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#1
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Hallo,
nachdem ich am 17.8. ausgesteurt wurde, ist heute beim AA ein Gutachten erstellt worden. Die Ärztin war nett und die Untersuchung o.k.. Das Resultat lautet: Zurück zum alten Arbeitgeber kann sie nicht befürworten (da 90% PC-Arbeit - ganztags), Berentung auch nicht (Alter 46 J.), sie möchte dass ich mich fortbilde in Sprachen (mache ich gerne) und das AA will mich dann auch vermitteln. Aber erst muss ich mein ruhendes Beschäftigungs- verhältnis kündigen. Bekomme ich dann eine 3-monatige Sperrzeit bzgl. des ALG I??? Warum kann mein ruh. Besch.Verhältnis nicht bestehen bleiben während der Fortbildung und bis zu evtl. Vermittlung??? Danke für die Antworten im Voraus. LG Yael
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#2
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Hallo yael62,
das Arbeitsverhältnis musst du nicht kündigen. Voraussetzung nach § 119 SGB III für die Alg-Zahlung und die Förderung ist u.a. das Vorliegen von Arbeitslosigkeit. Da du zur Zeit keine Arbeitsleistung erbringst und auch keinen Lohn erhältst, ist das Beschäftigungsverhältnis beendet, so dass Arbeitslosigkeit im Sinne des § 119 SGB III vorliegt. Selbst wenn du das Arbeitsverhältnis kündigst, kann nichts geschehen, weil du ja einen durch die Amtsärztin bescheinigten wichtigen Grund zur Arbeitsaufgabe hast. Insofern kann nach § 144 SGB III auch keine Sperrzeit eintreten.
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