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#1
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Ich bekomme knapp 550 Krankengeld und wie jeder weis ist das nicht gerade viel wenn ich Miete etc. sehe. Meine Frage ist bekomme ich Zuschüsse und wenn ja welche. Danke
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#2
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Zitat:
Zunächst könntest Du ALG II beantragen und parallel Wohngeld. Für die Dauer der Antragsbearbeitung beim Wohngeld würdest Du ggf. ALG II erhalten, das Du aber zurückzahlen mußt, wenn Dir Wohngeld zustehen sollte.
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#3
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Vielen Dank gehe morgen zum Amt bin wegen meinen Burn Out ziemlich neben de Spur daher wußte ich nicht was ich machen kann.
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#4
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Zitat:
![]() Wohngeld und ALG II schließen sich gegenseitig aus. Die ALG II-Antragstellung reicht bereits dafür das man vom Wohngeldbezug ausgeschlossen ist. Die Wohngeldstelle würde überhaupt nicht zahlen wenn sie im ALG II-Bezug ist bzw. den Antrag gestellt hat. Der Antrag würde abgelehnt werden bzw. die Wohngeldstelle würde warten bis der Antrag bearbeitet wurde und danach ablehnen, wenn ALG II gezahlt wird. Sollte ALG II nicht gezahlt werden würde die Wohngeldstelle zahlen (nach Vorlage des Ablehnungsbescheides) aber beides zusammen nicht. Das ginge nur mit einem Erstattungsantrag des ALG II-Trägers und das wird nur bei laufenden Fällen gemacht. Bei neuen Fällen fragt der ALG II-Träger bei der Wohngeldstelle an wie hoch das Wohngeld ausfällt und schickt den Bürger dann zur Wohngeldstelle. Und wenn die ALG II-Antragstellung bei der Wohngeldantragstellung verschwiegen wird und der ALG II-Träger sowie die Wohngeldstelle anfangen zu zahlen und das ganze raus kommt (was aufgrund des Datenabgleiches so gut wie sicher ist) wird der Wohngeldbescheid unwirksam (egal ob das Wohngeld höher ist als das ALG II) und das Wohngeld muss zurück gezahlt werden. Außerdem führt das ganze zu einer Strafanzeige. Lass Dir eine überschlägige Berechnung beim ALG II-Träger und der Wohngeldstelle machen und beantrage dann da wo es mehr Geld gibt. Mache das ganze am besten an einem Tag damit Dir beim ALG II nicht ein paar Tage Anspruch verloren gehen. Wenn es wegen der Fristen zu knapp wird gibt es nur eine Möglichkeit bei der man aber alle Stellen entsprechend informieren muss und die man nur zur Not nehmen sollte. ALG II-Antrag stellen und mitteilen das man sich nach Wohngeld erkundigt und der Antrag daher noch nicht bearbeitet werden soll. Wenn dann das Wohngeld nach der überschlägigen Berechnung höher ausfällt: Wohngeldantrag stellen und erklären das man bereits ALG II beantragt hat und den ALG II-Antrag zurück zieht. ALG II Antrag schriftlich (Verhandlungsniederschrift vom ALG II-Träger aufnehmen lassen) zurück ziehen und die Verhandlungsniederschrift dann bei der Wohngeldstelle einreichen. Ist aber eine riesige Rennerei. Daher am besten erst die Ansprüche abklären, beim Wohngeld geht dies auch telefonisch wenn man alle Daten zur Hand hat. Oft erkundigen sich auch die SB untereinander wenn man den Antrag stellen will nach der Höhe der anderen Leistung. Sprich die Wohngeldstelle ruft dann mal beim ALG II-Träger an und lässt das ganze durch rechnen oder umgekehrt. Das ist meiner Meinung nach das Einfachste.
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#5
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Danke Janet bin da noch ziemlich hilflos
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