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Allgemeine Fragen die woanders nicht hineinpassen.


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  #1  
Alt 06.08.2012, 23:33
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bayer24 bayer24 ist offline
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Standard Brauche Hilfe nach versuchten Mord an mir!

Hallo liebe Forum Mitglieder ,

Habe riesige Probleme und benötige eure Hilfe!

Anfang 2011 bekann ich in einen Finanzinstitut als Kundenberater und Bürokraft zuarbeiten in Teilzeit 25Std für 700€ netto am 1.11.11 stieg mein Lohn auf 1000€ netto!

Leider hat sich mein Vater krankheitsbedingt im Dezember 2011 erhängt und ich bin in Ein tiefes Trauma mit starken Depressionen gefallen.
Daraufhin wurde ich Krank geschrieben auf unabsehbare Zeit.

Am 6.02.12 wurde ich mit dem Vorwand einen Freund finanziell zu helfen in einen Hinterhalt gelockt Und von einem Täter überfallen und mit Hammer schlägen auf den Kopf schwer verwundet.
(Anklage versuchter Mord mit versuchten schweren Raub und schwerer Körperverletzung)

Seit dieser Tat vom 06.02 bin ich nicht mehr fähig an einem geregelten Leben Teilzunehmen.
Angstzustande ,schwerste Depressionen usw.

Um mir zu helfen hat mir die Rentenversicherung angeboten eine Psychologische Kur zumachen auf der ich mich jetzt gerade befinde.

Auf dieser treten jetzt mitlerweilen einige Probleme auf!!

1)Die Rentenversicherung berechnet mein Krankengeld auf Grundlage von 700€ nicht auf 1000€ die ich ja im November,Dezember und Januar verdient habe?

2)Die Mitarbeiterin im Sozialen Dienst der Klinik möchte das ich Prozente beantrage und eine Umschulung bei der Rentenversicherung eingeben?

3)Die Ärztin aber sagt ich solle auf keinen Fall Umschulung beantragen

4)Des weiteren was macht das OEG (Opferentschädigung) diese haben sich seit der Tat und dem abgegeben Antrag noch nie gemeldet?

5)Wie ist es eigentlich mit Schmerzensgeld? Zahlt eine Versicherung des Täters der in haft ist für meinen Verlust an Lohn und meine Genesung?

6)Da die Gerichtsverhandlung noch aussteht und mein Zustand im Keller ist frage ich mich „Muss ich an der Verhandlung teilnehmen“?

7)Was passiert nach der Kur?

Wie würdet ihr in meiner Lage vorgehen? Habt ihr ähnliches erlebt? Bitte helft mir den richtigen Weg zufinden!!

Vielen Dank im Voraus!

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  #2  
Alt 07.08.2012, 00:15
Benutzerbild von Papabär
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Standard AW: Brauche Hilfe nach versuchten Mord an mir!

Zitat:
Zitat von bayer24 Beitrag anzeigen
Habt ihr ähnliches erlebt?
Hallo Chris,

ich glaube kaum, daß Du hier jemanden findest, der auch nur ansatzweise ähnliche Erfahrungen gemacht hat wie Du.

Ich kann mich auch nur an zweien Deiner Fragen versuchen.
Zitat:
Zitat von bayer24 Beitrag anzeigen
5)Wie ist es eigentlich mit Schmerzensgeld? Zahlt eine Versicherung des Täters der in haft ist für meinen Verlust an Lohn und meine Genesung?
Natürlich kannst Du versuchen, einen Anspruch auf Schmerzensgeld gegen den Täter gerichtlich geltend zu machen. Ob Du davon jedoch etwas siehst, hängt sicherlich auch davon ab, in welcher wirtschaftlichen Situation sich der Täter befindet.

Nach Deiner Beschreibung würde ich schon sagen, daß ein Anspruch aus dem OEG geltend gemacht werden kann ... aber das ist hier erst einmal reine Spekulation.


Zitat:
Zitat von bayer24 Beitrag anzeigen
6)Da die Gerichtsverhandlung noch aussteht und mein Zustand im Keller ist frage ich mich „Muss ich an der Verhandlung teilnehmen“?
Grundsätzlich greift auch hier der Opferschutz. Es kann jedoch eine Zeugenaussage erforderlich sein. Erfrage das doch am Besten mal direkt bei der Staatsanwaltschaft. Ein Aktenzeichen wirst Du ja wohl haben, gell?
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  #3  
Alt 07.08.2012, 09:43
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Zitat:
Zitat von bayer24 Beitrag anzeigen
1)Die Rentenversicherung berechnet mein Krankengeld auf Grundlage von 700€ nicht auf 1000€ die ich ja im November,Dezember und Januar verdient habe?
Hi,

hier mal der §47 SGBV Abs2:
Zitat:
Für die Berechnung des Regelentgelts ist das von dem Versicherten im letzten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum, mindestens das während der letzten abgerechneten vier Wochen (Bemessungszeitraum) erzielte und um einmalig gezahltes Arbeitsentgelt verminderte Arbeitsentgelt durch die Zahl der Stunden zu teilen, für die es gezahlt wurde.

