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ALG II - Arbeitslosengeld II Fragen & Antworten

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  #1  
Alt 16.11.2011, 12:19
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Standard Jobaufnahme trotz unbefristeten Teilzeit-Job ?

Hallo Leute,

habe seit langer Zeit mal wieder Jobangebote von der ARGE bekommen.

Ich habe seit knapp 4 Jahren einen Teilzeit-Job, der seit 2 Jahren ca. auch unbefristet ist.
Der Job ist in einem großen (bekannten) Betrieb. Es gibt Urlaubsgeld und 13. Gehalt (Weihnachtsgeld).
Auch wird für mich eine extra Rente eingezahlt.

Zu meiner Frage : mal angenommen einer von den Jobangeboten möchte mich einstellen und sagt "ja Herr xxx, für 6-12 Monate können wir Sie erstmal einstellen....Vollzeit. Danach müssen ma erstmal schauen."

Versteht mich nicht falsch, aber ich habe nicht vor dort wo ich eben bin wegzugehen. Es ist ein sicherer Arbeitsplatz, der mir eines Tages auch einen Vollzeitjob geben wird !

Und diese 6-12 Monate z.B. ... was ist danach? Soll ich wirklich dafür einen unbefristeten flöten lassen? Mir ist bekannt das, daß Ziel der ARGE sein soll aus der Leistung zu rutschen. Aber was haben die bzw. ich davon wenn ich nach einem Jahr denen und Euch wieder voll auf der Tasche liege ?

Meine Frau hat auch einen Teilzeit-Job, wir bekommen also nicht mehr so viel von der ARGE. Da wir beide aber weiter fahren müssen (Fahrtkosten), liegt es sicher auch daran das wir noch bedürftig sind.

Evtl. hat ja von Euch jemand mal ähnliches gehabt. Bzw. was würdet Ihr in diesen Fall machen?

MfG Markus
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  #2  
Alt 16.11.2011, 13:01
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Standard AW: Jobaufnahme trotz unbefristeten Teilzeit-Job ?

Hi der-carlos,

als erstes mal, die Arge gibt es seit fast einem Jahr nicht mehr ! Sollte mal als Leistungsempfänger mitbekommen haben.

Als zweites heißt es im §10 SGBII Abs 2 Punkt 5:
Zitat:
Eine Arbeit ist nicht allein deshalb unzumutbar, weil .... sie mit der Beendigung einer Erwerbstätigkeit verbunden ist, es sei denn, es liegen begründete Anhaltspunkte vor, dass durch die bisherige Tätigkeit künftig die Hilfebedürftigkeit beendet werden kann.
Zitat:
Zitat von der-carlos
Da wir beide aber weiter fahren müssen (Fahrtkosten), liegt es sicher auch daran das wir noch bedürftig sind
Dann prüft doch mal, ob euch nicht ggf Wohngeld zusteht, denn dann hättet ihr mit dem JobCenter nix mehr am Hut.
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