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#1
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Hallo an alle, vielleicht kann ir hier jemand eine Auskunft geben.
Folgendes: ich bin selbstständig seit 2007, beziehe dazu Leistungen ALGII. Nachdem im letzten jahr eine Berechnung falsch vorgenommen wurde und die Dame sehr patzig war, es fast unmöglich war sie davon zu überzeugen das sie mein netto und nicht mein brutto einkommen anrechnen müsse, habe ich einen anwalt eingeschaltet. Seitdem darf ich von Zeit zu Zeit bei der Vermittlung erscheinen und mir wurde letztes jahr eine EGV vorgelegt die ich erfolgreich "abgelehnt" habe. (sie beinhaltete eine Meldung bei Maßnahmeträger von 2x persl., 2x telefonisch und 2 per E-Mail im Monat und es war nicht möglich FESTE Termine VOR EGV abzusprechen, mit in die EGV aufzunehmen )somit hätte ich meine Kundentermine möglicherweise nicht mehr wahrnehmen, planen, können) In persl. Gesprächen sowie in der EGV stand u.a. das man zum juni08 die tragfähigkeit meiner Selbstständigkeit prüfen wolle, eventl. müßte ich in Nebengewerbe ummelden und mich dem allgem. Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stellen. Obwohl ich ide EGV nicht unterschrieben habe, habe ich eigentlich damit gerechnet das ich mal was von denen höre zur TRAGFÄHIGKEIT des Gewerbes.....es kam nichts. Hinzu kommt das die zu meinem Einkommen Netto aus der EÜ die Autorate WIEDER rauf rechnen bzw sie nicht anerkennen wollen, hier läuft die Klage noch. Eine Neuberechnung nach einreichen Einkommensteuerbescheid 2007 ist bisher nicht erfolgt wegen der Autorate/ Klage dazu. Seit Februar wir dpauschal ein Einkommen angesetzt obwohl ich die EÜ jeden Monat artig abgebe. Nun habe ich die Arge angeschrieben, sie mögen sich doch nun die Mühe machen und berechnen (2007+2008) " insoweit ichh jeden Monat aufgrund fehlender Nachberechnung nicht einmal meinen Bedarf gedeckt habe stimme ich natürlich zu das die Tragfähigkeit nicht vorliegt" Ich erhielt eine Einladung zur berufl. Situation ect. Indem die Vermittlerin mir mitteilte das die Tragfähigkeit nicht gegeben ist, ich in Nebengewerbe ummelden soll und ich mich dem allgem. Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stellen müsse. Ich erwiderte das ich nicht in Nebengwerrbe ummelden werde, eine Slbstständigkeit nicht "nebenbei" mache, sie möge mir ihre Entscheidung schriftlich mitteilen das ich in Nebengwerbe ummelden soll und das mir für den Fall das ich die Selbstständigkeit aufgebe/ Gewerbe abmelde keinerlei Nachteile enstehen werden. Sie sagte mir dies zu und sagte ebenfalls das sie eine EGV zusenden werde. Diese erhielt ich nun vor drei Tage....fand nichts dergleichen ,wie abgesprochen mit dem Gewerbe. Lediglich das ich 10 Bewerbungen schreiben soll im Monat und dem allgem. Arbeitsmarkt ect.. Ich rief die Dame an, bat um den Zweizeiler (Ummelden/abmelden/Gewerbe), telefonierte am nächsten Tag noch einmal mit ihr und sie sagte das das gar nicht notwendig sei mir dies schriftlich zu geben. Es stünde alle in der EGV was notwendig wäre. Im Klartext doch wohl, führe deine Selbstständigkeit weiter und so "nebenbei" machst du notfalls einen 1€ Job ??? Ist vielleicht jemand hier der mir beantworten kann ob ich das Gewerbe "schmerzfrei" abmeldden kann, oder heisst es dann das ich meine Eigenbemühungen den Bedarf zu verringern nicht nachgekommen bin und damit Kürzungen erfolgen werden? ich hoffe es ist einigermaßen verständlich geschrieben für euch und jemand weiß weiter danke schon mal |
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#2
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An deinem Posting ist einiges nicht klar:
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Zitat:
Die 10 Bewerbungen pro Monat schraubst du auf 5 Bewerbungen herunter, weil die 260 Euros jährlich, die hier für vorgesehen sind, nicht für mehr ausreichen. Ansonsten müssten sie dir eine zusätzliche Kostenzusage machen. Und da wo du dich verpflichtest, eine Stelle zu suchen, schreibst du ebenfalls rein „…. Verpflichtet sich, monatlich 5 Bewerbungen zu versenden, sofern es ihm sein Gewerbe erlaubt“. Vielleicht kannst du ja einem 400 Euro-Job nachgehen, oder evtl. einen Hinzuverdienst von 100 Euros finden (die zieht man dir wenigstens nicht ab). Dann werden die etwas mehr Ruhe geben. Denen ist das was du verdienst zu wenig. Zitat:
Zitat:
Kürzen können sie dir deswegen nichts. Kürzen können sie dir nur, wenn du dich weigerst, eine EGV zu unterschreiben. Zu dieser EGV müsste ein geeigneter Gegenvorschlag ausgearbeitet werden. Dazu müsste man die EGV aber sehen. Kannst du sie evtl. mal einscannen? Bis zu den Rechtsbelehrungen. Das reicht. Und für den Gegenvorschlag müsstest du wissen, was du genau willst. Das Gewerbe bringt dir doch sicher etwas. Man müsste wissen, wie wirtschaftlich es ist und ob es Erfolg haben kann. Wann sollst du denn die unterschriebene EGV abgeben?
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| berechnung, egv, gewerbe, selbstständigkeit |
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