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ALG I Wann, wieviel, wie lange?

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  #1  
Alt 02.07.2012, 11:29
habiter habiter ist offline
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Standard Arbeitslosengeld, dann Elterngeld, dann Arbeitslosengeld

Hallo,

ich werde demnächst arbeitslos und da ich zeitnah, aber nicht zur selben Zeit, in Elternzeit gehen möchte, stellt sich bei mir die Frage, wie hoch der Arbeitslosengeldanspruch nach Ablauf des Bezugs des Elterngelds ist.

Konkreter: Das erste Arbeitslosengeld werd ich ca. 1 1/2 Monate lang beziehen, danach möchte ich dann für ein halbes Jahr Elterngeld beantragen, ohne mich dem Arbeitsmarkt zu Verfügung zu stellen. Ändert sich die Höhe des Arbeitslosengeldanspruch nach Bezug des Elterngelds?

Ich hab versucht mich durch diverse Paragraphen durchzuhangeln. § 151 Absatz 4 des SGB III scheint das zu regeln. Kann ich daraus tatsächlich folgern, dass ich nach Ablauf der Elternzeit das gleiche Geld erhalte wie vor dem Antritt der Elternzeit? Sprich sowohl das Elterngeld als auch die kurze Arbeitslosigkeit vor der Elternzeit wirkt sich nicht mindernd aus?

Danke im Voraus!

Habiter
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  #2  
Alt 02.07.2012, 13:11
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bydgo bydgo ist offline
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Standard AW: Arbeitslosengeld, dann Elterngeld, dann Arbeitslosengeld

Hallo Habiter,

als Information wäre es sinnvoll das Geburtsdatum anzugeben, für das Kind für das Elternzeit beansprucht wird.

Gruß
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  #3  
Alt 02.07.2012, 13:46
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Standard AW: Arbeitslosengeld, dann Elterngeld, dann Arbeitslosengeld

Zitat:
Zitat von bydgo Beitrag anzeigen
Hallo Habiter,

als Information wäre es sinnvoll das Geburtsdatum anzugeben, für das Kind für das Elternzeit beansprucht wird.

Gruß
Danke für die Antwort!

Das Elterngeld soll für den Zeitraum zwischen den sechsten LM und den zwölften LM des Kindes beantragt werden. Zum Zeitpunkt der Geburt besteht das (langjährige) Arbeitsverhältnis also noch für ein paar Monate.

Gruß
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  #4  
Alt 02.07.2012, 14:31
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Standard AW: Arbeitslosengeld, dann Elterngeld, dann Arbeitslosengeld

Hallo habiter,

Zitat:
Ändert sich die Höhe des Arbeitslosengeldanspruch nach Bezug des Elterngelds?
Nein, da du ja noch keinen neuen Anspruch durch das 1/2 Jahr Elternzeit erwirtschaftet hast.

Gruß
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