E303: ALG 1 nur 30 Tage, danach Anspruch auf ALG 2?
Hallo,
ich beziehe seit 13 Tagen Arbeitlosengeld und habe gerade die Zahlung ins Ausland (E303) beantragt, um dort einen Job zu suchen.
Allerdings habe ich nur einen Anspruch auf ALG1 fuer 63 Tage.
Mein Restanspruch auf ALG1 betraegt im Auland betraegt dann nur noch 33 Tage.
Da aber ALG1 3 Monate im Ausland bezahlt wird, stellt sich mir die Frage, ob ich fuer den Rest ALG2 beantragen kann,
und ob dies ueberhaupt fuer die Arbeitssuche im Ausland gezahlt wird.
ALG1 wird nicht witergezahlt.
Die Mitarbeiter im Arbeitsamt konnten mir den Rest nicht beantworten, daher muss ich morgen zur ALG2-Stelle.
Ich hoffe jemand weiss da Bescheid oder hat diesbezueglich schon Erfahrungen gehabt.
MfG Lueder
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