Das Ergebnis ist mit der Zahl der sich aus dem Inhalt des Arbeitsverhältnisses ergebenden regelmäßigen wöchentlichen Arbeitsstunden zu vervielfachen und durch sieben zu teilen.

Ist das Arbeitsentgelt nach Monaten bemessen oder ist eine Berechnung des Regelentgelts nach den Sätzen 1 und 2 nicht möglich, gilt der dreißigste Teil des im letzten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechneten Kalendermonat erzielten und um einmalig gezahltes Arbeitsentgelt verminderten Arbeitsentgelts als Regelentgelt.

Wenn mit einer Arbeitsleistung Arbeitsentgelt erzielt wird, das für Zeiten einer Freistellung vor oder nach dieser Arbeitsleistung fällig wird (Wertguthaben nach § 7b des Vierten Buches), ist für die Berechnung des Regelentgelts das im Bemessungszeitraum der Beitragsberechnung zugrundeliegende und um einmalig gezahltes Arbeitsentgelt verminderte Arbeitsentgelt maßgebend; Wertguthaben, die nicht gemäß einer Vereinbarung über flexible Arbeitszeitregelungen verwendet werden (§ 23b Abs. 2 des Vierten Buches), bleiben außer Betracht.

Bei der Anwendung des Satzes 1 gilt als regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit die Arbeitszeit, die dem gezahlten Arbeitsentgelt entspricht. Für die Berechnung des Regelentgelts ist der dreihundertsechzigste Teil des einmalig gezahlten Arbeitsentgelts, das in den letzten zwölf Kalendermonaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit nach § 23a des Vierten Buches der Beitragsberechnung zugrunde gelegen hat, dem nach Satz 1 bis 5 berechneten Arbeitsentgelt hinzuzurechnen.

Zitat:
Zitat von bayer24
2)Die Mitarbeiterin im Sozialen Dienst der Klinik möchte das ich Prozente beantrage und eine Umschulung bei der Rentenversicherung eingeben?

3)Die Ärztin aber sagt ich solle auf keinen Fall Umschulung beantragen
Was ist mit dem alten Job ? Wurde der gekündigt ?

Ansonsten, willst du was neues Erlernen oder lieber im alten Beruf bleiben ? Dann wäre die Frage: kannst du aus ärztlicher Sicht den alten oder ggf neuen Beruf ausüben, also nach der Kur, ect ?

Zitat:
Zitat von bayer24
4)Des weiteren was macht das OEG (Opferentschädigung) diese haben sich seit der Tat und dem abgegeben Antrag noch nie gemeldet?

5)Wie ist es eigentlich mit Schmerzensgeld? Zahlt eine Versicherung des Täters der in haft ist für meinen Verlust an Lohn und meine Genesung?

6)Da die Gerichtsverhandlung noch aussteht und mein Zustand im Keller ist frage ich mich „Muss ich an der Verhandlung teilnehmen“?
Sicherlich hast du doch einen Anwalt, oder ? Schau du lieber zu, das du dich auf dich konzentrierst, alles andere soll ggf sich dein Anwalt drum kümmern.

zu 4 noch: ich denke das es wichtig war, das du den Antrag gestellt hast. Wie es da weitergeht, kann ich dir aber leider nicht sagen.

Zitat:
Zitat von bayer24
7)Was passiert nach der Kur?
Hoffendlich wieder vollkommend gesund und arbeitsfähig.

Solltst du weiter Arbeitsunfähig geschrieben sein, dann gib`s meines Wissens weiter Krankengeld (max jedoch insgesamt 78 Wochen). Solltest du wieder Arbeitsfährig sein, dann je nach dem ob du deinen alten Job noch hast, dann dort weiter arbeiten oder falls dir gekündigt wurde, dann Alg1 beantragen.
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  #4  
Alt 07.08.2012, 15:50
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Papabär Papabär ist offline
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Standard AW: Brauche Hilfe nach versuchten Mord an mir!

Zitat:
Zitat von Pharao Beitrag anzeigen
zu 4 noch: ich denke das es wichtig war, das du den Antrag gestellt hast. Wie es da weitergeht, kann ich dir aber leider nicht sagen.
Oops, ... hab´ ich ganz vergessen - hier wird vermutlich der Ausgang des Verfahrens noch abzuwarten sein.

Lt. Wikipedia kann der Anspruch insbesondere in folgenden Fällen versagt werden:
Zitat:
... wenn der Geschädigte die Schädigung selbst (mit)verursacht hat oder wenn es aus anderen Gründen unbillig wäre, Versorgung zu gewähren. Unbilligkeit ist etwa gegeben, wenn der Geschädigte einer kriminellen Organisation angehört und in diesem Zusammenhang angegriffen wird. Der Anspruch entfällt auch, wenn die gezahlten Versorgungsleistungen letztlich dem Täter zukommen würden. Dies ist insbesondere bei innerfamiliärer Gewalt des Vaters oder der Mutter denkbar.
Daher könnte der Ausgang des Verfahrens hier eine Rolle bei der Bewilligung spielen.
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  #5  
Alt 07.08.2012, 23:20
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Standard AW: Brauche Hilfe nach versuchten Mord an mir!

