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#1
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Hallo,
ich beziehe Hartz 4 und will umziehen. Unter anderem auch weil es in dem Haus wo ich wohne immer wieder Ärger gibt. Meine derzeitige Wohnung (ein Singlehaushalt) hat 2,5 Zimmer und ist ca. 48m² groß. Die Kaltmiete (nach einer Mieterhöhung) kostet 251 Euro, die Warmmiete beträgt 406 Euro. Die Wohnung in die ich gerne ziehen würde, hat 1,5 Zimmer und ist ebenfalls ca. 48m² groß. Die Kaltmiete würde allerdings 305 Euro betragen. Für mich wäre es kein Problem 50 Euro selbst für die Miete von meinem Hartz 4-Geld beizusteuern, da ich auch einen 400-Euro-Job habe. Würde ich allerdings wieder auf 219 Euro runtergestuft werden, wäre es für mich nicht machbar. Kennt sich vielleicht jemand aus und kann mir sagen, wie es ablaufen würde, wenn ich von meiner jetzigen Kaltmiete (251 Euro) auf eine neue Kaltmiete (305 Euro) erhöhen würde? Ob ich weiterhin die 251 Euro Kaltmiete bekommen würde, oder ob ich, weil ich umziehe wieder bei 219 Euro Kaltmiete wäre. Ich wohne in Essen (NRW). Geplant sein soll eine Mietanhebung für die Stadt Essen von 219 Euro auf 241 Euro, aber wann und ob das auch der Fall sein wird, weiß ich leider nicht. Dann wäre das alles gar kein Problem mehr. Um möglichst schnelle Antwort wäre ich sehr froh.
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#2
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Du willst, wenn ich das richtig verstehe, von einer bereits unangemessen teuren Wohnung in eine noch teurere ziehen?
Dann gilt folgendes: Zitat:
Helga
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:::: Moderator :::: - FAQ & Hilfe - ALN-Portal - ONLINE BEWERBUNG - Arbeitsagenturhinweise SGB II - Bitte informieren Sie sich unbedingt selbst über die hier behandelten Themen. Die von mir gemachten Äusserungen oder Kommentare sowie eigene Beiträge spiegeln nur meine persönliche Meinung wieder und stellen auch dann keine Rechtsberatung dar, wenn ich meine persönliche Auffassung zu Rechtsvorschriften oder ihrer Anwendung äußere. Hier verlinkte, auszugsweise oder vollständig wiedergegebene Pressemeldungen geben nicht unbedingt die Meinung des Forumsbetreibers oder der Moderation wieder. --------------------------------------------------------------------------------------------- Hinweis in eigener Sache: Der Betrieb einer Webseite kostet neben viel Arbeit in unserer Freizeit auch Geld für die Servermiete und den Traffic.Wenn Sie also meinen, das Ihnen hier weitergeholfen wurde, würde sich der Forenbetreiber auch über eine kleine Spende wirklich freuen. Für diesem Fall bitten wir die Kontonummer für Spenden per PN bei den Moderatoren zu erfragen. |
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#3
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Hallo Helga,
nein bisher wurde ich nicht aufgefordert mir eine günstigere Wohnung zu suchen. Meine Kaltmiete von 251 Euro besteht jetzt auch schon seit ca. 1 Jahr. Dein Zitat: "Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, wird nur der bisherige Bedarf anerkannt." Verstehe ich es richtig, dass wenn ich umziehen würde, meine Miete auf den jetzigen Stand bleiben würden? Also Kalt 251 Euro, bzw. Warm 406 Euro? Ich habe nochmal gegoogelt und demnach soll im Mai beschlossen worden sein, dass für Essen für einen 1-Personen-Haushalt jetzt 50m² anstatt vorher 45 m² zustehen soll. Sich somit die Kaltmiete von bisher 217,50 Euro auf 241,50 Euro erhöht. Das JobCenter Essen möchte davon aber natürlich noch nichts wissen. Wie gesagt, durch meinen Job könnte ich die 50 Euro aus eigener Tasche zahlen, somit würde das JobCenter nicht mehr als jetzt auch zahlen. |
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#4
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Zitat:
hier mal was aus der Hilfe/FAQ`s dazu: Zitat:
Dazu kommen evtl weitere Kosten wie zB Telefon ummelden (je nach Vertrag & Laufzeit), ect. Letztlich wird es also am Anfang mehr als nur die 50€ "mehr-" Miete ausmachen, wenn du ohne Genehmigung bzw ohne wichtigen Grund umziehst. Das solltest du bei deiner Berechnung miteinbeziehen. |
