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Zumutbarkeit von Jobs mit Kindern

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  #1  
Alt 19.03.2011, 22:07
Benutzerbild von Solange
Solange Solange ist offline
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Standard Von ALG 1 zu ALG II mit Kleinkind unter 3 Jahren

Hallo Ihr Lieben,

Zur Zeit beschäftigt mich eine Frage sehr. Es könnte sein, dass ich demnächst ins Harzt 4 rutsche. Ich habe zwar noch offene Bewerbungen vorliegen, aber da es das ganze Jahr nicht klappte, bin ich nicht gerade optimistisch.

Jetzt zur Situation, die mich belastet. Ich hatte mich für 15 Stunden arbeitssuchend gemeldet. Die Betreuung ist mit meiner Mutter abgesprochen. Jetzt ist es leider so, dass meine Mutter in letzter Zeit gesundheitliche Probleme hat, da sie nicht mehr so jung ist. Sie sagt zwar nichts, aber ich merke ihr an, dass es ihr nicht gut geht. Sie hat bald eine Op, die zu einer Besserung führen soll. Aber ich weiß ja nicht, ob es ihr wirklich danach besser geht.
Deshalb würde ich gern, wenn ich einen Antrag auf Harzt 4 stelle, vorerst von der Arbeitsvermittlung befreit sein. Da ich erst in einem halben Jahr einen Kindertagesstättenplatz für mein Kind bekomme (2 Jahre alt).

Denkt ihr, dass das geht?

Lg

solange
  #2  
Alt 22.03.2011, 22:28
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Standard AW: Von ALG 1 zu ALG II mit Kleinkind unter 3 Jahren

Nein, es sei denn ihre Mutter hat eine anerkannte Pflegestufe.

Grundvoraussetzung ist auch im Alg II neben der erwerbsfähigkleit auch die Vermittlungsfähigkeit.

D.h. Sie bekommen ALG II wenn Sie Bedürftig sind. D.h. die Pflege Ihrer `Mutter verschweigen, sie sind ja erwerbsfähig.

Kommen Sie jedoch den Vermittlungsbemühungen nicht nach (Maßnahme, Vermittlungsangebot, ec.) Sanktioniert man Sie durch.

Die ersten Monate würden Sie aber aufgrundlage des Verschweigens Ihrer Vermittlungsfähigkeit aufgrund der Pflege ALG II Bekommen, Sie sind ja schließlich erwerbsfähig.
  #3  
Alt 22.03.2011, 22:47
Benutzerbild von ela1953
ela1953 ela1953 ist offline
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Standard AW: Von ALG 1 zu ALG II mit Kleinkind unter 3 Jahren

Zitat:
Zitat von Chummer Beitrag anzeigen
Nein, es sei denn ihre Mutter hat eine anerkannte Pflegestufe.

Grundvoraussetzung ist auch im Alg II neben der erwerbsfähigkleit auch die Vermittlungsfähigkeit.

D.h. Sie bekommen ALG II wenn Sie Bedürftig sind. D.h. die Pflege Ihrer `Mutter verschweigen, sie sind ja erwerbsfähig.

Kommen Sie jedoch den Vermittlungsbemühungen nicht nach (Maßnahme, Vermittlungsangebot, ec.) Sanktioniert man Sie durch.

Die ersten Monate würden Sie aber aufgrundlage des Verschweigens Ihrer Vermittlungsfähigkeit aufgrund der Pflege ALG II Bekommen, Sie sind ja schließlich erwerbsfähig.

Bei ALGI muss man für die Stunden zur Verfügung stehen, die man angegeben hat - hier also die 15 Stunden.

Bei ALGII braucht man nicht arbeiten, wenn die Betreuung eines unter dreijährigen Kindes nicht gesichert ist.

Meiner Tochter wurde aber beim Arbeitsamt erklärt, dass sie Anspruch auf eine Tagesmutter hätte, falss sie Arbeit findet, bevor der Kleine einen Kitaplatz hat.

Da würde ich mich mal erkundigen, ob das bei dir auch so ist, falls du bei einer der offenen Bewerbungen genommen wirst.
  #4  
Alt 24.06.2011, 11:46
Benutzerbild von Harry159
Harry159 Harry159 ist offline
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Standard AW: Von ALG 1 zu ALG II mit Kleinkind unter 3 Jahren

Ja genau, eine Tagesmutter müsste einem in einem solchen Fall eigentlich zustehen.
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