Hallo,

Vielen Dank für eure Hilfe!

Der Rentenversicherung habe ich jetzt geschrieben das ich mit der Berechnung von 700€ nicht einverstanden bin.
Hoffe sie lenken in dieser Sache ein!

Des weiteren habe ich mit Rechtsanwalt und Arzt geredet, ich muss nur an der Verhandlung teilnehmen wen ich das möchte!

Leider habe ich nach der Entlassung keinen Job mehr da ich gekündigt wurde....
Aber die Ärtze schreiben mich weiter krank und somit habe ich Zeit zu entscheiden ob Umschulung ja oder nein!!
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  #6  
Alt 08.08.2012, 17:38
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Zitat:
Zitat von bayer24 Beitrag anzeigen
Der Rentenversicherung habe ich jetzt geschrieben das ich mit der Berechnung von 700€ nicht einverstanden bin.
Hoffe sie lenken in dieser Sache ein!
Hi,

ob da was schief gelaufen ist oder nicht, kann ich dir nicht sagen. Aber ich habe es extra fett markiert, weil es bei der Berechung heißt: "im letzten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit ...."

D.h. Krankgeschrieben, also Arbeitsungfähig warst du ja schon vor dem Bezug des Krankengeldes. Berechnet wird es aber nur, was du da vor Verdient hast und nicht was ggf der AG bis zum Krankengeld dir gezahlt hat. Schliesslich gibt es ja eine Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitsgebers im Krankheitsfall bis zu 6 Wochen und das wird nicht in`s Krankengeld einberechnet.

Desweiteren heißt es da: "Das Ergebnis ist mit der Zahl der sich aus dem Inhalt des Arbeitsverhältnisses ergebenden regelmäßigen wöchentlichen Arbeitsstunden zu vervielfachen und durch sieben zu teilen." Das musst du ggf auch berücksichtigen, falls ein Teil des höheren Arbeitsentgeld in die Berechnung mit einfließt.

Klar, einen Überprüfungsantrag kannst du stellen, mehr als "nee, ist alles richtig gerechnet worden oder ups, da ist uns ein Fehler unterlaufen" kann ja nicht rauskommen.

Zitat:
Leider habe ich nach der Entlassung keinen Job mehr da ich gekündigt wurde....
Aber die Ärtze schreiben mich weiter krank und somit habe ich Zeit zu entscheiden ob Umschulung ja oder nein!!
Hier bin ich mir nicht ganz sicher, wie das in deinem Fall gehandhabt wird, aber normalerweise kann man kein Alg1 beantragen, wenn man bei der Beantragung Arbeitsunfähig geschrieben ist, da du dann nämlich die Voraussetzungen für Alg1 nicht erfüllst. Im schlimmsten Fall könnte das bedeutet, das du solange wie du Arbeitsunfähig geschrieben bist, Alg2 oder Sozialgeld beantragen musst.

Als zweites noch: ist die Kündigung gerechtfertigt oder könnte man ggf auch dagegen vorgehen ? Und wenn`s nur `ne Abfindung ist die man evtl rausschlagen könnte.

Ob ich eine Umschulung machen würde oder nicht, das hängt u.a auch davon ab, ob man Lust auf eine Umschulung hat. Denn das bedeutet auch, das man wieder von klein an anfangen muss. Wenn gesundheitlich keine Gründe vorliegen, dann weis ich nicht, ob das wirklich Sinnvoll ist. Ich mein, jünger wirst du auch nicht während einer Umschulung. Vielleicht wäre eine Weiterbildung viel besser für dich ? Sorry, letztlich musst du das entscheiden, wenn man dir hier die Möglichkeit dazu gibt !
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  #7  
Alt 08.08.2012, 19:14
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Zitat:
Zitat von Pharao Beitrag anzeigen
Ob ich eine Umschulung machen würde oder nicht, das hängt u.a auch davon ab, ob man Lust auf eine Umschulung hat. ...
Nicht zu vergessen die Bewilligung einer solchen durch den zuständigen Träger. Denn wenn ich nichts übersehen habe, dann hat unser Bayer bereits eine Umschulung und eine Weiterbildung hinter sich.
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  #8  
Alt 08.08.2012, 23:08
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Hallo zusammen,

Nochmal vielen Dank für eure Hilfe

Den Antrag zur überprüfung des Geldes aus der Rentenversicherung ist raus!

Des weiteren werde ich den Antrag auf Umschulung NICHT abschicken!!!

Ich hab jetzt mit einigen Leuten geredet und die haben mir geraden
1.Befund der Klinik
und
2.Gerichtsurteil
abzuwarten.

Was meint ihr dazu???

Zu PAPABÄR
Ich hatte eine Weiterbildung wegen einer Anosmie des Geruchs- und Geschmackszentrums (gelernter Koch)
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arbeitslos, krank, kur, mord, rentenversicherung


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