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  #1  
Alt 26.10.2008, 20:21
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Standard Bewerbungskosten zurückzahlen

Hi,
habe vor einiger Zeit Bewerbungskoste nübernommen bekommen wofür ich wie bisher immer üblich die Anschreibe nan die Firmen dabeilegte. Jetzt fordert ma nmich dazu auf die Kosten zurückzuzahlen weil ich weder Zusagen noch Eingangsbestätigungen vorlegen kann. Was soll ich nun tun? Ich habe keine Unterlagen zurückbekommen und nicht mal eine ANtwort erhalten. Eingangsbestätigungen natürlich auch nicht
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  #2  
Alt 26.10.2008, 20:48
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Standard AW: Bewerbungskosten zurückzahlen

Ich kenne das Problem nur zu gut, von 10 Angeschriebenen Firmen, kommt vielleicht mal eine Bestättigung oder Absage zurück! Es ist daher manchmal unmöglich einen Nachweis zu erbringen ohne sich lächerlich zu machen. Das müsste auch der ARGE oder sonst wem klar sein!

Also ich würde der Dame oder dem Herrn fogendes Antworten, dass du dich Tatsächlich beworben hast und als Beweis die Anschreiben an die Firmen Vorgelegt hast und somit genügend Beweise für deine Aktivitäten vorhanden sind. Hinzufügen würde ich noch, dass wenn man dir nicht glaubt sich doch bitte direkt an die angeschriebenen Firmen wenden möchte um sich Persöhnlich davon zu überzeugen, dass du dich dort Beworben hast, Anschriften liegen in Kopierter Form vor siehe Bewerbungsanschreiben.

§ 45 SGB III Abs 1 für die Ertellung und Versendung von Bewerbungsunterlagen.


dort steht nicht geschrieben dass man Absagen oder Eingangsbestättigungen vorlegen muss.
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  #3  
Alt 27.10.2008, 10:53
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Standard AW: Bewerbungskosten zurückzahlen

Hi,
laut der Arge hat eine Firma verneint von mir eine Bewerbung erhalten zu haben. Frage ist jetzt dass ich denen ja nicht das Gegenteil beweisen kann und dann Aussage gegen Aussage stehen würde. Und die werden sich sicher keine Bewerber merken die sie nicht einmal benachrichtigt haben.
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  #4  
Alt 27.10.2008, 22:18
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Standard AW: Bewerbungskosten zurückzahlen

Zitat:
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Hi,
laut der Arge hat eine Firma verneint von mir eine Bewerbung erhalten zu haben. Frage ist jetzt dass ich denen ja nicht das Gegenteil beweisen kann und dann Aussage gegen Aussage stehen würde. Und die werden sich sicher keine Bewerber merken die sie nicht einmal benachrichtigt haben.
Ja das werden Sie mit sicherheit nicht tun, meistens landen solche Bewerbungen im schredder.

Mal zu der Firma, war das ein Stellenangebot der ARGE?

Zitat: Frage ist jetzt, dass ich denen ja nicht das Gegenteil beweisen kann.

Die dir ebenfalls nicht, Fakt ist, du hast entsprechende Nachweise vorgelegt in Form der Anschreiben.
Wer will nun Nachvollziehen, was mit der Bewerbung geschehen ist?

Hast du vielleicht noch Quittungen, über den Versand der Bewerbungen?
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  #5  
Alt 27.10.2008, 22:28
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Standard AW: Bewerbungskosten zurückzahlen

Zitat:
Die dir ebenfalls nicht, Fakt ist, du hast entsprechende Nachweise vorgelegt in Form der Anschreiben.
Wer will nun Nachvollziehen, was mit der Bewerbung geschehen ist?
problematisch wird es jedoch , wenn die Firma ordentlich ihre Posteingangsbücher führt und zufällig diese Bewerbung nicht auftaucht / eingetragen ist ( jedoch mit Regelmäßigkeit andere Bewerbungen ) ..
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  #6  
Alt 29.10.2008, 22:03
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einsamer Wolf einsamer Wolf ist offline
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Standard AW: Bewerbungskosten zurückzahlen

Ok, ich geb mich geschlagen, deshalb habe ich ja gefragt wo sich Beworben wurde!
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Stichworte
bewerbungskosten, bewerbungsunterlagen, eingangsbestätigung


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