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#11
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Ich dachte du bekommst 146€ Wohngeld? Von der Wohngeldstellte?
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#12
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Ja, man muss ja erst einen Wohngeldantrag stellen, wenn man aufstockendes ALG II haben will.
Wohngeld war 146 - ALGII aber über 200 Euro. Bei meiner Tochter, insgesamt 3 Personen ist der Unterschied noch größer. Wohngeld 170 Euro, Kinderzuschlag schon 2 x abgelehnt Laut ALG II Rechner Anspruch auf ca 500 Euro aufstockendes ALGII Und da ALG II ja erst ab Antragstellung gezahlt wird, kämpfen die schon ein paar Monate mit dem Minilohn meines Schwiegersohnes. (Aber Tochter kam ja erst jetzt damit raus, macht einfach die Schnauze nicht auf - dabei kann die ältere Schwester viele Tipps geben, da diese sogar SB in der Leistungsabteilung ist) |
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#13
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Das ist natürlich reichlich naiv von der jüngeren Tochter.
Jedenfalls ist die ARGE, bis zur Klärung des Wohngeldanspruches dazu verpflichtet die Leistung zu erbringen. Eventuelle Überzahlungen, die dann durch das Wohngeld entstehen, sind natürlich zurückzufordern, bzw. besteht ja die Möglichkeit, dass die ARGE Ansprüche direkt bei der Wohngeldstelle geltend macht. |
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