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| ALG I - Antragstellung / Allgemeine Fragen Antrag auf Arbeitslosengeld I ( ALG I) Ausfüllhinweise - Tips - Erfahrungen |
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Hallo.
Ich falle bald vom Krankengeld (kurz vor Aussteuerung) ins ALG1. Anspruch etc. habe ich. In meiner Krankheitszeit habe ich einen Antrag auf Leistung zur Teilhabe gestellt. Dieser wurde abgelehnt. Auch der Einspruch. Meine Atteste und der Rehabericht sagen, dass ich in meinem Beruf (Kaufmann) und allgm. Arbeitsmarkt nur noch 3 bis unter 6h arbeiten kann. Ärzte empfehlen deshalb entwerder LTA (Umschulung) oder Erwerbsminderungsrente. Frage: Wenn ich (41) also noch bevor ich ins ALG1 rutsche eine Klage gegen diese Ablehnung beim Sozialgericht einleite, wirkt sich das negativ auf mein ALG1 aus? Ich brauche natürlich mein volles ALG1 (also Vollzeitvermittlung)! Oder bekomme ich automatisch vom Amt ne Kürzung, da die wissen wollen, ob irgendwelche Anträge laufen (z.B. Rententräger). Mein Antrag lautet ja auf Leistung zur Teilhabe. Jedoch könnte das Sozialgericht auch eine Erwerbsminderungsrente entscheiden. Was meint Ihr??? Nachteile beim ALG1 oder interessiert dies das Amt nicht? danke tom |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| alg1, klage, lta, rententräger |
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