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Alg II - Wohnung und Miete Info-Forum
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Alt 12.05.2005, 15:24
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Standard Kosten der Baby-Erstausstattung

Die Kosten für die Erstausstattung für's Baby (außer der Bekleidung, für die § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB II sowieso eine besondere Leistung vorsieht) muss der ALG II-Empfänger nicht aus dem Regelsatz decken, sondern sie müssen vom Träger des ALG II nach § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II als (teilweise) Erstausstattung der Wohnung übernommen werden.

Gericht: Sozialgericht Hamburg
Entscheidungsart: Beschluss
Datum: 23.03.05
Aktenzeichen: S 57 AS 125/05 ER

Text des Beschlusses

Hinweis: Derzeit ist ein Gesetzentwurf in der Beratung, der diesen (begrifflich etwas gewagten Begründungs-) Umweg überflüssig machen und die Babyerstausstattung ausdrücklich als Sonderbedarf nach § 23 Abs. 3 SGB II verankern soll.
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