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Hallo,
ich bin neu in diesem Forum und finde leider nicht die Informationen die ich suche. Ich bin alleinerziehende Mutter eines 3-jährigen Kindes. Ende Januar endbinde ich mein 2. Kind. Ich beziehe Alg.II. Meine Wohnung ist 59 qm groß und der Kindesvater meines ungeborenen Kindes, bewohnt die Nachbarwohnung. Es besteht keine Partnerschaft. Räumlich bedingt will der Kindesvater ab dem 1.2.2007 ein Zimmer seiner Wohnung als Kinderzimmer zur Verfügung stellen. Aufgrund der Nutzung des Kinderzimmers, was notwendig ist, (meine 3-jährige Tochter ist ein sehr lebhaftes Kind), will ich dem Kindesvater das gesamte Kindergeld seines Kindes, zur Deckung der anteiligen Kosten überlassen. Weiss jemand, ob eine solche Regelung zulässig ist oder nicht? Weiss jemand von Euch, an wen ich mich wenden kann, um konkrete Auskünfte zu erhalten? Ich bedanke mich bei Euch schon vorab, für Antworten auf meinen Beitrag. liebe Grüße Babby1507 |
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