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ALG II - Antragstellung Fragen zur ALG II Antragstellung und zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen.

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  #1  
Alt 01.07.2012, 21:06
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Standard Urlaub während ALG II-Bezug

Hallo,

ich falle ab 21.07. diesen Jahres von ALG I in den ALG II-Bezug, habe aber ab 01.09. einen Ausbildungsplatz für eine Zweitausbildung. Wenn es nach mir ginge, würde ich am liebsten kein ALG II beantragen, aber da der besagte Zeitraum länger als 1 Monat ist, wäre ich dann nicht die ganze Zeit über krankenversichert sein, da ja die Weiterversicherungspflicht meines Wissens nach nur 1 Monat beträgt.

Jetzt wurde ich aber schon vor Wochen zu einen Urlaub ins Ausland eingeladen, der auch schon vollständig bezahlt ist. Der Urlaub geht nur vom 13.-21.08. Also nicht all zu lang. Da ich in der Ausbildung in den nächsten 3 Jahren nicht genug verdienen werde um nochmal einen Urlaub machen zu können und dies auch der erste richtige Urlaub für mich ist, möchte ich diesen auf jeden Fall machen.

Meine Fragen:
1. Wie groß ist die Chance, bei einer Bezugsdauer von ein wenig mehr als einem Monat, dass der Urlaub gewährt wird, wenn man schon eine Ausbildungsstelle hat.
2. Kann ich, wenn der Urlaub nicht genehmigt wird, in der Zeit während des Urlaubs auf die Zahlung von ALG II verzichten und währenddessen die Weiterversicherungspflicht für die Krankenversicherung nutzen. (Wenn ich kein ALG II beziehe muss ich auch nicht ortsanwesend sein - oder???)
3. Was kann ich während der Zweitausbildung eigentlich für Zuschüsse zu den Lebenskosten beantragen (ALG II oder Wohngeld oder was ganz anderes?)

Danke für die Hilfe
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  #2  
Alt 08.07.2012, 20:41
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Standard AW: Urlaub während ALG II-Bezug

Könnte bitte der Post in das richtige Forum für ALG II verschoben werden. Da ich ihn aus Versehen hier gepostet habe und keiner antwortet.
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  #3  
Alt 08.07.2012, 22:36
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Standard AW: Urlaub während ALG II-Bezug

1. Das wird dir niemand sagen können. Nur der dann für dich zuständige Vermittler.
2. Ja, natürlich geht das.
3. Das kommt in Bezug auf Wohngeld auf die Höhe deines Azubilohnes an. ALG 2 gibt es definitiv nicht. Wenn du unter 25 bist, kannst du wieder Kindergeld bekommen.
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  #4  
Alt 08.07.2012, 23:21
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Standard AW: Urlaub während ALG II-Bezug

Als Azubi kann man kein Wohngeld beantragen, sondern muss zunächst BAB beantragen.

Reicht es dann immer noch nicht für die Miete, kann beim Jobcenter ein Zuschuss beantragt werden.
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  #5  
Alt 09.07.2012, 00:47
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Standard AW: Urlaub während ALG II-Bezug

Unwahrscheinlich, dass es BAB gibt, da Zweitausbildung.
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  #6  
Alt 09.07.2012, 14:57
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Standard AW: Urlaub während ALG II-Bezug

Danke für die Antwort.

Wenn die Ausbildung beginnt bin ich 28. Kindergeld gibt es also nicht. Wegen der Zweitausbildung gibt es auch kein BAB oder Bafög.

Ich hab in meinem eigentlichen Job als Rechtsanwaltsfachangestellte keine Arbeit gefunden und bin jetzt schon seit einem Jahr arbeitslos.

Ich bekomm in der Ausbildung im 1. Jahr 703,26 €, im 2. Jahr 753,20 € und im 3. Jahr 850,00 € brutto. Meine Miete liegt bei fast 540,00 €. Fast die Hälfte zahlt mein Untermieter.

Wie stehen in dem Fall die Chancen auf Wohngeld?

Von meinen Eltern kann ich keine Unterstützung erwarten, da meine Schwester auf Grund psychischer Probleme arbeitsunfähig ist und beide dort schon mit dem Kampf gegen die Ämter und der finanziellen Belastung genug zu tun haben.

Danke
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  #7  
Alt 09.07.2012, 15:33
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Standard AW: Urlaub während ALG II-Bezug

Bei Wohngeld, wenn es noch einen Untermieter gibt, kenne ich mich nicht aus.
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  #8  
Alt 09.07.2012, 22:12
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Standard AW: Urlaub während ALG II-Bezug

Dann muss ich einfach abwarten, was der Sachbearbeiter sagt. Wäre ja schade, wenn ich die Ausbildung nicht machen kann, weil man zu wenig verdient. Ich darf nämlich auch keine Nebenbeschäftigungen annehmen und Zeit dafür wäre eh nicht.
Danke
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  #9  
Alt 09.07.2012, 23:32
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Standard AW: Urlaub während ALG II-Bezug

Zitat:
Ich hab in meinem eigentlichen Job als Rechtsanwaltsfachangestellte keine Arbeit gefunden ....
Hi Joddyleejones,

hat zwar jetzt nichts mit deiner eigentlichen Frage zu tun, aber wenn du bald 28 Jahre alt bist, ist es da Sinnvoll noch mal von ganz vorne anzufangen, also Azubi mit dem entsprechendem Lohn ? Wäre es nicht besser gewesen ggf auf deine vorhandene Ausbildung aufzubauen bzw sich da Weiterzubilden um wieder Fuß zu fassen im Arbeitsleben ? Evtl sogar sich Bundesweit zu bewerben ? Ich mein, Berufserfahrung, ect hättest du ja.

