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#1
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Hallo
Hab mal wieder eine frage an euch. Beziehe zur zeit Hartz4 und beginne am 01.09.2010 eine 3 jährige umschulung zum Heilerziehungspfleger. Das Arbeitsamt bezahlt die mir auch habe morgen ein termin dort um alles weitere zu klären. Da es ja noch ein paar monate hin ist zu meiner umschulung habe ich jetzt ein angebot für ein befristeten Arbeitsvertrag bekommen von4 Monaten und würde den gerne in anspruch nehmen. Meine Frage kann ich den Arbeitsvertrag unterschreiben ohne das die umschulung gefährdet ist oder nicht fall ich dann komplett raus und muß ich dann wieder alles neu beantragen und zittern das ich die umschulung bezahlt bekomme. Oder bleibt der anspruch auf die umschulung bestehen auch wenn ich die arbeit mache eigentlich müßte die ja froh sein das ich den 4 Monate nicht auf der tasche liege. Ich bedanke mich im voraus für eure tipps und anregungen Gruß Moosi |
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#2
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Hi,
am besten klärst du das mit deinem SB ab. Aber es wäre rein logisch gesehen unpruktiv, wenn du diese Stelle nicht annehmen dürfest. Denn Ziel ist es ja vom Amt dich aus Harz4 raus zu bekommen, wenn auch evtl nur Zeitweise. Eine Arbeitsangebot wäre auch auch nicht deswegen unzumutbar, nur weil diese evtl befristet ist. Es wäre also unlogisch, wenn du bis die Umschulung anfäng keine andere Arbeit in der Zeit annehmen dürftest. Also ich denke das es keine Probleme gibt, aber am besten einfach kurz deinen SB anrufen und nachfragen. |
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#3
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hallo Moosi ..
Zitat:
wenn du morgen den Termin hast , dann halte die Information unbedingt noch zurück .. mach ein nettes Schwätzjen mit dem SB und dabei erzählst du ihm , das du nicht bis September tatenlos sein möchtest .. wie es denn theoretisch aussähe , wenn du was für die Zeit befristet finden würdest ? .. ob dann die Umschulung flach fiele ? wenn er sagt , das würde die Umschulung nicht gefährden , dann möge er dir diesbezüglich etwas schriftliches geben .. na und 2 - 3 Tage später rufst du ihn an , das du glücklicherweise was gefunden hast .. ich persönlich glaube nicht so richtig daran , das die Umschulung nach 4 Monaten arbeiten noch aktuell ist ( für die Arge ) ... sparen , sparen , sparen .... |
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#4
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Zu gegeben ich weis es nicht. Aber verstellen kann ich mir das nicht, den dann hätte man ja einen trifftigen Grund warum man ein Jobangebot nicht annehmen kann bzw dies unzumutbar für einen wäre, da dieses Jobangebot ja nur befristet ist und auch schon vor Beginn der Umschulung enden würde ==> sprich man wäre dann wieder Arbeitslos und müsste ja wieder eine Umschulung beantragen die eigentlich ja schon genehmigt worden ist.
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| Stichworte |
| alg 2, arbeitsvertrag, befristet, umschulung |
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