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| Alg und Kinder-, Eltern- oder Erziehungsgeld Kindergeld, Elterngeld (bis 2008 auch Erziehungsgeld) …. |
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#1
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Hallo
Ich bräuchte eure hilfe,es geht um folgendes. Von Januar bis Mai 08 bekamen wir Kinderzuschlag. Da ich Schwankende Einkommen hatte ,musste ich jede Lohnabrechnung an das Amt zur Kontrolle schicken.Das war ok. Ich arbeitete zu dieser Zeit in einer Zeitarbeitsfirma.Mein Chef legte einen Teil meiner Stunden auf ein Zeitarbeitskonto an(als Ausgleich für schlechte Monate). Die Regelung mit dem Arb.zeitkonto steht auch in meinem Arbeitsvertrag,ich hatte darauf keinen Einfluss.Im Juni bekam ich in einer anderen Firma einen besseren Job.Also zahlte mir mein alter Arbeitgeber mein Maigehalt aus + die angesammelten Stunden + Geld für nicht genommenen Urlaub. Ich rief beim Amt an damit sie die Kinderzuscl.zahlung stoppen,weil ich ab Juni mehr verdiene. Ich fragte die Bearbeiterin ob das höhere Maigehalt auswirkungen hätte. Sie sagte Januar bis April hätte ich anspruch ,nur den Mai müsste ich zurückzahlen, das war für mich ok und verständlich Gestern kam der Brief von der Familienkasse. Ich soll komplett von Januar bis Mai zurückzahlen.Weil mein Durchschn. Einkommen durch das höhere Maigehalt zu hoch wäre. Was soll ich jetzt machen???? Hat es Sinn Einspruch einzulegen? Ich habe mich extra um einen besseren Job bemüht ,damit ich dem Staat nicht auf der Tasche liege und zum Dank ...... Könnt ihr mir helfen?? Mfg Joe |
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#2
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Hallo Joe0512,
beim Familienzuschlag gilt die Einkommensanrechnung aus dem ALG II und damit auch das Zuflußprinzip aus der ALG II Verordnung. Damit gilt Einkommen dann als zugefloßen, wenn es bei dir auf dem Konto ist und dir zur Verfügung steht. Damit ist die Rückforderung von Jan. - Mai rechtswidrig... ggf. sogar die für Mai, wenn dir das Gehalt z.b erst im Juni ausgezahlt worden ist... In jedem Fall solltest du in WIderspruch gehen! Kann dir das auch noch ausführlicher Schreiben wenn du willst. |
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#3
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Zitat:
Erstmal Danke für deine Antwort , ich wollte dich bitten ob du mir helfen kannst den widerspruch zu schreiben. Ich bin da nicht so gut drin. Wäre das ok für dich ? Mfg Joe |
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#4
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Zitat:
Aber ich kann dir ja mal schreiben wie ich die Begründung in etwa fassen würde. Zitat:
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#5
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Hallo
Erstmal vielen Dank an Fragi ![]() Ich habe nach deiner Vorlage Widerspruch eingelegt,und siehe da jetzt möchte das Amt nicht mehr 1015,- sondern nur noch 364,-. Womit ich jetzt noch nicht klarkomme ist deren berechnung. Ich musste jeden Lohnschein hinschicken ,daraus berechneten die dann den Kinderzuschlag.Das waren dann für Januar bis April je 204,-. Nun schrieben sie mir folgendes: - aufgrund der von ihnen einger. Unterlagen errechnet sich bei abschliessender Prüfung der Bew. zeiträume von januar2008-Februar 2008 sowie ab März 2008 folgendes Einkommen/Vermögen in Höhe von 1242,95 - 01/2008 1226,02 - 02/2008 1140,45 - 03/2008 1101,88 - 04/2008 1819,58 - 05/2008 Das Einkommen der Bedarfsgemeinschaft hat sich erhöht,so dass ein höherer Betrag für die Bedarfsdeckung im Januar,Februar,März und Mai 2008 zur Verfügung steht.Aufgrund dieser Einkommensveränderung errechnet sich Kinderzuschlag in Höhe von: 119;- 01/2008 126;- 02/2008 189,- 03/2008 217,- 04/2008 0,- 05/2008 Warum wurden erst 203,- bewilligt und jetzt das. Könnt ihr mir noch mal bitte helfen Danke Joe |
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#6
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Zitat:
Und dadurch, dass die Einkommensanrechnung sowieso falsch ist, kommt nun so etwas heraus... Kommt also so hin, und immerhin sind jetz keine 1000€ mehr
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| Stichworte |
| einspruch, kinderzuschlag, rückzahlung |
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