Ansonsten probiere es mit Wohngeld, mehr als das es abgelehnt wird, kann ja nicht passieren.

Zitat:
Ich darf nämlich auch keine Nebenbeschäftigungen
Warum ? Wer verbietet dir noch einen Nebenjob zB für`s Wochenende anzunehmen oder ggf was ehrenamtliches zu tun in deiner Freizeit ?

Klar, die tolle Lösung wäre das sicherlich nicht, denn Freizeit & Erholung braucht der Mensch ja auch mal, aber möglich wäre es m.E. durchaus, auch wenn 3 1/2 Jahre eine lange Zeit seinen kann.
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  #10  
Alt 10.07.2012, 14:44
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Standard AW: Urlaub während ALG II-Bezug

Zitat:
Zitat von Pharao Beitrag anzeigen
Hi Joddyleejones,

hat zwar jetzt nichts mit deiner eigentlichen Frage zu tun, aber wenn du bald 28 Jahre alt bist, ist es da Sinnvoll noch mal von ganz vorne anzufangen, also Azubi mit dem entsprechendem Lohn ? Wäre es nicht besser gewesen ggf auf deine vorhandene Ausbildung aufzubauen bzw sich da Weiterzubilden um wieder Fuß zu fassen im Arbeitsleben ? Evtl sogar sich Bundesweit zu bewerben ? Ich mein, Berufserfahrung, ect hättest du ja.

Ansonsten probiere es mit Wohngeld, mehr als das es abgelehnt wird, kann ja nicht passieren.


Warum ? Wer verbietet dir noch einen Nebenjob zB für`s Wochenende anzunehmen oder ggf was ehrenamtliches zu tun in deiner Freizeit ?

Klar, die tolle Lösung wäre das sicherlich nicht, denn Freizeit & Erholung braucht der Mensch ja auch mal, aber möglich wäre es m.E. durchaus, auch wenn 3 1/2 Jahre eine lange Zeit seinen kann.
Hallo,

ich will aus mehreren Gründen neu Anfangen. Als ich die Ausbildung begonnen habe, wusste ich nicht was ich verdienen würde. Mittlerweile weiß ich, dass bei einer 40-Stundenwoche eine Frisösin und sogar eine Putzfrau mehr verdienen als ich. Und ich hab in einer großen Kanzlei gearbeitet und daher für den Job nicht schlecht verdient.

Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es bei der Ausbildung nicht viele - nur Rechtsfachwirtin und Bürovorsteherin, aber dafür fehlen mir die entsprechenden Berufsjahr. Da ich meine Ausbildung in Brandenburg gemacht habe, bin ich nur Rechtsanwaltsfachangestellte. In fast allen anderen Bundesländern macht man aber eine Ausbildung für Rechtsanwälte und Notar in einem und wird dann Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte. Ich hab schon versucht den Notariatsteil nachzumachen, aber das geht nicht, da man es nur in Brandenburg im Rahmen eines 4. Lehrjahres machen kann. In Berlin geht es gar nicht. Damit bin ich nur schwer vermittelbar.

Dazu kommt noch, dass ich so gut wie keine Erfahrung habe, da ich von 3 Berufsjahren abzüglich Arbeitslosigkeit 1,5 Jahre in einer sehr spezialisierten Kanzlei war und dort nur ungefähr 6 % von dem gemacht habe, was man normalerweise macht - in meinem Fall Zwangsvollstreckung und das auch nur eingeschränkt. Da ich also keine praxisbezogene Berufserfahrung habe und häufig Referats- oder Büroleiter gesucht werden, fehlen mir die entsprechenden Qualifikationen und Erfahrungen. Ich hab schon mehr also 100 Absagen erhalten.

Ich möchte auch nicht bundesweit suchen, da ich in einer festen Beziehung bin (mehr als 9 Jahre) und mein Freund beruflich an Berlin gebunden ist. Da die meisten Arbeitgeber seiner Branche im Ausland sitzen. Außerdem will ich nicht von meiner Familie weg.

Der letzte und entscheidende Grund ist, dass ich meinem alten Beruf wegen der psychischen Belastung nicht mehr machen möchte. Ich musste Wohnungen räumen lassen, was zu einem Selbstmord und mehreren Selbstmordversuchen geführt hat und dass kann ich einfach nicht mehr. Die anderen Rechtsgebiete sind auch nicht viel besser nach den Erfahrungen, die ich bisher gemacht habe (Kindesmisshandlungen etc.) Ich willl einen Job, wo ich Menschen helfen kann und dass kann ich in meinem neuen. Außerdem fang ich nach der Ausbildung mit einem Einstiegsgehalt an, dass gleich 700 € brutto höher liegt als mein bisher höchstes Gehalt und ich kann verbeamtet werden.
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