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#5
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Hallo Pharao,
natürlich hab ich das auch alles mitbedacht. Durch meinen Job konnte ich jetzt einiges ansparen, somit würde es mit der Kaution und den Umzugskosten keine Probleme geben. Trotzdem danke für deinen Hinweis. Hätte ja sein können, dass ich es nicht mitbedacht habe. Zum weiteren Verlauf... Reicht es, wenn ich meinem jetzt noch zuständigen JobCenter einen Vorvertrag vorlege? Sie werden natürlich sagen, dass die Miete zu Hoch ist und in dieser Höhe (selbstverständlich) nicht ganz übernommen wird. Aber kann es sein, dass das JobCenter mich auf die 217,50 Euro Kaltmiete automatisch runterstuft oder muss ich darauf hinweisen, dass mir der Mietbetrag zusteht, der mir auch jetzt im Moment zusteht (also 251 Euro Kalt, bzw. 406 Euro Warm). Würde mir eigentlich die Kaltmiete oder die Warmmiete meiner jetzigen Wohnung zustehen? Was wären eigentlich Gründe für einen Umzug, die das JobCenter akzeptieren würde? |
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#6
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Hallo,
laut der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 16. Mai 2012 steht jedem Single-Haushalt in Essen jetzt eine Grundmiete von 230,50 Euro Kaltmiete und 50m² zu. Meine jetzige Wohnung kostet: Kalt = 247,64 Euro Nebenkosten = 159,18 Warm = 406,82 Euro Die neue Wohnung kostet: Kalt = 305,50 Euro Nebenkosten = 147 Euro Warm = 452,50 Euro Wenn ich morgen zum JobCenter gehe und diese mir dort sagen, dass die Miete nicht voll übernommen wird, würde mir dann die Kalt oder Warmmiete meiner jetzigen Wohnung zustehen oder doch nur die 230,50 Euro Grundmiete aus dem neuen BSG-Beschluss? Da das JobCenter mir vermutlich sagen wird, dass mir 230,50 Grundmiete zustehen, wollte ich mich vorab vergewissern, ob das auch tatsächlich so stimmt. Danke im Voraus
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#7
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Hi Alexandra21,
was verstehst du an "maximal die bisherige Miete und Heizkosten" nicht ? Zitat:
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#8
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Sollte ich dann irgendwann eine Heizkosten und/oder Betriebskostennachzahlung bekommen, würde die aber übernommen werden, oder?
Das JobCenter würde mir dann also weiterhin 406 Euro an Miete überweisen, sorry das ich nochmal nachgefragt habe Pharao, aber ich wollte nur ganz sicher gehen. Was aber, wenn das JobCenter sagt, sie übernehmen nur die 230,50 Euro + Nebenkosten? Wie kann/soll ich dann reagieren? Oder können sie beim JobCenter sagen, meine Miete ist eh schon zu hoch gewesen, dann senken sie es jetzt direkt auf 230,50 Euro? |
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#9
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Heizkosten vielleicht (soweit angemessen), kalte Betriebskosten nein, da du ja schon die angemessene Höchstgrenze des Produktes aus Kaltmiete und kalten Betriebskosten bekommst.
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#10
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Hallo,
ich war heute beim JobCenter. Da wurde mir gesagt, dass ich die Nebenkosten problemlos weiterhin bekommen würde, da diese ja sogar niedriger seien als bei meiner jetzigen Wohnung. Zu der Kaltmiete sagte man mir, dass weil diese jetzt schon zu hoch wären, ich nur noch den normalen Kaltmieten-Grundpreis bekäme. Also für Essen 230,50 Euro. Jetzt wollte ich hier mal nachfragen, weil sich ja auch viele mit diesem Thema auskennen. Stimmt es, dass mir "nur" die 230,50 Euro zustehen, obwohl ich in meiner jetzigen Wohnung an Kaltmiete auch 247,64 Euro bekomme? Eine Anmahnung meine Miete zu senken habe ich nie bekommen. Mir wurde gesagt, weil meine Miete ja jetzt auch schon zu hoch sei, dass mir da nur der Mietsatz (230,50 Euro) zusteht. Danke im Voraus
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