klären. Was deine Erkrankung betrifft solltest du deinen behandelnten Artz befragen. Klar ist nur, wenn du weiterhin an der Krankheit leidest, kann dies deine Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen oder unmöglich machen, was sich auch auf mögliche Vermittlungsangebote der Bundesagentur für Arbeit auswirkt. Dies wird dann ggf. durch den Amtsarzt der BA abgeklärt und die weiteren Möglichkeiten werden sich dann ergeben. |
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#3
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Hallo zusammen,
die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit hängt davon ab, ob man a) zu Beginn der AU in einem Beschäftigungsverhältnis stand, b) zu Beginn der AU schon arbeitslos war! Im Fall a) ist die Arbeitsfähigkeit an der zuletzt ausgeübten Tätigkeit zu prüfen und zu beurteilen. Im Fall b) an irgendeiner Tätigkeit, welche die Krankheit zulässt. Das ist in den Kasseneigenen Richtlininien festgehalten, aber auch gängige Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes"
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#4
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Vielen Dank für eure Nachrichten.
@restart: Das ist mir bekannt, aber darauf zielte meine Frage nicht. Danke trotzdem. @Seebarsch: Das ist ja wirklich mal eine positive Nachricht. Dann trifft für mich ja eindeutig Fall a) zu und diese Tätigkeit kann ich auf gar keinen Fall verrichten, nicht einmal für 15 Stunden/wtl. Ich habe fast nur mit der Hand geschrieben, also Anmeldungen und Abrechnungen, weil mein Chef zu knauserig ist, ein entsprechendes Programm für den PC anzuschaffen. Habe ich denen aber auch in dem Fragebogen zur Aufnahme mitgeteilt. Die meisten Schmerzen habe ich nämlich im rechten Handgelenk, selbst jetzt ohne große Belastung, weil das Cortison hier reduziert worden ist und eine sogenannte Basistherapie begonnen wurde, die aber erst frühestens in 12 Wochen anschlägt, wenn überhaupt. Vielen lieben Dank nochmal, dann kann ich ja so argumetieren. Und du bist sicher, dass das so ist??? |
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| Stichworte |
| arbeitsfähigkeit, krankengeld, polyarthritis, reha |
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