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| Kündigung Sie sind gekündigt worden oder stehen kurz davor? |
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#1
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Hallo,
ich gehöre zu den sog. "zeitversetzt" arbeitenden Menschen - mein AG ist damit bislang auch gut klar gekommen, zumal ich oft weit mehr als die vertraglich vereinbarten Stunden arbeite. Nun bin ich in der vergangenen Frostperiode - auch wegen des ganzen Verkehrschaosses ein paar Mal zu spät gekommen, was mir auch 2 Abmahnungen eingebracht hatte (ich hab´ nichts unterschrieben - aber ich glaub´ das interessiert nicht). Nachdem ich gestern ("... das Projekt MUSS fertig werden, sonst ...") bzw. bis heute früh´ rund 14 Stunden am Stück gearbeitet hatte, habe ich heute prompt mehrere Stunden verschlafen. Naja, die Reaktion meines Chefs deutete auf eine kurz bevorstehende Kündigung hin (was aber auch schon bei anderen Kollegen ohne weitere Folgen so angedroht wurde). Rein betrieblich gesehen - und das haben mir heute auch Kollegen gesagt - würde eine kurzfristige Kündigung hier aber einiges zum ... naja, sagen wir mal "abstürzen" bringen (wenn ich derzeit länger krank werden würde ebenfalls). Ich bin um Gottes Willen nicht unersetzbar, aber es ist eben keine eingearbeitete Vertretung da - und m. E. dürfte es auch nicht so einfach sein jemanden zu finden, der solche Anforderungen ggf. "auf Teufel komm´ raus" durchzieht. Meine Frage lautet jetzt: Muss eine Kündigung umgehend - also innerhalb von meinetwegen 3-4 Tagen ausgesprochen werden, oder kann mein Chef erst mal 3 Wochen warten und sich dann darauf berufen? Ändern kann ich jetzt leider eh´ nichts mehr, ich würde halt nur gerne wissen ob´s ´ne lange Zitterpartie wird. Grüßung |
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#2
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Hallo,
natürlich muss sich auch der Arbeitgeber bei einer Kündigung an die vereinbarten oder gesetzlichen Kündigungsfristen halten. Das ist aber natürlich nicht der Fall, wenn er einen Grund für eine fristlose Kündigung hat. |
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#3
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Hallo Seebarsch,
vielen Dank für die Info, aber mir ging es nicht um die eigentliche Kündigungsfrist, sondern darum ob der AG die Kündigung zeitnah aussprechen muss oder sich ggf. noch nach Wochen auf meine heutige Verspätung berufen kann. |
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#4
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Hi Papabär,
wenn du eine Abmahnung bekommen hast, dann hat dich ja der AG darauf aufmerksam gemacht, das du gegen was Versoßen hast. Das heißt aber wiederum: Der AG kann jetzt nicht nachträglich dafür eine Kündigung aussprechen ! Für eine Kündigung müsstet du also nochmal das gleiche machen, was zur dieser Abmahnung geführt hat. Eine Verjährungsfrist für Abmahnungen gibt es nicht. Allerdings gehen Gerichte davon aus, das bei geringfügigen Versößen eine Löschung nach 2 Jahren für angemessen gilt. Zitat:
Zitat:
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#5
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Hallo Pharao,
wenn ich mich an die 11 Stunden Ruhezeit gehalten hätte, wär ich ja noch später hier gewesen ... Natürlich sagt auch niemand, daß ich hier bis in die Motten hocken soll - ganz im Gegenteil - die Arbeit soll gefälligst in 8 Stunden erledigt sein. Nur geht das eben oft nicht. Das Problem ist meist, das verschiedene Anforderungen (zum besseren Verständnis = "Projekte") eine so kurze Bearbeitungsfrist haben ... und bei einer verspäteten Abgabe wird relativ schnell gedroht, daß der Kunde abspringt - und dann Arbeitsplätze gefährdet wären. Natürlich gibt´s auch Tage, an denen wenig los ist und man auch früher Feierabend machen kann --> nur halt nicht um den Jahreswechsel herum. Außerdem kann man die Mehrarbeit damit auch nicht vollständig ausgleichen. Aber gut, um den Job zu halten tut man ja so einiges. |
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#6
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solltest du also nochmal zu spät kommen und der AG will sich nun überlegen ob er dich nochmals Abmahnt oder dir eine Kündigung ausstellt, dann muss er dies beachten:
Zitat:
Zitat:
im übrigen halte ich auch die 14 Stunden Arbeitszeit für sehr fraglich ! Den laut Arbeitszeitgesetz ist das da anders beschreiben ! Geändert von Step (12.01.2011 um 19:33 Uhr) Grund: Beiträge zusammengeführt und nacheditiert |
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#7
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Ah, Danke ...
... die zwei Wochen hatte ich gesucht. |
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#8
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Aber die 2 Wochen sind in dem Fall hier völlig uninteressant !
Der AG muss darauf achten das seine Mitarbeiter auch nicht länger arbeiten als erlaubt ist und auch genügen Ruhepausen eingehalten werden !!! Kündigen oder Abmahnen kann dich der AG deswegen jeden falls NICHT ! Diesen Zettel mit der Zeitabrechnung würde ich sehr gut aufheben, wer weis wann du denn mal als Argument bringen kannst |
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#9
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Zettel? ... Zeitabrechnung? Soetwas gibt´s hier nicht. Jeder (?) Mitarbeiter schreibt sich zwar seine Zeiten auf, das ist aber nur für einen selber - und würde vom AG so nie bestätigt werden.
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#10
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Also zur Zeiterfassung gibt es aber auch ein Gesetz
Zitat:
Auf jeden Fall ist er aber Verpflichtet die Zeiten aufzuzeichnen !!! |
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| Stichworte |
| fristen des ag, kündigungsgrund |
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